KÖNIGREICH ALPINIA

HOFKONTROLLAMT
Gemäß Artikel 3 des
Dekretes zur Abwehr wirtschaftlichen Unbills vom 29. November 2005 hat das Hofkontrollamt bislang die Vermögenswerte der Bürgerinnen und Bürger, sowie der Unternehmen, Vereine und Parteien, treuhänderisch verwahrt.
Im Zuge der Umstellung auf die EcoSim werden die Vermögenswerte am heutigen Tage an die Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt.
Zum Start der EcoSim gezahltes Startgeld wird nicht zurückgefordert. Bestehende Betriebe bleiben bestehen.
gez.
Leiter des Hofkontrollamtes