Hintergrundbild

Sie sind nicht angemeldet.

Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Königreich Alpinia. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Stephan Muzik

Bundeskanzler, BV-Präsident

Beiträge: 286

Wohnort: Mithland, Aldersbach

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

1

Samstag, 12. Mai 2007, 12:23

Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (II-04)

Ich eröffne die Aussprache über folgenden Gesetzesvorschlag:

Zitat

1. Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes

§ 1 Änderung

§ 3 Absatz 1 Satz 1 wird mit folgendem Inhalt neu gefasst:
"Gibt es keine kantonalen Bestimmungen, so verliert ein Kantonsbürger seine Kantonsbürgerschaft, wenn er einen Monat nicht aktiv gewesen, er seine Kantonsbürgerschaft."

§ 2 Inkrafttreten
Die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetz tritt mit Annahme durch die Bundesversammlung in Kraft.


Begründung:
Die aktuelle Gesetzesfassung sieht vor, dass der Kantonsbürtgerschaftsverlust aufgrund von Bundesgesetzlichen Regelungen verloren geht. Dies greift in die kantonale Selbstbestimmung ein. Hat ein Kanton ein Kantonsbürgerschaftsgesetz, so sollte dieses vorrangig genutzt werden - da es um kantonale Angelegenheiten geht. Durch die aktuelle Gesetzesfassung wird aber gem. des Grundsatzes Bundesrecht bricht Kantonsrecht in kantonale Gesetzgebung derartig eingegriffen, dass Bundesrecht kantonale Angelegenheiten regeln will - selbst, wenn es kantonale Regelungen gibt.
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat

Johanna Gutenberg

Bundesabgeordnete

Beiträge: 2 067

Wohnort: Brexen

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

2

Samstag, 12. Mai 2007, 14:24

Sieht gut aus.

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

3

Samstag, 12. Mai 2007, 19:54

Das findet meine Zustimmung.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Margót Hénry

Fortgeschrittener

Beiträge: 260

Wohnort: Lorwasser

Beruf: Bundeskanzlerin

Guthaben: 278 ¢

  • Nachricht senden

4

Sonntag, 13. Mai 2007, 02:34

Stimme dieser Änderung ebenfalls zu.

Stephan Muzik

Bundeskanzler, BV-Präsident

Beiträge: 286

Wohnort: Mithland, Aldersbach

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

5

Montag, 14. Mai 2007, 21:45

RE: Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (I-04)

Aufgrund eines Schreibfehlers hier nun eine geänderte Fassung:

Zitat

1. Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes

§ 1 Änderung

§ 3 Absatz 1 Satz 1 wird mit folgendem Inhalt neu gefasst:
"Gibt es keine kantonalen Bestimmungen, so verliert ein Kantonsbürger seine Kantonsbürgerschaft, wenn er einen Monat nicht aktiv gewesen ist."

§ 2 Inkrafttreten
Die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetz tritt mit Annahme durch die Bundesversammlung in Kraft.


So, wie es aussieht kann ich zur Abstimmung übergehen, da es anscheinend kein Diskussionsbedarf gibt - sehr schön.... :D
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

6

Montag, 14. Mai 2007, 23:43

Ja, das erleichtert einem die Arbeit ungemein... :koenig:
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Stephan Muzik

Bundeskanzler, BV-Präsident

Beiträge: 286

Wohnort: Mithland, Aldersbach

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

7

Dienstag, 15. Mai 2007, 22:08

Aussprache wird beendet.

Sie findet hren abschluss in der Abstimmung:
Link

GESCHLOSSEN
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat