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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Stephan Muzik

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Mittwoch, 21. März 2007, 17:27

Mithlander Kirchenverwaltungsgesetz (MKVerwG)

Es ist nun über folgenden Gesetzesvorschlag abzustimmen.

Es ist eine Mehrheit von 3 Stimmen ausreichend.

Zitat

Gesetz über die vorrübergehende Wahrnehmung der Kirchenverwaltung

(Mithlander Kirchenverwaltungsgesetz - MKVerwG)

vom xx.xx.07, MGBl. 07/xx


§ 1 Sinn und Zweck
Ziel ist es die Kirchenverwaltung der bastardischen Kirche zu untersützen.

§ 2 Grundsatz
(1) Staat und Kirche bleiben getrennt.
(2) Die bastardische Kirche genießt gegenüber anderen anerkennenswerten Religionsgemeinschaften keine staatlichen Vorteile.

§ 3 Kirchenverwaltung
(1) Der Kanton Mithland verpflichtet sich, der geistlichen Führung der bastardischen Kirche nicht entgegenzustehen.
(2) Die Kantonsverwaltung verwaltet kirchliche Angelegenheiten, solange es keinen kirchlichen Oberhaupt gibt.

§ 4 Allgemeine Reformen
Die Kantonsverwaltung reorganisiert die kirchlichen Bistürmer in Einigkeit mit der bestehenden kirchlichen Tradition und den neuen politischen Kantonszusammensetzungen des Königreichs Alpinia.

§ 5 Rechtskraft des Gesetzes
Dieses Gesetz tritt mit der Bekanntgabe in Kraft und tritt außer Kraft, wenn ein neues Kirchenoberhaupt gewählt wurde.
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat

Stephan Muzik

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Mittwoch, 21. März 2007, 17:30

ja
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Mittwoch, 21. März 2007, 17:39

RE: Mithlander Kirchenverwaltungsgesetz (MKVerwG)

Das Gesetz hat vorzeitige die notwendige Mehrheit erreicht und wurde angenommen. Die Abstimmung wird vorzeitig beendet.
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