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Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

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1

Montag, 12. April 2004, 13:48

Vertragsvorstellung

Da sich hier derzeit nicht wirklich etwas tut, mache ich einfach einen Diksussionsvorschlag für einen gemeinsamen Vertrag. Beachten sollte man, dass dieser eine Grundlage für weitere Verträge ist und einen kleinsten gemeinsamen nenner darstellen wird:

Zitat

Arethanische Gemeinschaft
Vertrag vom xx. yyyy 2004


Seine Majestät der König von Alpinia,
Seine Majestät der König von Atraverdo,
Seine Exzellenz der Kanzler von Aurora,
Seine Exzellenz die Präsident von Dionysos,
Seine Durchlaucht der Fürst von Lauenburg,
Seine Erlaucht der Baron von Volkby [Für regierende Barone gibt es eigentlich kein Adelsprädikat, ich habe das niedrigste genommen]
und Seine Exzellenz der Kanzler von Wupperstein

bekräftigen, dass ihre Staaten nach mehrmaligem Austausch über folgende Bestimmungen übereingekommen sind und die Stadt zzz als Sitz ihrer Gemeinschaft auserwählt haben:

ABSCHNITT I - Allgemeines

§1
Durch diesen Vertrag gründen die Mitgliedsstaaten untereinander die Arethanische Gemeinschaft.

§2
Alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft genießen gleiche Rechte und gemeinsame Pflichten.

§3
(1) Die Arethanische Gemeinschaft ist eine Gemeinschaft souveräner Staaten.
(2) Die Mitgliedstaaten üben ihre souveränen Rechte weiter direkt aus.
(3) Der Beitritt zur Gemeinschaft erfolgt ohne Zwang.

§4
(1) Sobald die verfassungsmäßig zuständigen Organe der Gründungsstaaten, welche das Königreich Alpinia, das Königreich Atraverdo, die Nationalrepublik Aurora, die Republik Dionysos, das Fürstentum Lauenburg, die Freie Stadt Volkby und die Freie Netzrepublik Wupperstein sind, den vorliegenden Gemeinschaftsvertrag beschlossen haben und die Staatsoberhäupter ihn unterzeichnet haben, tritt er für diese Staaten in Kraft.
(2) Alle übrigen Staaten Arethaniens, insofern sie die Aufnahmebedingungen des Aufnahmebeschlusses der Gemeinschaft erfüllen, können in der Folge durch eine solche Ratifizierung der Gemeinschaft beitreten.

ABSCHNITT II - Grundlagen

§5
Die Mitglieder der Gemeinschaft werden gegenseitig ihre Souveränität und die sich daraus ergebenden Rechte achten, insbesondere des Rechtes eines jeden Staates auf rechtliche Gleichheit, auf territoriale Integrität sowie auf Freiheit und politische Unabhängigkeit.

§6
Die Mitglieder der Gemeinschaft werden Streitfälle zwischen ihnen mit friedlichen Mitteln auf solche Weise regeln, dass der internationale Frieden und die internationale Sicherheit sowie die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.

§7
Die Mitglieder der Gemeinschaft bekunden ihren Willen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Überzeugungsfreiheit für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion achten. Sie werden die Ausübung der zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen sowie der anderen Rechte und Freiheiten, die sich alle aus der dem Menschen innewohnenden Würde ergeben und für seine freie und volle Entfaltung wesentlich sind, fördern und ermutigen.

§8
(1) Die Mitglieder der Gemeinschaft erarbeiten und verwirklichen eine gemeinsame Sicherheitspolitik in der Region, die sich auf Bereiche der Außen- und Verteidigungspolitik erstreckt.
(2) Die gemeinsame Sicherheitspolitik hat zum Ziel
a. die Wahrung der gemeinsamen Werte, der grundlegenden Interessen und der Unabhängigkeit der Gemeinschaft und seiner Mitglieder;
b. die Wahrung des Friedens und die Stärkung der Sicherheit der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten in allen ihren Formen;
c. die Förderung der internationalen und regionalen Zusammenarbeit;
d. die Entwicklung und Stärkung von demokratischen Grundsätzen und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.


