Original von Bernhard von Brot
Ich Bernhard von Brot, Ritter seiner Majestät und Hoher Bastard, möchte nachdem ich ausgebürgert wurde, erneut einen Antrag auf wieder Einbürgerung stellen.
Sehr geehrter Herr von Brot!
Ich freue mich darüber, dass Sie diesen Schritt getan haben.
Gemäß Artikel 4 der Bundesverfassung erhalten Sie die Bundesbürgerschaft, wenn Sie das Bürgerrecht eines Kantons erhalten.
In Mithland erhalten Sie gem. § 3 Abs. 1 des Mithlander Kanronsbürgerschaftsgesetzes vierzehn Tage nachdem Sie sich im Forum des Kantons gemeldet haben oder Ihren Wohnort im Bürgernetz auf Mithland eingestellt haben, die Kantonsbürgerschaft und somit auch die Bundesbürgerschaft. Damit Ihr Antrag in 14 Tagen wirksam ist, wird aber noch verlangt, dass Sie die eine der beiden vorgenannten Handlungen nachholen, die Sie noh nicht getätigt haben.
Sie haben sich heute im Forum gemeldet und erhalten somit am 21.04.2007 die Kantonsbürgerschaft. Allerdings müssen Sie bis dahin noch Ihren Wohnort im Bürgernetz umstellen.
Herzlich Willkommen (zurück)!
MfG
Stephan Muzik
Kantonsrat