Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
@ Clausi: Verwaltungsverfahrensgesetz...
Ich poste meinen Beitrag hier, da ich ja nicht im Königlichen Rate schreiben kann:
Deine Auffassung hättest Du mir auch da schon darstellen dürfen.
Zum anderen mal ein kurzer Vortrag zum oft gescholtenen Bürokratiebegriff:
Nach Max Weber, Verwaltungs- und Arbeitsverhaltensforscher:
-> RECHTSSTAATSPRINZIP!
Diese Auffassung ist dem Begriff Bürokratie zuzusprechen.
Was auch immer die deutschen und anderen Verwaltungen machen, das ist lediglich die Ausführung der Verwaltungstätigkeit; das diese als wenig transparent und langwierig gesehen werden, ist weniger mit dem eigentlichen Aufbau der Verwaltung verbunden, sonderb eher mit dem Verständnis des handelnden Verwaltungsmenschen.
Um es mal mit anderen Handhabungen unsererseits zu vergleichen:
Andere, bisher verabschiedete Gesetze - insbesondere auch unser GG - sind ebenso "bürokratisch". Das aktuelle GG greift die drei Gewalten auf und stellt über die Klagebefugnis deutlich dar, dass auch in Alpinia das Rechtsstaatsprinzip gilt.
Weitergehend wird derzeit ein Gesetz diskutiert, welches die Anredeformen regeln soll.
Mal ganz im Ernst: Wir schaffen hier einen Verwaltungsapparat um gewisse Aufgaben, die bisher nur der König erledigt hat, auf viele Schultern zu wälzen. Im Sinne des genannten Rechtsstaatsprinzips und unserer gesetzlich zu regelnden Höflichkeit ist es m.E. wichtig, dass die Verwaltung nach einem Gesetz für das Gesetz handelt.
Noch ein Weiteres:
Ich sitze in der Verwaltung der BRD (genauer: des Landes Niedersachsen). Meinst Du ganz im Ernst, dass ich hier die deutsche Verwaltung kopieren will?!? Wer an einem Arbeitsplatz sitzt, der in der Bevölkerung "verschrien" wird, der hat seine eigenen Ideen einer Verwaltung.
Aber nur weil die Verwaltung oft als zu "bürokratisch" gesehen wird, ist doch nicht alles was in Jahrzehnten entstanden ist falsch!?!
Wer im Grundgesetz festhält:
und
der kann doch nicht ernsthaft die Auffassung haben, dass ein Gesetz über das Verwaltungsverfahren - welches das Rechtsstaatsprinzip tragen und gewährleisten soll - zu "bürokratisch" sei.
Darüber hinaus ist das von mir dargestellte Verfahrensgesetz die mitunter einfachste Fassung eines Verwaltungsverfahrens.
Aber es ist Deine Entscheidung, die Du innersimulativ zu vertreten hast und die Dir zusteht.
Nur wenn ich vorher schon anfrage, ob das in Ordnung ist, dann sollte mir auch dazu ein Feedback erteilt werden und nicht erst im Nachhinein.
Zitat
Somit frage ich jetzt schonmal an, ob es weitere Einwendungen geben würde, wenn ich mich an ein nur für die Verwaltung verbindliches Gesetz über das Verwaltungsverfahren mache??? Ansonsten hätte die ganze Arbeit ja keinen Sinn. Wenn damit zuviel Bürokratie gesehen wird, werde ich mir die Mühe nicht machen; auch wenn ich dazu Lust hätte.
Deine Auffassung hättest Du mir auch da schon darstellen dürfen.