§9
(1) Die Mitglieder der Gemeinschaft werden sich an der Gründung und dem Aufbau einer Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Arethanien beteiligen. In ihr soll jeder Staat des arethanischen Kontinents mit einer Stimme vertreten sein. Die KSZA gibt sich bei Bedarf selbst eine Geschäftsordnung.
(2) Es werden regelmäßig Gipfeltreffen zwischen den Regierungen der Mitglieder der Gemeinschaft an wechselnden Lokalitäten stattfinden.

§10
Die Gemeinschaft respektiert die demokratischen Verfassungen seiner Mitgliedstaaten und gewährleistet ihr Fortbestehen im Sinne des Gemeinschaftsvertrages.

ABSCHNITT III - Gemeinschaftsrat

§11
(1) Der Gemeinschaftsrat tagt am Sitz der Arethanischen Gemeinschaft.
(2) Der Gemeinschaftsrat trifft die organisatorischen Entscheidungen der Gemeinschaft. Alle Mitgliedsländer haben das selbe Stimmrecht.
(3) Der Gemeinschaftsrat besteht aus Delegierten der Regierungen der Mitgliedsländer. Jedes Mitglied der Gemeinschaft kann je einen Delegierten in den Gemeinschaftsrat entsenden.
(4) Der Gemeinschaftsrat bestimmt den Gemeinschaftshaushalt. Er beschließt Gemeinschaftsbeschlüsse einstimmig.

§12
(1) Der Gemeinschaftsrat verfügt über ein Präsidium, das dessen Verhandlungen gerecht und unparteiisch leitet. Das Präsidium tritt jeweils für die Dauer von einem Monat zusammen und wechselt danach in einer vorbestimmten Reihenfolge.
(2) Die Reihenfolge der Zusammensetzung ist alphabetisch, beginnend mit dem Delegierten des Königreiches Alpinia als Präsidenten und dem Delegierten der Freiheitlichen Netzrepublik Wupperstein als Stellvertreter.
(3) Stellvertretender Präsident ist immer der Delegierte des Mitgliedes, das den vorhergehenden Präsidenten stellte.

ABSCHNITT IV - Gültigkeit und Übergangsbestimmungen

§13
Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung einer 2/3-Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinschaftsrates.

§14
Jedes Mitglied kann durch seine verfassungsmäßig zuständigen Organe mit einer 2/3-Mehrheit den Austritt aus der Gemeinschaft beschließen. Alle Rechte, die ihm durch diesen Vertrag zugestanden werden, sind einem austretenden Mitglied aberkannt.
Der rot markierte §8 ist sicherlich diskussionswürdig, ich habe ihn aber vorerst einmal eingefügt. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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2

Montag, 12. April 2004, 14:10

Ich finde den Namen "Arethanische Union" besser.

Über das rot-markierte sollte man noch diskutieren, ja *g*

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

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3

Montag, 12. April 2004, 14:13

Der Begriff "Arethanische Union" stimmt ja im Grunde nicht. Die Union hat einen wirklichen Zusammenschluss unter gemeinsame Institutionen bedeutet, das ist mit diesem Vertrag noch nicht der Fall.

Solche Sachen wie der gemeinsame Gerichtshof können übrigens durch Gemeinschaftsbeschluss eingerichtet werden. ;)

Nunja, diskutieren wir mal. Fangen sie doch damit an. 8)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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4

Montag, 12. April 2004, 14:15

Naja, erstmal: Ist die gemeinsame Zusammenarbeit in §8 Pflicht? Und wie genau soll das verwirklicht werden?

Johanna Gutenberg

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5

Montag, 12. April 2004, 14:17

Wenn wir das so machen, dann sollte es auch Pflicht sein! Sonst bringt es nicht viel!

