Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
- 1
- 2
Völkerbund
Hier das erste Ergebnis der Diskussion um den Völkerbund:
Kommentare?
Zitat
Zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Völkern und im Sinne der internationalen Friedenssicherung
Zur Einrichtung einer internationalen Völkergemeinschaft, die ein Ziel vor Augen hat
Zur Verständigung der Völker und zur Vermeidung internationaler Krisen
Zur Knüpfung neuer bilateraler diplomatischer Kontakte zwischen den Unterzeichnern
Unterzeichnen die Staaten des Völkerbundes diese Vereinbarung:
Artikel 1
Die Gründungsmitglieder des Völkerbundes sind diejenigen, die diese Vereinbarung unterschrieben haben, und bei der Gründung des Völkerbundes mitgewirkt haben; das sind im folgenden:
-Königreich Pottyland
-Volksrepublik Tchino
-Königreich Alpinia
-Königreich Narapul
-Imperium Taladas
-Volksrepublik Puertoviga
-Großfürstentum Leonburg-Seibelsberg
-Freistaat Fromboldisland
-Föderation Turanischer Republiken
-Volksrepublik Wolfenstein
Diese Staaten bilden den ständig tagenden Völkerbundsrat. In den Völkerbundsrat werden diejenigen Staats- oder Regierungschefs entsandt, die die Politk des Landes bestimmen.
Der Völkerbundsrat überwacht die Einhaltung der Ziele des Völkerbundes. Er kann einstimmig ein Veto gegen Entscheidungen aller Völkerbundsorgane einlegen.
In Ausnahmefällen kann ein Land auch einen Abgesandten entsenden; darüber entscheidet das Generalsekretariat.
Der Völkerbundsrat kann mit einer Mehrheit von 2/3 Mitglieder ausschließen oder mit 4/5 Mehrheit [Ich denke man sollte nicht jeden x-beliebigen Staat aufnehmen, da der Rat sonst zu groß würde.] neue aufnehmen.
Artikel 2
Die Arbeit des Bundes wird durch ein von der Völkerbundsversammlung gewähltes, ständiges Sekretariat überwacht.
Es leitet die Versammlungen des Völkerbundsrates sowie der Völkerbundsversammlung; ebenfalls werden durch das Generalsekretariat [Damit ist beidesmal das selbe gemeint] alle Wahlen geleitet.
Vorsitzender ist der Generalsekretär, der von der Völkerbundsversammlung aus der Reihe der Generalsekretäre [Müsste man noch festlegen, wieviele Sekretäre, ja..] gewählt wird.
Artikel 3
Die Völkerbundsversammlung besteht aus den Delegierten der Mitgliedsstaaten. Sie tritt zusammen, sobald das Generalsekretariat [Das Generalsekretariat wird halt durch den Generalsekretär oder einen Stellvertreter repräsentiert.] sie einberuft, jedoch mindestens zweimal im Monat, oder bei weitreichenden Entscheidungen. Jedes Land hat höchstens eine Stimme und nicht mehr als drei Delegierte.
Artikel 4
Vor der Völkerbundsversammlung kann jeder Bürger einer Micronation, als Privatperson oder Vertreter einer Vereinigung, angehört werden, sofern das Generalsekretariat ihm das Rederecht erteilt.
Artikel 5
Der Generalsekretär leitet die Arbeit des ständigen Sekretariats. Das Sekretariat hat die Beschlüsse der Völkerbundsversammlung und des Völkerbundsrates [Ok, das passt so] umzusetzen.
Artikel 6
Ein ständig tagender internationaler Gerichtshof des Völkerbundes wird eingerichtet. Er urteilt nach geltendem Völkerrecht und Verträgen des Bundes.
Als Unterorganisationen werden der Völkerrechtshof und das Kriegsverbrechertribunal eingerichtet.
Die Urteile all dieser Organisationen sind verbindlich.
Die Richter werden von der Völkerbundsversammlung in geheimer Abstimmung gewählt.
Artikel 7
Der ständig tagende internationale Gerichtshof besteht aus zwei Kammern mit jeweils 3 ständigen Richtern. Die Unterorganisationen bestehen jeweils nur aus einer Kammer mit jeweils 3 Richtern, die nur bei Prozessen zusammentreten.
Die zweite Kammer des ständig tagenden internationalen Gerichtshofs ist Berufungskammer sowohl für den ständig tagenden internationalen Gerichtshof als auch für seine Unterorganisationen.
Artikel 8
Der internationale Gerichtshof kann folgende Strafen gegen Staaten aussprechen:
-Wirtschaftliche Strafen (Bußgelder, Import-/Exportverbote)
-Politische und/oder wirtschaftliche Isolation
-Temporäre Entziehung des Stimmrechts in Völkerbundsversammlung und Völkerbundsrat
-Dauerhafter Entzug des Stimmrechts
-Unterstellung der Nation als Mandatsgebiet des Völkerbundes [Für hschwere vergehen, harte Strafen]
-Ausschluss aus dem Völkerbund
Artikel 9
Angestellte, Abgesandte und Beamte des Bundes erhalten Immunitätsrechte in den Mitgliedsstaaten und einen Diplomatenpass.
Artikel 10
Die Völkerbundsversammlung kann bestimmen, für bestimmte Gebiete ein Völkerrechtsmandat zu übernehmen, d.h. dort beim Aufbau eines neuen Staates unterstützend mitzuwirken. Der Völkerbundsrat setzt dann Hohe Kommissare zur Verwaltung des Mandatsgebietes ein.
Artikel 11
Kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern, so ist zuerst der Völkerbundsrat anzurufen, kommt dieser zu keinem Ergebnis, so muss das Sekretariat ein Schiedsgericht bestimmen. Liefert auch dieses kein zufriedenstellendes Ergebnis, so ist der Völkerrechtshof die letzte Instanz [Die letzte reguläre Instanz. Berufung ausgenommen.].
Keine kriegerische Aktion darf vor einer Frist von drei Wochen nach Anhörung der letzten Instanz stattfinden!
Artikel 12
Mitglieder werden können alle Staaten und souveränen Länder und Völker der (Micro)Welt, egal welcher Sprache oder anderer Merkmale sie seien.
Vorraussetzung ist eine aktive Bevölkerung und die allgemeine Anerkennung als Micronation. Weitere Kriterien werden nicht vorausgesetzt.
Artikel 13
Die Völkerbundsversammlung kann Resolutionen, Konventionen und internationale Gesetze beschließen.
Resolutionen sind an eine 2/3 Mehrheit gebunden.
Konventionen bedürfen einer Unterschriftenliste. Im Völkerbund angenommen sind sie, wenn mindestens die Hälfte der Abstimmenden zustimmt.
Internationales Recht wird mit mindestens der Hälfte der Stimmen aller Staaten angenommen.
Artikel 14
Aufgrund eines kriegerischen Aktes, eines Verstoßes gegen das Völkerrecht, eines Antrages des Sekretariates, oder eines Urteiles des ständig tagenden internationalen Gerichtshofes kann einem Staat durch die Völkerbundsversammlung die Mitgliedschaft im Völkerbund entzogen werden.
Artikel 15
Ankläger vor dem Gerichtshof oder einer seiner Unterorganisationen können sein:
-Das Sekretariat
-Ein subjektiv oder objektiv vom Falle betroffener Staat
-Mindestens 1/4 der Delegierten der Völkerbundsversammlung
-Der Völkerbundsrat
-Ein Hoher Kommissar
Artikel 16
Sitz des Völkerbundes ist Rantanplan, Alpinia. Der Völkerbund ist unabhängig und unberührbar von jeglicher nationalstaatlichen Gewalt; die Gelände seiner Insitutionen unterstehen keiner staatsterretorialen Integrität.
Kommentare?
Ich arbeite das mal bis morgen Abend durch. Bin ab morgens nämlich abwesend.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
*simoff*
Hatte nicht viel Zeit heute. Schau mir jetzt was für die Prüfungen an und sag voraussichtlich ;o) morgen was dazu.
*simon*
Hatte nicht viel Zeit heute. Schau mir jetzt was für die Prüfungen an und sag voraussichtlich ;o) morgen was dazu.