Zum anderen mal ein kurzer Vortrag zum oft gescholtenen Bürokratiebegriff:
Nach Max Weber, Verwaltungs- und Arbeitsverhaltensforscher:
Zitat
Es herrscht das Recht, dessen Verwirklichung von richterlichen und verwaltenden Behörden besorgt wird.
-> RECHTSSTAATSPRINZIP!
Diese Auffassung ist dem Begriff Bürokratie zuzusprechen.
Was auch immer die deutschen und anderen Verwaltungen machen, das ist lediglich die Ausführung der Verwaltungstätigkeit; das diese als wenig transparent und langwierig gesehen werden, ist weniger mit dem eigentlichen Aufbau der Verwaltung verbunden, sonderb eher mit dem Verständnis des handelnden Verwaltungsmenschen.
Um es mal mit anderen Handhabungen unsererseits zu vergleichen:
Andere, bisher verabschiedete Gesetze - insbesondere auch unser GG - sind ebenso "bürokratisch". Das aktuelle GG greift die drei Gewalten auf und stellt über die Klagebefugnis deutlich dar, dass auch in Alpinia das Rechtsstaatsprinzip gilt.
Weitergehend wird derzeit ein Gesetz diskutiert, welches die Anredeformen regeln soll.

Noch ein Weiteres:
Ich sitze in der Verwaltung der BRD (genauer: des Landes Niedersachsen). Meinst Du ganz im Ernst, dass ich hier die deutsche Verwaltung kopieren will?!? Wer an einem Arbeitsplatz sitzt, der in der Bevölkerung "verschrien" wird, der hat seine eigenen Ideen einer Verwaltung.
Aber nur weil die Verwaltung oft als zu "bürokratisch" gesehen wird, ist doch nicht alles was in Jahrzehnten entstanden ist falsch!?!
Wer im Grundgesetz festhält:
Zitat
...Die Staatsgewalt geht vom König aus...
und
,
Zitat
...Die Staatsgewalt umfasst Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung...
der kann doch nicht ernsthaft die Auffassung haben, dass ein Gesetz über das Verwaltungsverfahren - welches das Rechtsstaatsprinzip tragen und gewährleisten soll - zu "bürokratisch" sei.
Darüber hinaus ist das von mir dargestellte Verfahrensgesetz die mitunter einfachste Fassung eines Verwaltungsverfahrens.
Aber es ist Deine Entscheidung, die Du innersimulativ zu vertreten hast und die Dir zusteht.
Nur wenn ich vorher schon anfrage, ob das in Ordnung ist, dann sollte mir auch dazu ein Feedback erteilt werden und nicht erst im Nachhinein.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Ich habe doch gesagt, dass ich "üben" will, heißt: Nicht alles in der Volkskammer kommentieren, wenn ich anschließend darüber entscheiden muss, ob es Gesetz wird oder nicht.
Aber seien wird doch einmal ehrlich: Dieses gesetz verkompliziert selbst die einfachste Anmeldung eines Vereins. Bisher geht das einfach mit wenigen Klicks und ein paar Eingaben, was dem Bürgernetz zu verdanken ist.
Wenn jetzt aber Verwaltungsakte, Hofdossiers und deren Begründungen berücksichtigt werden müssen, ist es ungleich komplizierter.
Zudem eine inhaltliche Frage: Wie soll man in einem Forum zwischen "mündicher" und "schriftlicher" Begründung unterscheiden können?
Aber seien wird doch einmal ehrlich: Dieses gesetz verkompliziert selbst die einfachste Anmeldung eines Vereins. Bisher geht das einfach mit wenigen Klicks und ein paar Eingaben, was dem Bürgernetz zu verdanken ist.
Wenn jetzt aber Verwaltungsakte, Hofdossiers und deren Begründungen berücksichtigt werden müssen, ist es ungleich komplizierter.
Zudem eine inhaltliche Frage: Wie soll man in einem Forum zwischen "mündicher" und "schriftlicher" Begründung unterscheiden können?