Clausi I. von Alpinia

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6

Montag, 12. April 2004, 14:22

Natürlich wäre die Zusammenarbeit nach §8 verpflichtend, wenn das so im Vertrag auftaucht.
Die Verwirklichung geschieht über den Gemeinschaftsrat, aber vor allem ist ja die grundlegende Bestimmung, dass nicht jeder Staat von sich aus eine mögliche Bedrohung für die Region a) erschafft oder b) allein aus der Welt schaffen will, das wichtige.
Was bringt (mögliche) wirtschaftliche Zusammenarbeit, wenn solche Sachen z.B. wie in Lutisanien durch einen wupperschen Alleingang "gelöst" werden?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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7

Montag, 12. April 2004, 18:22

Bitte bachtet das Dionysos über keine Armee verfügt und wahrscheinlich nie über ein solche verfügen wird aber ich denke das wir Humanitäre hilfe leisten können.

Clausi I. von Alpinia

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8

Montag, 12. April 2004, 18:35

Es geht auch nicht primär um Armee oder nicht Armee. Es geht über Friedenserhaltung und dabei sollte das Militär die kleinste Rolle spielen. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

9

Montag, 12. April 2004, 18:42

Nunja... Ich habe gegen diesen Vertrag nicht viel einzuwenden, da er halt die Grundlage für die Union darstellt bzw. darstellen kann.

Johanna Gutenberg

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10

Montag, 12. April 2004, 20:17

Zitat

Original von DrMolzberger
Nunja... Ich habe gegen diesen Vertrag nicht viel einzuwenden, da er halt die Grundlage für die Union darstellt bzw. darstellen kann.

haben sie denn eine Meinung zu § 8?

11

Montag, 12. April 2004, 22:40

Natürlich habe ich die :-)

Die Frage die sich mir stellt, ist folgende:

Muss dieser § in diesem Vertrag vorkommen oder kann man einen neuen Vertrag als "Erweiterung" um die Aufgaben der Sicherheitspolitik erstellen?

Die gemeinsame Sicherheitspolitik ist wichtig, ich würde es auch bevorzugen den § 8 beizubehalten.

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12

Montag, 12. April 2004, 23:17

ich würde es ausgliedern. Wirtschaftliche Zusammenarbeit ist hier ja auch nicht geregelt

Clausi I. von Alpinia

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13

Montag, 12. April 2004, 23:29

Sicherlich kann man es ausgliedern. Ich hoffe nur, dass wir solch eine Übereinkunft dann trotzdem noch zustande bringen. ;)

Übrigens habe ich eigentlich nichts gegen die Bezeichnung "Union", das klingt natürlich runder als "Gemeinschaft". Aber der Sinn wäre nicht ganz getroffen (mit dem Grundlangenvertrag).
Clausi von Plausibel
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Leo Kampag

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14

Dienstag, 13. April 2004, 09:12

Zitat

Original von DrMolzberger
Die Frage die sich mir stellt, ist folgende:

Muss dieser § in diesem Vertrag vorkommen oder kann man einen neuen Vertrag als "Erweiterung" um die Aufgaben der Sicherheitspolitik erstellen?

Die gemeinsame Sicherheitspolitik ist wichtig, ich würde es auch bevorzugen den § 8 beizubehalten.

Ganz meine Meinung.
mfg

Leo Kampag, König von Atraverdo

15

Dienstag, 13. April 2004, 13:30

Auch ich bin mit dem Vertrag sehr zufrieden. Allerdings würde ich noch das Schiedsgericht festschreiben (wobei ich die Anerkennung des IGH als neutrale Stelle bevorzugen würde).

§8 gefällt mir gut, aber auch ich würde denn eher zusammen mit §9 in einen Extra-Vertrag ausgliedern (ich kann mir vorstellen, daß sich daran in Dionysos wieder ziemliche Diskussionen entzünden).

