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Stephan Muzik

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1

Montag, 8. Oktober 2007, 14:59

III-01: Schaffung eines Gesetzbuches zum Bevölkerungsschutz, Grenzsicherung und Verteidigung

III-01 Schaffung eines Gesetzbuches zur Verteidigung, Sicherung der Grenzen und zum Schutz der Bevölkerung

Begründung:

Die Ausschließliche Gesetzgebung ist gem. Art. 6 d) der Verfassung dem Bund zugewiesen. Auch, wenn uns seitens der Nachbarn keine unmittelbaren Gefahren drohen, sehe ich zur Stärkung des Staates und zur Vermittlung eines Sicherheitsgedankens der obersten politischen Organen der Bevölkerung gegenüber eine Notwendigkeit die Verteidigung, Sicherung der Grenzen und Schutz der Bevölkerung zu erschaffen.
Auch bei verfassungsrechtlicher Zusicherung der Neutralität bedarf es zur Verfestigung der Unabhängigkeit Alpinia die Erschaffung einer Armee.

Struktur:
Die ersten Gedanken habe ich wie folgt bedacht:

Das Gesetz soll ein Gesetzbuch werden und mehrere Gesetze zu obiger Thematik umfassen. Es soll heißen Bevölkerungsschutz-, Grenzsicherungs- und Verteidigungsgesetzbuch (BGVGB).
Die Systematik ist wie folgt grob angedacht:
BGVGB I: Allgemeines
BGVGB II: Königlicher Korps
BGVGB III: Bevölkerungsschutz Korps
BGVGB IV: Bundespolizei
BGVGB V: Bundesheer
BGVGB VI: Bundesluftwaffe

Das BGVGB I hat folgende Untergliederung:
Kapitel 1: Grundlegendes
Kapitel 2: Ausbildung
Kapitel 3: Besoldung
Kapitel 4: Beförderung
Kapitel 5: Ehrungen
Kapitel 6: Altersversorgung
Kapitel 7: Geschädigten- und Hinterbliebenenversorgung

Folgende Zuständigkeit sollen die einzelnen Armeeteile haben:
- Königlicher Korps: Schutz politischer Organe und Botschaften im Auslande inkl. Leibgarde des Königs
- Bevölkerungsschutz Korps: Schutz der Bevölkerung in Folge von humanitären Katastrophen oder Bevölkerungsversorgung im Verteidigungsfall. Einziger Armeeteil, welcher auf Beschluss der BV auch im Ausland tätig werden kann.
- Bundespolizei: Schutz der Grenzen sowie der ausländischen Vertretungen in Alpinia. Weiterhin nimmt die Bundespolizei den Schutz der Wasserwege inkl. Lebensrettungsmaßnahmen wahr.
- Bundesheer & Bundesluftwaffe: Armeeteile, welche nur im Verteidgungsfall in Aktion tritt. Auslandseinsätze sind nur zum Schutze des Bevölkerungsschutz Korps nach Zustimmung des Königs und der BV möglich. Weiterhin im Verteidigungsfall und bei Manövern im ausland nur mit Zustimmung der BV nach vertraglicher Festlegung über das Manöver mit anderen Staaten.
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Stephan Muzik

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2

Donnerstag, 11. Oktober 2007, 14:14

Folgende Stärken sind angedacht:

Königlicher Korps: 8.000 (das sind 5.500 mehr als die Königliche Leibgarde - allerdings ist das dadurch bedingt, dass sich die Aufgaben erweitert haben).

Bevölkerungsschutz-Korps: 15.000 (zusätzlich 25.000 in Reserve)

Bundespolizei: 25.000

Bundesheer: 95.000 (+ Reserven)
Bundesluftwaffe: 45.000 (+ Reserven)

Das Bundesheer und die Bundesluftwaffe ergeben zusammen die durch das Streitkräftegesetz vorgegebene Zahl von 140.000

Letzt endlich wird die Zahl von 142.500 Personen auf 188.000 angehoben (zzgl. Reserven).

Es ist angedacht eine Art Dienstpflicht einzuführen, die allerdings nur drei Monate an alle Personen über 18 gerichtet ist. Dies ist notwendig, um die Verbindung von Volk zu den Truppen offen zu halten und nicht eine abgekapselte Organisation im Land zu sein.

Für Bundesheer und Bundeluftwaffe sollen folgende Bezeichnungen maßgeblich sein:
Truppenstruktur (in eckigen Klammern, die Kurzbezeichnungen der Truppenabteilungen):
- Division (3) [D]
- Regiment (3 Batallione) [R]
- Batallion (5 Kompanien)
- Kompanie (5 Züge) [K]
- Zug (2 bis 8 Gruppen) [Z]
- Gruppe (6 bis 20 Soldaten) [G]

Kommandoränge (in eckigen Klammern, die Truppenabteilungen, welche durch die Personen geleitet werden):
- General (Heer) und Marschall (Luftwaffe)
- Oberst [D]
Offiziersränge:
- Major [R]
- Hauptmann [B]
- Leutnant [K]
- Feldwebel [Z]
Mannschaftsränge:
- Gefreiter [G]
- Soldat
- Rekrut

Die jeweilige Waffengattung hat dann eine unterschiedliche Anzahl von Divisionen.

Es ist außerdem angedacht, die örtliche Sicherheit bestehend aus Vollzugsdienst (sog. Polizei) und Feurwehren den Kantonen zu überlassen.
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Stephan Muzik

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3

Freitag, 12. Oktober 2007, 23:28

Bevor ich hier mit der Entwicklung fortfahre, bitte ich um Rückmeldung, ob die vorgenannten Gedanken angenommen werden könnten - da das BGVGB ein etwas größeres Werk werden würde, würde ich gerne schon jetzt Rückmeldung haben was das Grundlegende angeht.
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Clausi I. von Alpinia

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4

Freitag, 12. Oktober 2007, 23:57

Die Bezeichnungen gefallen mir noch nicht 100%ig.

Insbesondere der "Königliche Korps" klingt sehr unförmig. Da sollte eine andere bezeichnung gefunden. Vielleichrt "Alpinische Ehrengarde" oder etwas vergleichbar wohlklingendes.

Der "Bevölkerungsschutz-Korps" ist ebenso nicht allzu glücklich benannt. Ein griffigerer name fällt mir aber momentan nicht ein.

Im aktuell gültigen Gefahrenabwehrgesetz ist zudem von der "Gendarmerie" (=Polizei) die Rede. Ich denke, das könnte man beibehalten.

Die Truppenstruktur gefällt mir, das ganze erscheint sinnvoll. Jedoch würde ich in der Kommandoebene gerne mehr als zwei Ränge sehen. Vielleicht den "Divisionskommandanten" zwischen General und Oberst - den Rang General bzw. Marschall gäbe es dann als Befehlshaber der Teilstreitkraft eben nur einmal.

Die Kommandostruktur in den anderen Organisationen (Garde, Schutzkorps, Polizei) sollte sich dann daran orientieren, eventuell mit anderen Dienstbezeichnungen.
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5

Samstag, 13. Oktober 2007, 00:37

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Die Bezeichnungen gefallen mir noch nicht 100%ig.

Insbesondere der "Königliche Korps" klingt sehr unförmig. Da sollte eine andere bezeichnung gefunden. Vielleichrt "Alpinische Ehrengarde" oder etwas vergleichbar wohlklingendes.


OK - Ehrengarde ist gut - aber dann lieber Königliche Ehrengarde (finde ich)

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Der "Bevölkerungsschutz-Korps" ist ebenso nicht allzu glücklich benannt. Ein griffigerer name fällt mir aber momentan nicht ein.


hmm..jaaa..auch wenn der Name nicht so griffig ist, finde ich, sagt der alles aus...mir fällt aktuell auch nichts besseres ein (s'off soll vergleichbar sein mit der rl-US-Nationalgarde bzw. rl-Katastrophenschutzbehörden in D - aber die rl-Begriffe finde ich doof s'on)

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Im aktuell gültigen Gefahrenabwehrgesetz ist zudem von der "Gendarmerie" (=Polizei) die Rede. Ich denke, das könnte man beibehalten.