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Offensichtlicherweise geht es hier doch nicht wirklich um inhaltliche Bestimmungen des Gesetzes...
Natürlich wird eine Antragsstellung in den Grundzügen komplizierter - aber nicht verkompliziert.
Du solltest nicht davon ausgehen, dass die Verwaltung hier in Alpinia genauso arbeitet wie die im RL. Ein Antrag auf Vereinsgründung war bis dato nicht notwendig - also auch nicht regelungsbedürftig.
Allerdings ist doch alleine schon durch die Schaffung des HKA eine Änderung des bisherigen Ablaufs. Denn wenn die Amtsleitung weiter nichts machen muss, als zu gucken, ob jeder seinen Verein richtig einträgt, dann hätten wir die Einführung eines solchen Amtes auch gleich lassen können.
Wenn wir in Zukunft noch ein Hofamt des Auswärtigen schaffen wollen, dann bedeutet das weitergehend auch, wenn keine Verwaltungsverfahren geregelt sind, dass jedes Amt für sich einen Ablauf festlegen kann.
Da frage ich mich, was dann komplizierter wäre - eine einheitliche Regelung für alle, oder viele verschiedene Herangehensweisen...
Zu Deiner vorgeschobenen inhaltlichen Frage:
Wenn ich mich nicht irre, dann ist die allgegenwärtige Diskussion im Forum - simmulativ gesehen - immer eine mündliche Auseinandersetzung. Mit schriftlich meine ich z.B. den Erlass eines Hofdossiers per PM oder per e-Mail.
Außerdem sollte das Hofdossier ein im RL bezeichneter Verwaltungsakt sein.
Ich sage es mal ganz plumb:
Mit der Einführung einer Verwaltung müssen bestimmte Regelungen einhergehen. Ohne diese Regelungen brauchen wir auch keine Verwaltung; dann kann jeder seinen Betrieb oder Verein gründen, im Bürgernetz anmelden und alles andere ist dann egal - zukünftige WiSim-Regelungen mit einbegriffen.
Inwieweit wir uns dann wieder als lediglich Politik simulierende MN bezeichnen lassen müssen, lasse ich mal im Raume stehen.
Darüber hinaus gibt es doch einige Mitspieler (wenn ich mich nicht irre, dann hatte die Mehrheit keine Einwände), die bereit sind diese "komplizierten" Aufgaben wahrzunehmen.
Aber ich sage nochmals deutlich. Eine solche Entscheidung liegt bei Dir allein. Insbesondere innersimulativ. Und Du hast im gewissen Rahemn sicherlich auch recht, dass einiges komplizierter werden kann; aber das ist der bittere Weg, den man einschlagen muss, wenn man tatsächlich vertiefend simulieren will.
Natürlich wird eine Antragsstellung in den Grundzügen komplizierter - aber nicht verkompliziert.
Du solltest nicht davon ausgehen, dass die Verwaltung hier in Alpinia genauso arbeitet wie die im RL. Ein Antrag auf Vereinsgründung war bis dato nicht notwendig - also auch nicht regelungsbedürftig.
Allerdings ist doch alleine schon durch die Schaffung des HKA eine Änderung des bisherigen Ablaufs. Denn wenn die Amtsleitung weiter nichts machen muss, als zu gucken, ob jeder seinen Verein richtig einträgt, dann hätten wir die Einführung eines solchen Amtes auch gleich lassen können.
Wenn wir in Zukunft noch ein Hofamt des Auswärtigen schaffen wollen, dann bedeutet das weitergehend auch, wenn keine Verwaltungsverfahren geregelt sind, dass jedes Amt für sich einen Ablauf festlegen kann.
Da frage ich mich, was dann komplizierter wäre - eine einheitliche Regelung für alle, oder viele verschiedene Herangehensweisen...
Zu Deiner vorgeschobenen inhaltlichen Frage:
Wenn ich mich nicht irre, dann ist die allgegenwärtige Diskussion im Forum - simmulativ gesehen - immer eine mündliche Auseinandersetzung. Mit schriftlich meine ich z.B. den Erlass eines Hofdossiers per PM oder per e-Mail.
Außerdem sollte das Hofdossier ein im RL bezeichneter Verwaltungsakt sein.
Ich sage es mal ganz plumb:
Mit der Einführung einer Verwaltung müssen bestimmte Regelungen einhergehen. Ohne diese Regelungen brauchen wir auch keine Verwaltung; dann kann jeder seinen Betrieb oder Verein gründen, im Bürgernetz anmelden und alles andere ist dann egal - zukünftige WiSim-Regelungen mit einbegriffen.
Inwieweit wir uns dann wieder als lediglich Politik simulierende MN bezeichnen lassen müssen, lasse ich mal im Raume stehen.
Darüber hinaus gibt es doch einige Mitspieler (wenn ich mich nicht irre, dann hatte die Mehrheit keine Einwände), die bereit sind diese "komplizierten" Aufgaben wahrzunehmen.
Aber ich sage nochmals deutlich. Eine solche Entscheidung liegt bei Dir allein. Insbesondere innersimulativ. Und Du hast im gewissen Rahemn sicherlich auch recht, dass einiges komplizierter werden kann; aber das ist der bittere Weg, den man einschlagen muss, wenn man tatsächlich vertiefend simulieren will.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Ich empfinde das Gesetz gar nicht als so kompliziert. Ein verein oder eine Partei müssen ja genehmigt werden. Das wird voraussichtlich ja das Hofkontrollamt übernehmen. Und die Genehmigung z.B. eines Vereines wird über ein Hofdossier bewältigt. Das muss ja gar kein formal grosser Akt sein. Ein Hofdossier für diesen Fall könnte sich definieren als "Klick zur Bestätigtung". Nur wenn eben von einer dritten Person Widerspruch eingelegt wird, bedarf es dann einer Anhörung, etc.pp. Mündlich hiesse dabei eben dieser "Klick".
Also, wenn man sich das Gesetz genau durchliest und mal die ganzen Definitionsfragen weg lässt, steht da gar nicht mehr so viel. Und ein wichtiger Satz steht schon ganz oben: Es (das Verfahren) ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
Also, wenn man sich das Gesetz genau durchliest und mal die ganzen Definitionsfragen weg lässt, steht da gar nicht mehr so viel. Und ein wichtiger Satz steht schon ganz oben: Es (das Verfahren) ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Das ganze drumherum stört mich jedoch. Warum muss geregelt werden, dass mein Schwager nicht an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sein darf? Man siehe Ratelon, wo es eine "Großfamilie" Mason gibt, an der ca. 5-7 Personen beteiligt sind, allesamt aktiv und in Ämtern.
Nunja, mir soll es Recht sein, dass alle anderen dem zustimmen. Aber wenn ich für eine Vereinsgründung noch in zwei Gesetze (das Vereinsgesetz und das Verwaltungsverfahrensgesetz) schauen muss, dann ist mir das fast zuviel Aufwand.
Mich schreckt zudem ab, dass andere dieses Gesetz abschrecken kann - dann gibt es auch keine der erwarteten Neubürger...
Nunja, mir soll es Recht sein, dass alle anderen dem zustimmen. Aber wenn ich für eine Vereinsgründung noch in zwei Gesetze (das Vereinsgesetz und das Verwaltungsverfahrensgesetz) schauen muss, dann ist mir das fast zuviel Aufwand.

