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Stephan Muzik

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1

Donnerstag, 21. Juni 2007, 12:36

Gesetz über die einmalige Anpassung der Legislaturperiode

Bitte über das folgende Gesetz abstimmen:

Gesetz über die einmalige Anpassung der Legislaturperiode


vom xx.xx.07, MGBl. 07/06


§ 1 Rechtsgrundlage und Inhalt
(1) Dieses Gesetz ergeht auf Grundlage des Artikels 7 Satz 3 der Mithlander Rolle.
(2) Dieses Gesetz verschiebt das aktuelle Legislaturperioden auf den ersten eines Monats.

§ 2 Leigislaturperiode
Das Ende der 4. Kantonsratslegislaturperiode verschiebt sich vom 1o. November auf dem 01. November.

§ 3 Bürgerzählung
Die Bürgerzählung der 4. Kantonsratswahllegislaturperiode beginnt am 01. September.

§ 4 Inkrafttreten
Die Gesetzesänderung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat

Stephan Muzik

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2

Donnerstag, 21. Juni 2007, 12:49

RE: Gesetz über die einmalige Anpassung der Legislaturperiode

:ja:
Bundeskanzler
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Mithlander Kantonsrat

Stephan Muzik

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3

Donnerstag, 21. Juni 2007, 13:59

Ich stelle fest, dass die notwendige Mehrheit mit 3 Stimmen bereits erreicht wurde und beende somit gem. § 4 II 2 MRG die3 Abstimmung vorzeitig.

GESCHLOSSEN
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat