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Stephan Muzik

Bundeskanzler, BV-Präsident

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1

Donnerstag, 26. Juli 2007, 12:26

Bundeszwang Rantaplan (II-05)

Gem. Artikel 8 Absatz 4 Satz 2 der alpinischen Verfassung in Verbindung mit dem 2. Titel des Gesetzes über die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen soll die die Ausführung des Bundeszwanges für die Bundesstadt Rantaplan erfolgen.

Die Aussprache fand hier statt: LINK

Ich bitte abzustimmen mit

Ja,
Nein oder
Enthaltung


Die Abstimmung dauert bis einschließlich 31.07.2007 - außer es wurde vorher ein unumstößliches Ergebnis erreicht.
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

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2

Donnerstag, 26. Juli 2007, 18:12

:ja:
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

James Tiberius Tres

Fortgeschrittener

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3

Donnerstag, 26. Juli 2007, 18:37

Ja

Johanna Gutenberg

Bundesabgeordnete

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4

Donnerstag, 26. Juli 2007, 18:51

:ja:

Stephan Muzik

Bundeskanzler, BV-Präsident

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5

Donnerstag, 26. Juli 2007, 19:33

:ja:
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat

Stephan Muzik

Bundeskanzler, BV-Präsident

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6

Donnerstag, 26. Juli 2007, 19:36

Ich stelle fest, dass eine notwendige Mehrheit erreicht wurde.

Bei 6 Ja-Stimmen (von 7 Stimmen) hat die BV beschlossen dem Bundeskanzler den Bundeszwang auf die Bundesstadt Rantaplan auszuüben.

Der Bundeszwang gilt solange, bis er nicht mehr notwendig ist.

Vielen Dank für die Stimmabgabe!

GESCHLOSSEN!
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat