Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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[Vertrag mit Lauenburg]
Grundlagenvertrag
zwischen dem Königreich Alpinia und dem Fürstentum Lauenburg
§1 Gegenseitige Anerkennung
Die unterzeichnenden Staaten erkennen sich gegenseitig als souverän an. Sie versichern, die rechtmäßigen Grenzen des Vertragslandes zu respektieren.
§2 Verzicht auf geheimdienstliche Aktivitäten
Beide Abkommenspartner verzichten darauf, geheimdienstliche Aktivitäten im jeweils anderen Vertragsland durchzuführen, die über das Sammeln von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen hinaus gehen.
§3 Botschafteraustausch
Diplomatische Beziehungen werden aufgenommen und soweit möglich werden Botschafter ausgetauscht. Die Botschafter besitzen diplomatische Immunität. Das Botschaftsgelände wird dem Vertragspartner für die Dauer dieses Vertrages überlassen, dort gilt das Recht der jeweiligen Botschafternation. Eine andere Nutzung als die zum Botschaftsbetrieb nötigen ist nicht gestattet.
§4 Prüfung wirtschaftlicher Zusammenarbeit
Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren, zur Schaffung von Möglichkeiten des wirtschaftlichen Austausches zusammen zu arbeiten.
§5 Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit der Ratifikation durch beide Vertragspartner in Kraft. Es besteht eine Kündigungsfrist von vierzehn Tagen.
Lauenburg, den ??. ???? 2004.
Clausi I. von Alpinia
König von Alpinia
Christian von Lauenburg
Fürst von Lauenburg
Durch Beitritt des Fürstentums Lauenburg in das Königreich Alpinia ist dieser Vertrag obsolet. Er wird für die Nachwelt weiterhin archiviert.