Original von Derek Skynet
Soweit ich weiß, wollte der BK noch ein anderes Wahlgesetz vorschlagen - ich halte aber meine Fassung für ausreichend. Das Verfahren ist in allen Bereichen ausgearbeitet und würde keine weitere Regelung bedürfen.
Ich bin da anderer Meinung. Es fehlen Durchführungsbestimmungen, ausserdem mißfällt mir die Unklarheit, was Wahl- und Kandidatenlisten überhaupt sind. Zudem ist keine Regelung vorgesehen, in welchem Falle eine Wiederholungswahl durchzuführen ist.