Mich schreckt zudem ab, dass andere dieses Gesetz abschrecken kann - dann gibt es auch keine der erwarteten Neubürger...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich glaube, Du hast das Gesetz nicht verstanden.
1. Der Verwaltungsbeamte darf nicht Angehöriger einer beteiligten Partei sein. Das halte ich für ok, da sonst ja eine Bevorteilung einer Seite auftreten könnte.
2. Ein Neubürger braucht nix anderes zu machen als ins Vereinsgesetz zu schauen. Das Verwaltungsverfahrengesetz ist für das Amt wichtig bzw. für ein mögliches Gerichtsverfahren. Der Neubürger hat in erster Linie erstmal damit nix direkt zu tun, auch wenn der Verwaltungsbeamte dann damit konfrontiert ist.
Das Gesetz ist lediglich für die Arbeit der Verwaltung da. Neubürger haben damit ja nichts zu tun.
1. Der Verwaltungsbeamte darf nicht Angehöriger einer beteiligten Partei sein. Das halte ich für ok, da sonst ja eine Bevorteilung einer Seite auftreten könnte.
2. Ein Neubürger braucht nix anderes zu machen als ins Vereinsgesetz zu schauen. Das Verwaltungsverfahrengesetz ist für das Amt wichtig bzw. für ein mögliches Gerichtsverfahren. Der Neubürger hat in erster Linie erstmal damit nix direkt zu tun, auch wenn der Verwaltungsbeamte dann damit konfrontiert ist.
Das Gesetz ist lediglich für die Arbeit der Verwaltung da. Neubürger haben damit ja nichts zu tun.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Zitat
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der alpinischen Behörden.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Abschreckend ist es so oder so, auch wenn kein Zwang besteht, in das Gesetz zu schauen. Ausserdem habe ich es verstanden, aber die Regelung an sich ist doch wohl überflüssig.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Wir regeln ein Gerichtsverfahren mit der KGerO aber das Verwaltungsverfahren soll ungeregelt bleiben?!?
Und warum ist es abschreckend?
Ich denke eher, dass eine Attraktivitätssteigerung möglich ist, denn Alpinia gewinnt einen Simulationsbereich hinzu.
Ich finde eher, dass ein Gesetz über die Regelung der Anredeform abschreckend sein könnte. Denn ein Verstoß dagegen - dies kann für den Normalbürger beim AVwVfG nicht passieren, denn das ist nur für Verwaltungsbeamte verbindlich - führt automatisch zu einer gerichtlichen Verhandlung; das Anredegesetz wäre somit Pflichtlektüre eines jeden (Neu-)Bürgers.