Der Grundlagenvertrag sollte nur die Organisation der Gemeinschaft festschreiben. Ein § über die angestrebten Ziele wäre allerdings auch nicht schlecht.

Clausi I. von Alpinia

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16

Dienstag, 13. April 2004, 21:41

Haben sie dafür auch einen Vorschlag? ;)
Clausi von Plausibel
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Johanna Gutenberg

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17

Dienstag, 13. April 2004, 23:02

Zitat

Original von Jakob Baron von Volkby
Ein § über die angestrebten Ziele wäre allerdings auch nicht schlecht.

Man könnte das auch in die Präambel einbauen!

18

Mittwoch, 14. April 2004, 01:00

Zitat

Original von Johanna Gutenberg

Zitat

Original von Jakob Baron von Volkby
Ein § über die angestrebten Ziele wäre allerdings auch nicht schlecht.

Man könnte das auch in die Präambel einbauen!


Primär sollte man die Ziele erst mal definieren.

19

Mittwoch, 14. April 2004, 16:02

Die Ziele hat man doch in fast jeder Präambel stehen:
2 Beispiele:

Standard:
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, dem Frieden der Welt zu dienen..."

oder die der Dreifaltigen Allianz, welche ich für gut, aber zu lang empfinde:

"IN DEM FESTEN WILLEN, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß ihrer Völker zu schaffen,
IN BESTÄTIGUNG ihres Bekenntnisses zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Menschenrechte, Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit,
IN DEM WUNSCH, Demokratie und Effizienz in der Arbeit ihrer staatlichen Organe weiter zu stärken, damit diese in die Lage versetzt werden, die ihnen übertragenen Aufgaben in einem einheitlichen institutionellen Rahmen besser wahrzunehmen,
ENTSCHLOSSEN, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu verfolgen, wozu auch die Festlegung einer vereinten Verteidigungspolitik gehört, um Frieden und Sicherheit in der Welt zu fördern,
ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die trennenden trennenden Landesgrenzen überwinden,
IN DEM VORSATZ, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben,
IN DER ERKENNTNIS, daß zur Überwindung gemeinsamer, wie auch individueller Hürden ein einverständliches Vorgehen erforderlich ist, um eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr, einen regen Kulturaustausch und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten,
IN DEM WUNSCH, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen,
IN DER ABSICHT, die Verbundenheit ihrer Staaten zu bekräftigen, und in dem Wunsch, entsprechend den Grundsätzen der Menschenrechte, den Wohlstand ihrer Länder zu fördern,
ENTSCHLOSSEN, durch diesen Zusammenschluß ihrer Kräfte, Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die Völker dieser Welt, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen..."

Clausi I. von Alpinia

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20

Mittwoch, 14. April 2004, 16:19

Ich schlage folgendes vor:

Zitat

Seine Majestät der König von Alpinia,
Seine Majestät der König von Atraverdo,
Seine Exzellenz der Kanzler von Aurora,
Seine Exzellenz die Präsident von Dionysos,
Seine Durchlaucht der Fürst von Lauenburg,
und Seine Erlaucht der Baron von Volkby

bekräftigen, dass ihre Staaten in dem festen Willen, die Menschenrechte zu wahren und zu verteidigen, den kulturellen Austausch zu fördern, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu verbessern, Sicherheit und Frieden zu schützen und Konflikte zu vermeiden um so die Freiheit und den Wohlstand aller zu bewahren und zu mehren, nach mehrmaligem Austausch über folgende Bestimmungen übereingekommen sind und die Stadt Rantaplan als Sitz ihrer Gemeinschaft auserwählt haben:

[...]
Das sind keine festgezurrten, aber immerhin erreichbare Ziele. ;)

Wupperstein nimmt übrigens nicht mehr Teil, da der Außenminister seine dortige Staatsbürgerschaft aufgegeben hat und kein Ersatz zu erwarten ist.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia