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Derek Skynet

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1

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 20:32

D) Sonstige Organe und Schlussbestimmungen

Hier die Teile 3 bis 5 des Abschnittes 4 und der Abschnitt 5 des Vetrages:

Neue Versionen der §§ - Alte Versionen der §§

"...
ABSCHNITT III - Organe

§9
(1) Die Organe der Union sind:
(a) der Unionsrat;
(b) die Kommission;
(c) der Wirtschafts, Sozial- und Kulturrat;
(d) der Gerichtshof.
(2) Die Schaffung anderer Organe kann der Unionsrat beschließen.

....

Teil III - Der Wirtschafts- Sozial- und Kulturrat

§17
(1) Der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrat ist ein beratendes Organ, das sich aus verschiedenen sozialen und Berufsgruppen der Mitgliedstaaten der Union zusammensetzt.
(2) Die Aufgaben, Befugnisse, Zusammensetzung und Organisation des Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrats werden vom Unionsrat festgelegt.

Teil IV - Der Gerichtshof

§18
(1) Es wird ein Gerichtshof der Union eingerichtet.
(2) Die Satzung, Zusammensetzung und Aufgaben des Gerichtshofs werden in einem diesbezüglichen Beschluss des Unionsrates festgelegt.

Teil V - Hauptsitz der Union

§19
(1) Der Hauptsitz der Union wird in Lauenburg-Stadt im Königreich Alpinia sein.
(2) Es können andere derartige Büros der Union geschaffen werden, wenn der Unionsrat dies auf Empfehlung der Kommission bestimmt.

ABSCHNITT IV - Gültigkeit und Schlussbestimmungen

§20
Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung einer 2/3-Mehrheit aller Mitglieder des Unionsrates.

§21
Jedes Mitglied kann durch seine verfassungsmäßig zuständigen Organe den Austritt aus der Union beschließen. Das austretende Mitglied verliert alle seine Rechte und Pflichten, die ihm durch die Mitgliedschaft in der Union zugestanden und auferlegt wurden.
Jedes Mitglied kann durch seine verfassungsmäßig zuständigen Organe mit einer 2/3-Mehrheit den Austritt aus der Union beschließen. Alle Rechte, die ihm durch diesen Vertrag zugestanden werden, sind einem austretenden Mitglied aberkannt."
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2

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 21:02

Hab' da auch einen Vorschlag zu den Organen der AU:

Die Kommision ist die eigentliche Regierung der AU. Sie wird durch den Unionsrat gewählt, dessen Mitglieder wiederum (wie auch immer) von den souveränen Staaten bestimmt werden.

Derek Skynet

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3

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 21:07

Wenn jetzt aber im Unionsrat vom Staat gewählte Mitglieder (vom Volk) sitzen, die nicht in den Regierungen der Staaten sitzen und diese wiederum die Kommission wählen, besteht die Möglichkeit, das ein Land keine Regeirungsvertreter in den Organen der AU hat.

Der Vorschlag an sich würde nur Sinn ergeben, wenn der Unionsrat aus Regierungsvetretern besteht
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Clausi I. von Alpinia

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4

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 21:12

Stimmt, das wäre zu kompliziert.

Man nehme die reale EU als Beispiel: Das Parlament inklusive Ministerrat ist unser Unionsrat - er hat die meisten Befugnisse und ist demokratisch durch das arethanische Volk legitimiert. Die Kommission wiederrum ist ist das ausführende Organ und durch die Länder mit ihren Regierungsvorsitzenden oder Fachministern besetzt.

Somit gibt es sowohl Einfluß durhc das einfache Volk als auch durch die nationalen Regierungen - und das in einem gesunden Verhältnis, wie ich finde.

Wir sollten aufpassen, dass wir nicht zu komplizierte Mechanismen einbauen. Eine dem Unionsrat verantwortliche Kommission würde die nationalen Regierungen zu sehr ausklammern und gerade das würde die Erfolgschancen der Union ziemlich schmälern...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Derek Skynet

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5

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 21:18

In Anbetracht der Änderung beim Unionsrat ändere ich an der oben stehenden Fassung erstmal nichts.

Gibt es noch Wortmeldungen?
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Derek Skynet

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6

Montag, 13. Dezember 2004, 12:37

Mir fällt gerade auf, dass § 20 eigentlich gestrichen werden kann. Die Mindesterfoderlichkeit von 2/3 der Mitgliedssatatne ergibt sich ja schon aus § 12 I Alternative 2.
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Derek Skynet

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7

Dienstag, 21. Dezember 2004, 12:27

Ich streiche § 20 und ändere § 21 in § 20. Gibt es Meinungen, die das nicht befürworten?
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Johanna Gutenberg

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8

Dienstag, 21. Dezember 2004, 20:09

Zitat

Original von Skynet
Ich streiche § 20 und ändere § 21 in § 20. Gibt es Meinungen, die das nicht befürworten?

Ich würds drin lassen. Nur für alle Fälle!

Derek Skynet

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9

Dienstag, 21. Dezember 2004, 20:12

Im nachhinein ist mir auch aufgefallen, dass es an sich nichts ausmacht, wenn man diese Regelung drinne lässt - also, ich lass sie drinne
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