Und warum ist es abschreckend?

Ich finde eher, dass ein Gesetz über die Regelung der Anredeform abschreckend sein könnte. Denn ein Verstoß dagegen - dies kann für den Normalbürger beim AVwVfG nicht passieren, denn das ist nur für Verwaltungsbeamte verbindlich - führt automatisch zu einer gerichtlichen Verhandlung; das Anredegesetz wäre somit Pflichtlektüre eines jeden (Neu-)Bürgers.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Zitat
Original von Quentin Vaurien
Ich finde eher, dass ein Gesetz über die Regelung der Anredeform abschreckend sein könnte. Denn ein Verstoß dagegen - dies kann für den Normalbürger beim AVwVfG nicht passieren, denn das ist nur für Verwaltungsbeamte verbindlich - führt automatisch zu einer gerichtlichen Verhandlung; das Anredegesetz wäre somit Pflichtlektüre eines jeden (Neu-)Bürgers.
...dazu sind wir auch eine Monarchie. Dies gerade nicht zu regeln wäre ein Verlust für die Simulation.
Das AVwVfG (ich hasse Abkürzungen!) jedochschreckt in jeder Hinsicht ab - ich würde nicht in die Verwaltung gegen wollen (*sim-on* !), wenn ich so etwas verinnerlichen müsste.
Aber egal, solche Sachen, die nicht nötig sind (der Kram mit dem Schwager etc.) sollten vereinfacht oder gleich gestrichen werden, dann stimme ich dem halt zu.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Erstens: Wenn ich mich nicht irre, dann bist Du ab dem 01.08.2004 in der Verwaltung! Das ist dann alleine schon zu Lernzwecken sinnvoll! 
Ausserdem muss man sowas nicht verinnerlichen, denn man hat das Gesetz in der Verwaltung ja immer vor sich, da man ja mit ihm arbeitet!!!
Zweitens: Diese Regelungen sind doch wichtig und verfassungsmäßig zwingend notwendig, auch wenn sie dem ersten Anschein nach überflüssig sind. Man beachte hier Art. II Sek. 3 GG - der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Das Befangenheitsproblem haben wir doch schon im Rahmen der Ausarbeitung der KGerO diskutiert.

Ausserdem muss man sowas nicht verinnerlichen, denn man hat das Gesetz in der Verwaltung ja immer vor sich, da man ja mit ihm arbeitet!!!

Zweitens: Diese Regelungen sind doch wichtig und verfassungsmäßig zwingend notwendig, auch wenn sie dem ersten Anschein nach überflüssig sind. Man beachte hier Art. II Sek. 3 GG - der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Das Befangenheitsproblem haben wir doch schon im Rahmen der Ausarbeitung der KGerO diskutiert.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Zitat
Original von Quentin Vaurien
Erstens: Wenn ich mich nicht irre, dann bist Du ab dem 01.08.2004 in der Verwaltung! Das ist dann alleine schon zu Lernzwecken sinnvoll!![]()
Klammern lesen.