*simon*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi I. von Alpinia
*simoff*
Hatte nicht viel Zeit heute. Schau mir jetzt was für die Prüfungen an und sag voraussichtlich ;o) morgen was dazu.
*simon*
Kein Problem. Ich kenn das!

Aber ich fänds schön, wenn nicht nur eine Person was dazu sagen tät!
Ich kannte mal einen Freiländer, der hieß Enthaltung... Seid ihr mit ihm verwandt, Euer Heiligkeit?

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich habe die Konferenz - soweit es mir möglich war - verfolgt. Ich bin von dem Verlauf der Diskussion positiv überrascht, zumindest im Vergleich zum letzten Versuch.
Soweit der vorgelegte Vertragsvorschlag von allen Mitgliedsstaaten getragen wird und sich nicht einzelne Staaten daran versuchen, einen individuellen Vorteil aus der Union/Gemeinschaft zu erzielen/ziehen, kann ich das vorläufige Ergebnis nur gut heißen.
Soweit der vorgelegte Vertragsvorschlag von allen Mitgliedsstaaten getragen wird und sich nicht einzelne Staaten daran versuchen, einen individuellen Vorteil aus der Union/Gemeinschaft zu erzielen/ziehen, kann ich das vorläufige Ergebnis nur gut heißen.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Zitat
Original von Dr. Thasco
Ich enthalte mich hier einer Wertung.
Darf ich fragen warum?
Weil er bis vor kurzem moncaotischer Außenminister war, nehme ich an.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi I. von Alpinia
Weil er bis vor kurzem moncaotischer Außenminister war, nehme ich an.
Stimmt. Hatte ich nicht dran gedacht.
die Charta muss unterschrieben werden...
Viele Grüße,
Anna-Lisa von Lojewski
Anna-Lisa von Lojewski
Schön, schön. Ich bin bereits unterwegs.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich habe soeben unterschrieben.
)
Der Völkerbund hat - ich betone es noch einmal - seinen Sitz in unserer Hauptstadt Rantaplan.

Der Völkerbund hat - ich betone es noch einmal - seinen Sitz in unserer Hauptstadt Rantaplan.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia

das mit Rantaplan ist gut, ne...
Viele Grüße,
Anna-Lisa von Lojewski
Anna-Lisa von Lojewski
Zitat
Der Völkerbund hat - ich betone es noch einmal - seinen Sitz in unserer Hauptstadt Rantaplan.
Das ist wohl ein Wink mit dem Zaunpfahl Zwecks Seitenupdate.
Eigentlich nicht. Ich dachte aber, das freut dich. 
Ich werde mal ein geeignetes Gebäude suchen, in dem wir den Völkerbund unterbringen können.

Ich werde mal ein geeignetes Gebäude suchen, in dem wir den Völkerbund unterbringen können.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
- 1
- 2
Donnerstag, 26. Juni 2025, 17:52
Zum Seitenanfang