Geehrte Exzellenz,
ich bitte um Überprüfung, ob die Möglichkeit durch die GO der Volkskammer besteht (auch wenn es dort nicht explizit erwähnt ist), eine Abstimmung vorzeitig zu beenden, wenn bereits mehr als die Hälfte der Abstimmungsberechtigten ihr JA zu einer Abstimmung gegeben haben, oder ob tatsächlich die 92 Stunden vollständig abgewartet werden müssen.
Vielen Dank!