Zitat
Ausserdem muss man sowas nicht verinnerlichen, denn man hat das Gesetz in der Verwaltung ja immer vor sich, da man ja mit ihm arbeitet!!!![]()
Aber in einer Hobby-Simulation in der Freizeit sollte man auch etwas tun können ohne dauernd/i] den Blick ins Gesetz zu richten.
Zitat
Zweitens: Diese Regelungen sind doch wichtig und verfassungsmäßig zwingend notwendig, auch wenn sie dem ersten Anschein nach überflüssig sind. Man beachte hier Art. II Sek. 3 GG - der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Gut, dass du asl Richter befangen bist, ne.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Aber in einer Hobby-Simulation in der Freizeit sollte man auch etwas tun können ohne dauernd/i] den Blick ins Gesetz zu richten.
Naja, es ist doch so, dass auch ich als Richter andauernd in das Gesetz gucken muss...
Außerdem sind alltägliche Arbeiten - wie die Rechtgrundlage für eine Vereinsgründung - doch ziemlich schnell verinnerlicht!

Und Klagen musst Du wegen dem Gesetzesvorschlag nicht, musst Dich lediglich vor der VK rechtfertigen!

MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Nicht einmal das muss ich. ;o)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Nachdem ich jetzt seit bald zwei Wochen *g* Einblick in die Niederungen der bundesdeutschen und niedersächsischen Gesetze habe, kann ich nur bekennen: Quentins Vorschlag war in der ersten Form bereits äußerst prägnant. 
Ich denke, dass ich in den letzten Tagen einiges gelernt habe, ergänzend zu dem, was ich durch mein Wirken in den Mikronationen gelernt habe. Ich mekre schon: Mein Interesse an Gesetzen etc. ist nicht nur an eine Internetsimulation gebunden.
Von daher: Sorry, Florian, dass ich deine Arbeit nicht genug gewürdigt habe. Nachdem ich nun das BGB kennen lerne, ist der ganze Kram gar nicht mehr so undurchsichtig wie ich vorher angenommen habe. Dem Inhalktsverzeichnis sein dank! ;o)
Jetzt mache ich mich mal langsam an das Dekret für den Königshof, mal sehen, was da alles hinein muss.

Ich denke, dass ich in den letzten Tagen einiges gelernt habe, ergänzend zu dem, was ich durch mein Wirken in den Mikronationen gelernt habe. Ich mekre schon: Mein Interesse an Gesetzen etc. ist nicht nur an eine Internetsimulation gebunden.

Von daher: Sorry, Florian, dass ich deine Arbeit nicht genug gewürdigt habe. Nachdem ich nun das BGB kennen lerne, ist der ganze Kram gar nicht mehr so undurchsichtig wie ich vorher angenommen habe. Dem Inhalktsverzeichnis sein dank! ;o)
Jetzt mache ich mich mal langsam an das Dekret für den Königshof, mal sehen, was da alles hinein muss.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Du wirst das BGB noch hassen lernen! 
Aber wenn man überlegt, dass vergleichbare RL-Gesetze (also zum AVwVfG) ungefähr 150 - 200 Paragraphen haben, so denke ich, dass ich mit meinem damaligen Vorschlag wirklich nur das wichtigste eingebracht habe. Aber das ist jetzt ja auch egal. Wir haben jetzt ja ein Verwaltungsgesetz, was die Mehrheit der Mitbürger unterstützen...!

Aber wenn man überlegt, dass vergleichbare RL-Gesetze (also zum AVwVfG) ungefähr 150 - 200 Paragraphen haben, so denke ich, dass ich mit meinem damaligen Vorschlag wirklich nur das wichtigste eingebracht habe. Aber das ist jetzt ja auch egal. Wir haben jetzt ja ein Verwaltungsgesetz, was die Mehrheit der Mitbürger unterstützen...!

MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Donnerstag, 26. Juni 2025, 14:18
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