Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Urteil
Mein Gott, da wird einem ja Angst und Bange:
Sach mal, Quentin, bist Du in realiter irgendwie Jurist oder so?
Klasse Aufbau der Urteilsverkündung!
Sach mal, Quentin, bist Du in realiter irgendwie Jurist oder so?

Klasse Aufbau der Urteilsverkündung!
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Danke! 
Naja - sowas in der Art, bin Beamter im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst... da bekommt man sowas ab und zu auf den Tisch!
Habe mich ja nicht umsonst um das Amt beworben! Und wenn ich dann schonmal was zu tun bekomme...

Naja - sowas in der Art, bin Beamter im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst... da bekommt man sowas ab und zu auf den Tisch!

Habe mich ja nicht umsonst um das Amt beworben! Und wenn ich dann schonmal was zu tun bekomme...

MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
...und in drei Jahren werde ich das auch können bzw. zum ersten Mal verstehen. 
Ach herrje, worauf habe ich mich da eingelassen...

Ach herrje, worauf habe ich mich da eingelassen...

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Seltsam nur, dass es keine Anhörung bzw. mündl. Verhandlung gibt. Wenn ich das gewußt hätte wäre mein Antrag etwas umfangreicher geworden.
Ich ging davon aus, daß mindestens Herr Dr. Thasco und ich vor Gericht gehört werden...
Ich ging davon aus, daß mindestens Herr Dr. Thasco und ich vor Gericht gehört werden...

Viele Grüße,
Anna-Lisa von Lojewski
Anna-Lisa von Lojewski
Soweit ich den Antrag einzuschätzen wusste, war dieser als Feststellungsklage einzuordnen (erörterung erübrigt sich hoffentlich).
Bei einer Feststellung geht es doch darum, dass eine fragliche Rechtsposition - wie in diesem Falle - durch das Gericht geklärt werden soll.
Eine Anhörung von Zeugen - so zumindest mein Verständnis - war hier nicht zwingend notwendig und hätte sicherlich zu keiner anderen Entscheidung beitragen können; was wiederrum nicht bedeuten soll, dass ich voreingenommen in die Bearbeitung eingestiegen bin. Ganz im Gegenteil, ich habe mir sehr viel Mühe gegeben, die Entscheidung so transparent wie möglich zu gestalten.
Ich möchte es so formulieren: Ich habe den Antrag anhand der Aktenlage (also der bisher im Forum geäußerten Rechtsauffassungen) bearbeitet; eine Anhörung war für mich somit erlässlich!
Grundsätzlich bin ich nicht abgeneigt, mir weitere Argumente anzuhören. Andererseits denke ich nicht, dass in dieser Angelegenheit ein aufwendigeres Verfahren erforderlich gewesen ist.
Sollte es Probleme mit meinem Verständnis des Richteramtes geben (Eine richterliche Entscheidung durch Beschluss ist nicht konkret in der KGerO geregelt), so sollte dies unbedingt angemahnt werden. Auch wenn ich denke, dass zukünftig auch weitere einheitliche Rechtsaufassungen durch das Gericht geregelt werden sollten; hierzu bietet sich das Mittel eines Beschlusses durchaus an.
Bei einer Feststellung geht es doch darum, dass eine fragliche Rechtsposition - wie in diesem Falle - durch das Gericht geklärt werden soll.
Eine Anhörung von Zeugen - so zumindest mein Verständnis - war hier nicht zwingend notwendig und hätte sicherlich zu keiner anderen Entscheidung beitragen können; was wiederrum nicht bedeuten soll, dass ich voreingenommen in die Bearbeitung eingestiegen bin. Ganz im Gegenteil, ich habe mir sehr viel Mühe gegeben, die Entscheidung so transparent wie möglich zu gestalten.
Ich möchte es so formulieren: Ich habe den Antrag anhand der Aktenlage (also der bisher im Forum geäußerten Rechtsauffassungen) bearbeitet; eine Anhörung war für mich somit erlässlich!
Grundsätzlich bin ich nicht abgeneigt, mir weitere Argumente anzuhören. Andererseits denke ich nicht, dass in dieser Angelegenheit ein aufwendigeres Verfahren erforderlich gewesen ist.
Sollte es Probleme mit meinem Verständnis des Richteramtes geben (Eine richterliche Entscheidung durch Beschluss ist nicht konkret in der KGerO geregelt), so sollte dies unbedingt angemahnt werden. Auch wenn ich denke, dass zukünftig auch weitere einheitliche Rechtsaufassungen durch das Gericht geregelt werden sollten; hierzu bietet sich das Mittel eines Beschlusses durchaus an.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Was die Rechtslage betrifft usw. war das schon korrekt.
Ich dachte nur es gebe eine Anhörung, so daß mein Antrag sich erstmal auf das wesentlichste beschränkte.
Ansonsten war Ihre Arbeit (abgesehen vom Urteil
) sehr gut.
Ich dachte nur es gebe eine Anhörung, so daß mein Antrag sich erstmal auf das wesentlichste beschränkte.
Ansonsten war Ihre Arbeit (abgesehen vom Urteil

Viele Grüße,
Anna-Lisa von Lojewski
Anna-Lisa von Lojewski
Ich sehe hier kein Urteil, lediglich einen rechtsbindenden und -klärenden Beschluss! 
Ich denke das in Streitigkeiten hinsichtlich einer Rechtsaufassung ein langwieriges Verfahren weder notwendig noch angebracht ist.
Eine Anhörung wäre denkbar gewesen, schien aber aufgrund der bisherigen Diskussion verzichtbar. Ich werde zukünftig aber ein Rechtsmittel gegen Erstbeschlüsse einräumen, denn ich merke, dass man nicht immer alles (vor allem die Verfahrensvorschriften) parat haben kann.

Ich denke das in Streitigkeiten hinsichtlich einer Rechtsaufassung ein langwieriges Verfahren weder notwendig noch angebracht ist.
Eine Anhörung wäre denkbar gewesen, schien aber aufgrund der bisherigen Diskussion verzichtbar. Ich werde zukünftig aber ein Rechtsmittel gegen Erstbeschlüsse einräumen, denn ich merke, dass man nicht immer alles (vor allem die Verfahrensvorschriften) parat haben kann.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Mittwoch, 25. Juni 2025, 21:33
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