Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Hinweis
*ein königlicher Bote schlägt an eine jede Rathaustüre die folgenden königlichen Anordnungen*
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am heutigen Tage habe ich ein Dekret erlassen, dass die Konstituierung unserer Bundesversammlung zum Ziel hat. Es ist darin festgelegt, dass
1. jeder Bürger bis zum siebten Tage nach Bekanntgabe dieses Dekrets seinen Wohnsitz in einem Kanton zu erklären hat. Dies kann durch Änderung des Wohnortes im Bürgernetz geschehen. Maßgeblich für die weiteren Handlungsmöglichkeiten aufgrund dieses Dekrets ist der im Bürgernetz genannte Wohnsitz. Nach Abschlauf der Frist veröffentlicht das Hofkontrollamt eine Bürgerliste, welche maßgeblich für den Konstituierungsprozess ist.
2. in einem Kanton der einzelne Bürger bereit für die Annahme des Amtes als Abgeordneter in der Bundesversammlung ist, er als zum Abgeordenten gewählt gilt; er muss diesen Willen öffentlich bekunden. Sind in einem Kanton zwei oder mehr Bürger und ist nur einer bereit das Amt auszuführen, so gilt dieser als gewählt. Ansonsten ist eine Wahl nach demokratischen Grundsätzen durchzuführen.
3. die Bundesversammlung an dem Tage erstmals zusammentritt, an dem alle Kantone einen Abgeordneten gewählt haben, spätestens aber drei Wochen nach Bekanntgabe dieser Anordnungen.
4. die Bestimmung eines Abgeordneten nach Nr. 2 ist aufgehoben ist, wenn spätestens zwei Monate nach Amtsantritt ein weiterer Bürger eine Nachwahl verlangt oder Kantonsrecht es erfordern sollte.
gez. Clausi I.
König von Alpinia[/list]
*Menschentrauben bilden sich und diskutieren, wer sich hier im Kantone denn für eine Kandidatur bereit erklären mag*
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Mit Hinweis auf Unser am heutigen Tage erlassenes Dekret!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am heutigen Tage habe ich ein Dekret erlassen, dass die Konstituierung unserer Bundesversammlung zum Ziel hat. Es ist darin festgelegt, dass
1. jeder Bürger bis zum siebten Tage nach Bekanntgabe dieses Dekrets seinen Wohnsitz in einem Kanton zu erklären hat. Dies kann durch Änderung des Wohnortes im Bürgernetz geschehen. Maßgeblich für die weiteren Handlungsmöglichkeiten aufgrund dieses Dekrets ist der im Bürgernetz genannte Wohnsitz. Nach Abschlauf der Frist veröffentlicht das Hofkontrollamt eine Bürgerliste, welche maßgeblich für den Konstituierungsprozess ist.
2. in einem Kanton der einzelne Bürger bereit für die Annahme des Amtes als Abgeordneter in der Bundesversammlung ist, er als zum Abgeordenten gewählt gilt; er muss diesen Willen öffentlich bekunden. Sind in einem Kanton zwei oder mehr Bürger und ist nur einer bereit das Amt auszuführen, so gilt dieser als gewählt. Ansonsten ist eine Wahl nach demokratischen Grundsätzen durchzuführen.
3. die Bundesversammlung an dem Tage erstmals zusammentritt, an dem alle Kantone einen Abgeordneten gewählt haben, spätestens aber drei Wochen nach Bekanntgabe dieser Anordnungen.
4. die Bestimmung eines Abgeordneten nach Nr. 2 ist aufgehoben ist, wenn spätestens zwei Monate nach Amtsantritt ein weiterer Bürger eine Nachwahl verlangt oder Kantonsrecht es erfordern sollte.
gez. Clausi I.
König von Alpinia[/list]
*Menschentrauben bilden sich und diskutieren, wer sich hier im Kantone denn für eine Kandidatur bereit erklären mag*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
*das Schreiben nochmal bei Herrn Vaurien einwirft*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
*das leicht vermoderte Dekret an der staubigen Rathaustür liest*
...Hmmm...
Als Mithländer sollte ich dieser, meiner Pflicht nachkommen! Ansonsten wäre und ist das schönste aller Kantone nicht im Bund vertreten...
Ich lasse mich zum Abgeordneten wählen!
...Hmmm...

Als Mithländer sollte ich dieser, meiner Pflicht nachkommen! Ansonsten wäre und ist das schönste aller Kantone nicht im Bund vertreten...

Ich lasse mich zum Abgeordneten wählen!
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Nun, dann sehe ich Sie als gewählt an.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi I. von Alpinia
Nun, dann sehe ich Sie als gewählt an.![]()
Rederecht in der Bundesversammlung wurde erteilt.
Donnerstag, 26. Juni 2025, 21:31
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