Grundlagenvertrag
zwischen der Kantonsrepublik Alpinia und dem Fürstentum Lauenburg
vom 03. Januar 2004
Die Kantonsrepublik Alpinia und das Fürstentum Lauenburg, haben zur Festigung des friedlichen Miteinanders folgende Grundsätze vereinbart:
§1 Gegenseitige Anerkennung
Die unterzeichnenden Staaten erkennen sich gegenseitig als souverän an. Sie versichern, die Grenzen des Vertragslandes zu respektieren.
§2 Verzicht auf geheimdienstliche Aktivitäten
Beide Abkommenspartner verzichten darauf, geheimdienstliche Aktivitäten im jeweils anderen Vertragsland durchzuführen, die über das Sammeln von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen hinaus gehen.
§3 Botschafteraustausch
Diplomatische Beziehungen werden aufgenommen und soweit möglich werden Botschafter ausgetauscht. Die Botschafter besitzen diplomatische Immunität. Das Botschaftsgelände wird dem Vertragspartner für die Dauer dieses Vertrages überlassen, dort gilt das Recht der jeweiligen Botschafternation. Eine andere Nutzung als die zum Botschaftsbetrieb nötigen ist nicht gestattet.
§4 Prüfung wirtschaftlicher Zusammenarbeit
Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren, zur Schaffung von Möglichkeiten des wirtschaftlichen Austausches zusammen zu arbeiten.
§5 Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit der Ratifikation durch beide Vertragspartner in Kraft. Es besteht eine Kündigungsfrist von vierzehn Tagen.
Für das Fürstentum Lauenburg
gez. Christian von Lauenburg, Erbprinz
Für die Kantonsrepublik Alpinia
gez. Clausi von Plausibel, Staatspräsident