Hintergrundbild

Sie sind nicht angemeldet.

Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Königreich Alpinia. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 358 ¢

  • Nachricht senden

21

Freitag, 27. Februar 2004, 11:17

Ok. Könnte halt ein wenig zu Verwirrung führen, wenn _jeglicher_ Entzug durch das Gericht beschieden werden muss, aber nach einmonatiger Inaktivität es automatisch geht. :) Klingt halt n bisserl nach Widerspruch...

Vorschlag: (2) Über nicht gesetzlich geregelten Entzug der Staatsbürgerschaft entscheidet das Gericht.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

22

Freitag, 27. Februar 2004, 11:21

Okay das klingt natürlich besser.
Ich baue das an mit ein.