Geehrte Exzellenz Herr Präsident,
hier mein Vorschlag zu einer Kirchensteuer
Kirchensteuergesetz
1. Der Staat überweist zum Ersten eines jeden Monates der bastardischen Kirche eine Summe, die der Einwohnerzahl des Königreichs Alpinia mal 50 Kronen entspricht.
2. Die bastardische Kirche hat zur Auflage, dieses Geld für Verwaltungszwecke und soziale Angelgenheiten zu verwenden.
3. Sämtliche soziale Ausgaben des Staates werden von der bastardischen Kirche getragen.
4. Sollten die sozialen Ausgaben des Staates das Budget der bastardischen Kirche überschreiten, so hat der Staat die Differenz zu tragen.
5. Eine Mehrung des Geldes zum Zwecke des Reichtums ist zu unterlassen.
6. Mit dem vom Staat überwiesenen Geld darf keine Spekulationen betrieben werden.
7. Ein Rechenschaftsbericht über die Ausgaben des vom Staat überwiesenen Geldes ist der Volkskammer auf deren Wunsch durch einen Repräsentaten der bastardischen Kirche vorzulegen.
8. Das Gesetz tritt am xx.xx.2005 in Kraft.
Ich bitte bei der Einbringung in die Volkskammer den Abgeordneten zu übermitteln, dass dies eine Rohfassung ist und ich selbstverständlich für Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge offen bin. Vielen Dank!