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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Jack Kröger

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1

Montag, 25. Juli 2005, 09:55

Beschlussantrag 10 / 25.07.2005 / Änderung der Verfassung Artikel 32

Seine Heiligkeit Dr Thasco hat eine Verfassungsänderung beantragt.

Es geht um den Artikel 32 der wiefolgt geändert werden soll.

Zitat

alt:
Zitat:

Artikel 32
(1) Richter am Königlichen Gerichtshof werden vom König nominiert und müssen sich einer Abstimmung der Volkskammer stellen. Von der Volkskammer bestätigte Richter hat der König zu ernennen.
(2) Richter am Königlichen Gerichtshof sind für drei Monate im Amt. Wiederwahl ist zulässig.


neu:
Zitat:

Artikel 32
(1) Richter am Königlichen Gerichtshof werden vom König nominiert und müssen sich einer Abstimmung der Volkskammer stellen. Von der Volkskammer bestätigte Richter hat der König zu ernennen.
(2) Richter am Königlichen Gerichtshof sind für drei Monate im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Richter können mit einer 2/3 Mehrheit des Parlaments ihres Amtes enthoben werden.



Die Diskussion ist erröffnet und wird frühestens am 28.07 spätestens am 04.08 enden.

Dr. Thasco

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2

Montag, 25. Juli 2005, 11:57

Ich habe die Änderung deshalb beantragt, weil mir auffiehl, dass sämtliche Hofräte und auch der Reichskanzler abwählbar sind, die Richter allerdings nicht. Das halte ich für ungerecht.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Derek Skynet

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3

Montag, 25. Juli 2005, 19:05

Dieses befürworte ich nicht - Der Richter hat unabhängig von allen anderen Organen zu sein.

Der Richter darf nicht von einem Organ abgewählt werden, da ansonsten seine Rechtsprechung so ausfallen könnte, dass er die Volkskammer nach dem Mund redet (um sie nicht zu erzürnen) - und das wäre bei einer Gewaltenteilung nicht vertretbar - zumindest nicht für mich.

Ich habe mich bei Herrn Perfect enthalten, weil ich nicht wusste , wie ich nach so kurzer Zeit einzuschätzen habe.
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Clausi I. von Alpinia

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4

Dienstag, 26. Juli 2005, 10:37

Eine formelle Anmerkung: Wir haben kein Organ "Parlament", sondern die Volkskammer. ;)
Clausi von Plausibel
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Derek Skynet

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Dienstag, 26. Juli 2005, 10:46

Trotzdessen halte ich es für gefährlich, dass die Volkskammer den (unabhängigen) Richter abwählen dürfte.
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6

Dienstag, 26. Juli 2005, 10:49

Diese Möglichkeit ist bereits im Gerichtsgesetzt gegeben, deshalb wäre ein Verfassungszusatzt nur reine Formalität.

Wobei ich diese Änderung ebenfalls - aus genannten Gründen und mit der Tatsache, dass die Amstzeit bereits begrenzt ist und befangene Richter jederzeit ausgetauscht werden können - nicht befürworte.

Ich wollte entsprechendes auch aus dem Gerichtsgesetz streichen, aber man hat ja bereits vorher darüber abstimmen wollen...
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Derek Skynet

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Dienstag, 26. Juli 2005, 10:57

achso, dann soll seine Heiligkeit eine Abwahl beantragen.
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Dr. Thasco

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8

Dienstag, 26. Juli 2005, 11:17

Add 1: Hab ich verpeilt bzw. überlesen, dass es im Gerichtsgesetz drinne steht. Bedanke mich bei Seiner Majestät für den Hinweis!

Add 2: Wenn es nicht wäre: Wer kontrolliert denn den Richter sonst? Befangenheit hin, Befangenheit her, es gibt durchaus auch plausible globale Gründe, wieso ein Richter untragbar in seinem Amt geworden ist (siehe zumindest meiner Meinung nach beim aktuellen Richter).

Ich bitte noch um weitere Diskussionsmeldungen.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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9

Dienstag, 26. Juli 2005, 12:27

Ich möchte darauf hinweisen, dass seine Majestät bei Urteilen und Rechtsprechungen ein verfassungsmäßiges Vetorecht hat. Das dürfte genug "Kontrolle" über die Judikative sein.
MfG
Quentin Vaurien

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Quentin Vaurien« (26. Juli 2005, 12:28)


Derek Skynet

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10

Dienstag, 26. Juli 2005, 12:40

Zitat

Original von Dr. Thasco
Add 1: Hab ich verpeilt bzw. überlesen, dass es im Gerichtsgesetz drinne steht. Bedanke mich bei Seiner Majestät für den Hinweis!

