Hintergrundbild

Sie sind nicht angemeldet.

Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Königreich Alpinia. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

1

Mittwoch, 15. Juni 2005, 23:11

Kanidaten Stellvertreter

Die Volkskammer sucht Kanidaten für den Posten des Stellvertreters des Volkskammer Präsidenten.

Bewerbungen und Vorschläge bitte hier.

Derek Skynet

Erleuchteter

Beiträge: 4 562

Wohnort: Albinsiddy

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

2

Mittwoch, 15. Juni 2005, 23:34

Vorschlag: Quentin Vaurien
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 236 ¢

  • Nachricht senden

3

Freitag, 17. Juni 2005, 09:36

Ich bitte den Präsidenten darum, die Frage des Stellvertreters noch für etwa 3-4 Tage auszusetzen. Eine Begründung kann ich anschliessend liefern.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

4

Dienstag, 21. Juni 2005, 11:46

Und???

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 236 ¢

  • Nachricht senden

5

Mittwoch, 22. Juni 2005, 08:12

Ich bitte noch um Geduld bis Ende der Woche. Wenn ich bis Freitag nichts gesagt habe, möge die Aussprache weitergeführt werden. Vielen Dank für das Verständnis!!
Viele Grüße

Dr. Thasco

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 236 ¢

  • Nachricht senden

6

Freitag, 24. Juni 2005, 08:09

Leider kann ich nichts neues berichten. Daher bitte ich um Verzeihung. Seine Exzellenz, Herr Präsident, kann weiterverfahren. Ich bin mit Herrn Vaurien als Stlv. Präsident einverstanden.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

7

Freitag, 24. Juni 2005, 16:13

Nun wenn er sich diesbezüglich selber äussern würde.
Bzw bin ich offen für weiter Vorschläge.

Beiträge: 1 042

Wohnort: Éstuchord, Vorerlberg

Beruf: Rechtsanwalt a.D.

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

8

Montag, 27. Juni 2005, 11:30

Ich teile vorsorglich mit, dass ich für das Amt des stellvertretenden Volkskammerpräsidenten nicht zur Verfügung stehen werde.

Eine Begründung hierzu darf und kann dem Vorschlag seiner Majestät zur Neubesetzung des Amtes des Reichskanzlers entnommen werden.
MfG
Quentin Vaurien

Beiträge: 1 042

Wohnort: Éstuchord, Vorerlberg

Beruf: Rechtsanwalt a.D.

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

9

Mittwoch, 29. Juni 2005, 09:47

Wie ich gesehen habe, wäre das ambitionierte Amt des Recihskanzlers nicht unvereinbar mit der Amtsausübung des Stellvertreters.

Lediglich § 1 Abs. 3 der GO würde konträr dazu laufen, dass das Amt des Reichskanzlers unvereinbar mit einem Amt der rechtsprechende Gewalt ist (§ 2 Abs. 1 Gesetz über die Reichskanzlei).

Allerdings ist dies wohl eher eine Marginalie und dürfte dem nicht entgegenstehen.

Ich stelle mich hiermit also doch für das Amt des stellvertretenden Volkskammerpräsidenten zur Verfügung.
MfG
Quentin Vaurien

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Quentin Vaurien« (29. Juni 2005, 09:52)


Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

10

Freitag, 1. Juli 2005, 11:06

Weitere die den Posten haben möchten oder gibt es Einwände??

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

11

Dienstag, 12. Juli 2005, 11:11

Also die Einwände kömmen von mir.
Ich sehe es nicht so gerne wenn der Reichskanzler seine Anträge auf eigene Faust zur Diskussion stellen würde, nur weil ich gerade mal 10 Minuten nicht da bin.
Ich hätte gerne einen anderen Vorschlag.

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

12

Samstag, 16. Juli 2005, 12:26

Nun denn, Zeit ist nunmehr genügend vergangen.

Es ist demnach angebracht, dass die Wahl nun eingeleitet wird.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 236 ¢

  • Nachricht senden

13

Samstag, 16. Juli 2005, 21:09

*gelöscht* Kann nicht kandidieren.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dr. Thasco« (16. Juli 2005, 21:09)


Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

14

Sonntag, 17. Juli 2005, 13:42

Ich werde die Wahl nicht einleiten.

Ich verweise noch mal auf den von Herrn Vaurin gennaten Absatz in der GeschO. Einen Satz der meiner Meinung nach von höchster Bedeutung ist.

Demzufolge kann Herr Vaurin als Reichskanzler nicht kandidieren.

Wenn sich keine weitere Person findet bleibt der Posten bis auf weiteres unbesetzt.

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

15

Sonntag, 17. Juli 2005, 15:46

Zitat

Original von Jack Kröger
Demzufolge kann Herr Vaurin als Reichskanzler nicht kandidieren.

Das ist meiner Auffassung nach falsch. Herr Vaurien kann als Reichskanzler auch Mitglied des Präsidiums der Volkskammer sein.

Die Interpretation der Geschäftsordnung ist mitnichten eine rechtsprechende Tätigkeit, sondern eine Aufgabe der Selbstorganisation der Volkskammer.

Da sowohl Verfassung als auch GEschgäftsordnung dien Bestand eines funktionsfähigen Präsidiums erfordern, ist die Volkskammer zur Schaffung der entsprechenden Umstände durchaus verpflichtet. Der Präsident kann die Wahl eines Stellvertreters also nicht verweigern.

Sollten Sie Ihre Auffassung weiterhin vertreten, so wird der Gerichtshof hier entscheiden müssen.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 236 ¢

  • Nachricht senden

16

Sonntag, 17. Juli 2005, 18:44

*Schulterzuck* Verfassung und GO wollen zwar ein funktionstüchtiges Präsidium, aber wenn Herr Kröger als Präsident der Volkskammer die GO so interpretiert, dass der Reichskanzler nicht Mitglied des Präsidiums werden kann, so ist das sein Recht, denn es heisst ja auch in der GO:

"(3) In strittigen Fällen interpretiert der geschäftsführende Präsident die Geschäftsordnung."
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

17

Montag, 18. Juli 2005, 12:50

Wie gesagt: Da wir nun einen funktionsfähigen Gerichtshof haben, wird sich das schon noch klären lassen...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Johanna Gutenberg

Bundesabgeordnete

Beiträge: 2 067

Wohnort: Brexen

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

18

Sonntag, 24. Juli 2005, 16:33

Ich wüsste nicht, warum wir da den Gerichtshof brauchen. Dr. Thasco hat es doch bereits zitiert:
"(3) In strittigen Fällen interpretiert der geschäftsführende Präsident die Geschäftsordnung."

Also ist es die Sache von Herrn Kröger, das zu entscheiden.

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

19

Sonntag, 24. Juli 2005, 22:45

Über der Geschäftsordnung steht immernoch die Verfassung.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Johanna Gutenberg

Bundesabgeordnete

Beiträge: 2 067

Wohnort: Brexen

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

20

Sonntag, 24. Juli 2005, 23:16

Und was in der Verfassung spricht gegen die GO?