Die Gendarmerie als Kantonale Polizei - die auch deutlich abgegrenzt ist von der Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei - ich wäre hierfür auch für eine Modernisierung des GefAbwG - im Zuge dessen, würde ich dem Bund nur die Rahmenbedingungen setzen lassen und die Kantone organsieren die Polizei unter Beachtung der Rahmenbedingungen selbst.


Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Die Truppenstruktur gefällt mir, das ganze erscheint sinnvoll. Jedoch würde ich in der Kommandoebene gerne mehr als zwei Ränge sehen. Vielleicht den "Divisionskommandanten" zwischen General und Oberst - den Rang General bzw. Marschall gäbe es dann als Befehlshaber der Teilstreitkraft eben nur einmal.


Ein Oberst leitet eine Division - Der General (oder Marschall) leiten die Arbeit der Oberste - ich bin eher dafür, die Kommandostruktur so klein, wie möglich zu halten - Der General befehligt ja schließlich mehrere Divisonen schließlich 95.000 Menschen - die Kommandostruktur in der Tiefe zu erweitern würde mir persönlich nicht gefallen. Ansonsten würde ich als Alternative Vorschlagen das im Bundesheer drei Korporale zwischen General und Oberst installiert werden und in der Bundesluftwaffe zwei - diese haben dann kein eigenes Kommando, sie arbeiten eher als Stabsoffiziere, sog. als Adjütanten des Generals bzw. Marschalls

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Die Kommandostruktur in den anderen Organisationen (Garde, Schutzkorps, Polizei) sollte sich dann daran orientieren, eventuell mit anderen Dienstbezeichnungen.


habe ich auch gedacht....


==========


Ganz wichtig für mich ist folgender Gedanke:
Im Rest der Welt spricht man von der Armee und der Polizei usw. Ich will einen neuen Begriff installieren: "BGV"-Armee - so soll klar gestellt werden, dass die beiden herkömmlichen Waffengattungen (Herr und Luftwaffe) nicht als einziges zur Armee gehören, sondern zwar ein großer aber nur ein Bestandteil der Gesamten alpinischen Armee sind.
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6

Samstag, 13. Oktober 2007, 10:18

Zitat

Original von Stephan Muzik
OK - Ehrengarde ist gut - aber dann lieber Königliche Ehrengarde (finde ich)

In Ordnung.

Zitat

hmm..jaaa..auch wenn der Name nicht so griffig ist, finde ich, sagt der alles aus...mir fällt aktuell auch nichts besseres ein (s'off soll vergleichbar sein mit der rl-US-Nationalgarde bzw. rl-Katastrophenschutzbehörden in D - aber die rl-Begriffe finde ich doof s'on)

Wie wäre einfach nur "Bevölkerungsschutz"?

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Die Gendarmerie als Kantonale Polizei - die auch deutlich abgegrenzt ist von der Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei - ich wäre hierfür auch für eine Modernisierung des GefAbwG - im Zuge dessen, würde ich dem Bund nur die Rahmenbedingungen setzen lassen und die Kantone organsieren die Polizei unter Beachtung der Rahmenbedingungen selbst.

Den Begriff "Bundespolizei" möchte ich eben vermeiden. Wie wäre Bundesgrenzsschutz? ^^

Ansonsten ist das GefAG natürlich bald einer Überarbeitung fällig. So wie ziemlich alle anderen Gesetze auch, die noch aus Zeiten der Republik stammen.

Zitat

Ein Oberst leitet eine Division - Der General (oder Marschall) leiten die Arbeit der Oberste - ich bin eher dafür, die Kommandostruktur so klein, wie möglich zu halten - Der General befehligt ja schließlich mehrere Divisonen schließlich 95.000 Menschen - die Kommandostruktur in der Tiefe zu erweitern würde mir persönlich nicht gefallen. Ansonsten würde ich als Alternative Vorschlagen das im Bundesheer drei Korporale zwischen General und Oberst installiert werden und in der Bundesluftwaffe zwei - diese haben dann kein eigenes Kommando, sie arbeiten eher als Stabsoffiziere, sog. als Adjütanten des Generals bzw. Marschalls

Ehrlich gesagt halte ich es für gewagt, einen Oberst bereits mit dem Kommando einer Division zu beauftragen. In anderen Militärs ist das nur der viert- bzw. fünfhöchste Rang; Befehlshaber anderer Länder werden somit weitaus mehr Erfahrung haben bei dem Führen einer Division als es bei uns der Fall ist.