Add 2: Wenn es nicht wäre: Wer kontrolliert denn den Richter sonst? Befangenheit hin, Befangenheit her, es gibt durchaus auch plausible globale Gründe, wieso ein Richter untragbar in seinem Amt geworden ist (siehe zumindest meiner Meinung nach beim aktuellen Richter).

Ich bitte noch um weitere Diskussionsmeldungen.


Deshalb halte ich es auch für untragbar eine mehr oder minder unbekannte Person zum Richter zu ernennen. Es blieb die Möglichkeit gegen den Kandidaten (wie Frau Gutenberg) oder mit Enthaltung (wie ich) zu stimmen. Trotzdem gabe es genügend Für-Stimmen, obwohl ihn keiner kannte (oder?).
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11

Dienstag, 26. Juli 2005, 12:57

Gleichwohl seine Exzellenz, Herr Ford, bereits gegen das Traditionsbewusstsein "verstoßen" hat, weise ich darauf hin, dass Herr Ford in weiteren Gesprächen durchaus akribisch auf die richtige Anrede geachtet hat.

Darüber hinaus möchte ich zum Auslöser der Diskussion die Präambel des besagten Gesetzes zitieren:

Zitat


Im Königreich Alpinia wird aufgrund von Traditionsbewusstsein und gepflegtem Umgang mit den Mitmenschen auf Höflichkeit im Umgang miteinander Wert gelegt. Im Bewusstsein dieser Tradition und dem Bewusstsein, Lob und Anerkennung von Leistung und Benehmen auszeichnen zu können, gibt sich das Volk von Alpinia dieses Gesetz, um diese Tradition in schriftlicher Form festzuhalten.


Seine Exzellenz, Herr Ford, war demnach (m.E. einmalig)unhöflich. Ihn aufgrund dieses einmaligen Geschehens so in Misskredit zu bringen halte ich ebenfalls - und gar mehr als das - für unangebracht und ebenso unhöflich.
MfG
Quentin Vaurien

Dr. Thasco

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12

Dienstag, 26. Juli 2005, 13:18

Eure Exzellenz, ich finde, dass seine Exzellenz Herr Ford nicht nur einmal unhöflich war und darüber hinaus die Kirche, die in meinem Augen nicht nur Bestandteil der Verfassung ist, sondern auch im Staate eine gesonderte Stellung hat, diffamierte, indem er deren höchsten Respräsentanten die korrekte Anrede verweigerte.

Darüber hinaus sei mir noch eine Anmerkung erlaubt: Man spricht im Allgemeinen von "Parlament", wenn man von der Volksvertretung spricht, auch wenn der spezifische Name der Vertretung dann ein anderer ist. Dieser Begriff ist Politikwissenschaftlich abgesichert, auch in der Gesetzgebung.
Viele Grüße

Dr. Thasco

13

Dienstag, 26. Juli 2005, 16:09

Zitat

Original von Dr. Thasco
Eure Exzellenz, ich finde, dass seine Exzellenz Herr Ford nicht nur einmal unhöflich war und darüber hinaus die Kirche, die in meinem Augen nicht nur Bestandteil der Verfassung ist, sondern auch im Staate eine gesonderte Stellung hat


man könnte auch sagen: sich eine gesonderte Stellung einbildet. Eure Heiligkeit.

Zitat

Darüber hinaus sei mir noch eine Anmerkung erlaubt: Man spricht im Allgemeinen von "Parlament", wenn man von der Volksvertretung spricht, auch wenn der spezifische Name der Vertretung dann ein anderer ist. Dieser Begriff ist Politikwissenschaftlich abgesichert, auch in der Gesetzgebung.


Fast. Das Parlament ist ein aus represäntierenden Vertretern besetztes Entscheidungsorgan. Zwangsläufig muss also nicht die Volkskammer gemeint sein. Ich sehe es aber wie Ihr, Heiligkeit, dass ein Gericht wohl der intendierten Funktion folgen würde (auch im Sinne der Regel "Intention vor Aktion")

Dies ändert aber nichts daran, dass das Gesetz schludrig zusammengeschustert wurde und zudem ein "Lex Prefectum" ist - eine Beleidigung der Volkskammer.
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect

Dr. Thasco

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14

Dienstag, 26. Juli 2005, 22:27

Zitat

Original von Ford Prefect
man könnte auch sagen: sich eine gesonderte Stellung einbildet. Eure Heiligkeit.


