Der freiländische Delegierte Goldmann hat vor wenigen Stunden das OIK handlungsunfähig gemacht.
Man schaue
hier.
Laut §5(2) der Geschäftsordnung der OIK können Abstimmungen und Wahlen nur durch den Exekutivdirektor geleitet werden. Da man keinen hat, ist das OIK handlungsunfähig in jeder Hinsicht. Verdanken darf man dies dem Paragraphenfetischismus des Herrn Stanislav Goldmann.
Ich mache von dem ganzen Kram jetzt Urlaub und reg mich nicht weiter auf. hat eh keinen Zweck...