Sehr geehrter Herr Isaak Wilhelm II!
Laut Bürgernetz sind Sie seit dem 02.07.2007 "Bürger" der Bundesstadt Rantaplan. Da keine kantonalen Bestimmungen über die Kantonsbürgerschaft in der Bundesstadt Rantaplan existieren, werden die notwendigen Regelungen über Erhalt und Verlust der Kantonsbürgerschaft vom Gesetz über die Erlangung und den Verlust der alpinischen Staatsbürgerschaft (StaBüG) abgedeckt.
Hiernach sind können Sie die Staatsbürgerschaft erhalten, sobald eine Wartezeit von 15 Tagen abgelaufen ist (§ 2 StaBüG). Hierzu ist die Eintragung im Bürgernetz heranzuziehen. Sie waren allerdings am 02.07.2007 um 18:42 Uhr das letzte mal online. Daher wird auch nicht das Verfahren nach § 2 StaBüG durchgeführt. Sie werden nun ohne weitere Vorwarnung aus dem Bürgernetz gestrichen - Eine Verleihung der Kantonsbürgerschaft hat somit nie stattgefunden.
Sollten Sie weiterhin Interesse an der Kantonsbürgerschaft der Bundesstadt Rantaplan habe, bitte ich Sie, sich hier bis zum 31.07.2007 zu melden. Ansonsten wird am 01.08.2007 die Eintragung gestrichen.
Die Ermächtigung zur Durchführung dieses Verwaltungshandeln leite ich aus dem am 26.07.2007 verhängten Bundeszwang (Beschluss II-05 der Bundesversammlung) ab.
MfG
- Bundesvizekanzler -
Stephan Muzik