Nun, Seine Majestät ist Mitglied der Kirche, der heute existierende Staat wurde vom Heiligen Bastard gegründet, etc. Wo ist hier die Einbildung, Exzellenz?

Zitat


Dies ändert aber nichts daran, dass das Gesetz schludrig zusammengeschustert wurde und zudem ein "Lex Prefectum" ist - eine Beleidigung der Volkskammer.


Ähm ... welches Gesetz meint ihr, Exzellenz? Wir reden in diesem Thread über eine Verfassungsänderung...
Viele Grüße

Dr. Thasco

Johanna Gutenberg

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15

Mittwoch, 27. Juli 2005, 00:55

Also ich finde das eine schwierige Frage...
Einerseits kann ich seine Heiligkeit ja verstehen, aber andererseits sprechen auch die Argument dagegen gute Punkte an...

Dr. Thasco

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16

Mittwoch, 27. Juli 2005, 09:24

Um bei seiner heiligen Emminenz Frau Gutenberg (und vielleicht auch bei seiner Exzellenz herrn Reichskanzler Vaurien) mögliche Bedenken zu wecken:

Zitat

Original von Quentin Vaurien
Ich möchte darauf hinweisen, dass seine Majestät bei Urteilen und Rechtsprechungen ein verfassungsmäßiges Vetorecht hat. Das dürfte genug "Kontrolle" über die Judikative sein.


Das ist im Nachhinein richtig. Was ist aber, wenn der Richter einen Fall gar nicht erst zulässt?
Viele Grüße

Dr. Thasco

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17

Mittwoch, 27. Juli 2005, 09:54

Zitat

Original von Dr. Thasco
Um bei seiner heiligen Emminenz Frau Gutenberg (und vielleicht auch bei seiner Exzellenz herrn Reichskanzler Vaurien) mögliche Bedenken zu wecken:

Zitat

Original von Quentin Vaurien
Ich möchte darauf hinweisen, dass seine Majestät bei Urteilen und Rechtsprechungen ein verfassungsmäßiges Vetorecht hat. Das dürfte genug "Kontrolle" über die Judikative sein.


Das ist im Nachhinein richtig. Was ist aber, wenn der Richter einen Fall gar nicht erst zulässt?


Dann sollte das Gerichtsgesetz dahingehend verändert werden, unter welchen Voraussetzgungen der Richter einen Fall zuzulassen hat.
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Dr. Thasco

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18

Mittwoch, 27. Juli 2005, 10:40

Bleibt trotzdem ein Ermessensspielraum ohne Kontrolle.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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19

Mittwoch, 27. Juli 2005, 10:58

Zitat

Original von Dr. Thasco
Bleibt trotzdem ein Ermessensspielraum ohne Kontrolle.


Ermessensspielraum kann man entfernen (Stichwort: Gebunden) - Kontrolle ist klar, dass da keine ist - aber wer überwacht den, der den Überwacher überwacht? Der Richter soll die Verwaltung und die Gesetzgebung überwachen - Und die Möglichkeit einer Abwahl als reele Kontrollmöglichkeit einzuführen ist falsch. Heißt, der Richter macht etwas falsch, dann wird er gleich abgewählt (Unsinn).

Das nächste mal bei der Richterwahl am besten so verhalten, wie Frau Gutenberg oder ich.
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20

Mittwoch, 27. Juli 2005, 13:29

Ich halte es für bedenklich, dass die Intention einer Gesetzes-, nein, gar einer Verfassungsänderung in diesem Falle aufgrund persönlicher Differenzen forciert wird.

Es steht für diesen Beschlussvorschlag nicht zur Debatte, inwieweit der derzeitige Amtsinhaber - wie auch immer man zu ihm stehen mag - parteiisch oder unparteiisch sein Amt ausüben könnte. Diese Frage dürfte sich in einem Rechtsstaat grundsätzlich nicht stellen.

Darüber hinaus:

1. Es gibt die Befangenheitsklausel (§ 22 des Gerichtsgesetzes).

2. Auch die Feststellung, ob eine Klage zulässig ist oder nicht, ist durch den Richter öffentlich zu machen (§ 2 Abs. 4 AGG).

und das wichtigste Argument, warum eine Verfassungsänderung unnötig und unsinnig ist:

3. Das Gerichtsgesetz hält unter § 3 Abs. 2 fest:

Zitat

Die Volkskammer ist berechtigt, den Richter mit einer Zweidrittelmehrheit aus dem Amt zu wählen.


Warum erst eine Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit beschließen lassen, wenn es Gesetzesnormierungen gibt, die dies schon auf rechtlicher Ebene regeln?
MfG
Quentin Vaurien