*ein königlicher Bote schlägt an eine jede Rathaustüre die folgenden königlichen Anordnungen*
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Mit Hinweis auf Unser am heutigen Tage erlassenes Dekret!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am heutigen Tage habe ich ein Dekret erlassen, dass die Konstituierung unserer Bundesversammlung zum Ziel hat. Es ist darin festgelegt, dass
1. jeder Bürger bis zum siebten Tage nach Bekanntgabe dieses Dekrets seinen Wohnsitz in einem Kanton zu erklären hat. Dies kann durch Änderung des Wohnortes im Bürgernetz geschehen. Maßgeblich für die weiteren Handlungsmöglichkeiten aufgrund dieses Dekrets ist der im Bürgernetz genannte Wohnsitz. Nach Abschlauf der Frist veröffentlicht das Hofkontrollamt eine Bürgerliste, welche maßgeblich für den Konstituierungsprozess ist.
2. in einem Kanton der einzelne Bürger bereit für die Annahme des Amtes als Abgeordneter in der Bundesversammlung ist, er als zum Abgeordenten gewählt gilt; er muss diesen Willen öffentlich bekunden. Sind in einem Kanton zwei oder mehr Bürger und ist nur einer bereit das Amt auszuführen, so gilt dieser als gewählt. Ansonsten ist eine Wahl nach demokratischen Grundsätzen durchzuführen.
3. die Bundesversammlung an dem Tage erstmals zusammentritt, an dem alle Kantone einen Abgeordneten gewählt haben, spätestens aber drei Wochen nach Bekanntgabe dieser Anordnungen.
4. die Bestimmung eines Abgeordneten nach Nr. 2 ist aufgehoben ist, wenn spätestens zwei Monate nach Amtsantritt ein weiterer Bürger eine Nachwahl verlangt oder Kantonsrecht es erfordern sollte.
gez.
Clausi I.
König von Alpinia[/list]
*Menschentrauben bilden sich und diskutieren, wer sich hier im Kantone denn für eine Kandidatur bereit erklären mag*