Deswegen ein weiterer Rang. Die Obristen können meinetwegen als Stabsoffiziere der beiden höheren Ränge eingesetzt werden, wenn sie nicht ein Regiment führen.

Zitat

Ganz wichtig für mich ist folgender Gedanke:
Im Rest der Welt spricht man von der Armee und der Polizei usw. Ich will einen neuen Begriff installieren: "BGV"-Armee - so soll klar gestellt werden, dass die beiden herkömmlichen Waffengattungen (Herr und Luftwaffe) nicht als einziges zur Armee gehören, sondern zwar ein großer aber nur ein Bestandteil der Gesamten alpinischen Armee sind.

Nunja, die "Polizei" aber als Teil der Armee zu bezeichnen ist etwas gewagt. Deswegen sollten wir den Namen "Bundespolizei" wirklich ändern.

Im Übrigen würde ich die Reserven noch deutlich erhöhen. Alpinia hat sich schließlich für neutral erklärt und wird daher keine militärischen Bündnisse schließen - wir müssen uns daher stets selbst verteidigen, wenn notwendig.
Clausi von Plausibel
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Stephan Muzik

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7

Sonntag, 14. Oktober 2007, 12:17

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Den Begriff "Bundespolizei" möchte ich eben vermeiden. Wie wäre Bundesgrenzsschutz? ^^

Ansonsten ist das GefAG natürlich bald einer Überarbeitung fällig. So wie ziemlich alle anderen Gesetze auch, die noch aus Zeiten der Republik stammen.


Der BGS oder die BPol hätte folgende Aufgaben:
"Schutz der Grenzen sowie der ausländischen Vertretungen in Alpinia. Weiterhin nimmt die Bundespolizei den Schutz der Wasserwege inkl. Lebensrettungsmaßnahmen wahr."

Wie wäre es mit "Bundessicherheitsbehörde" - letztendlich "streiten" wir hier nur um die Begrifflichkeit, oder?

Wobe ich "Bundesgendamerie" am besten finde s'off Der ehemalige Bundesgrenzschutz in D ist inzwische n die sog. Bundespolizei - daher sehe ich auch nicht das Problem, wenn Bundesgrenzschutz als annehmbarer Begriff gilt, warum nicht dann Bundespolizei bzw. Bundesgendamerie??? s'on

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Ehrlich gesagt halte ich es für gewagt, einen Oberst bereits mit dem Kommando einer Division zu beauftragen. In anderen Militärs ist das nur der viert- bzw. fünfhöchste Rang; Befehlshaber anderer Länder werden somit weitaus mehr Erfahrung haben bei dem Führen einer Division als es bei uns der Fall ist.

Deswegen ein weiterer Rang. Die Obristen können meinetwegen als Stabsoffiziere der beiden höheren Ränge eingesetzt werden, wenn sie nicht ein Regiment führen.


Hier sag ich nur "Gehüpft wie gesprungen" ;) - Ob ich nun den General/Marschall als Waffengattungschef habe darunter zwei oder drei Korporale als "Adjütanten und darunter als Divisions leitung die Oberste oder ob ich General/Marschall als Chef der Waffengattung die Oberste als "Adjütanten" und andere (evtl. "Korporal") als Divisionsleitung habe. Letztendlich auch nur ein "Streit" über Begrifflichkeiten"

Hinzu kommt, dass ich von einer vertikalen 20- bis 30-gliedrigen Rangstruktur weg will - daher habe ich mich nur ganz grob an die Strukturen anderer Staaten gehalten und die Sache so einfach wie möglich gehalten.

Solche Abstufungen wie General - Generalleutnant - Generalmajor - Brigadegeneral
Oberst - Oberstleutnant - Major
Stabshauptmann - Hauptmann - Oberleutnant - Leutnant
Oberstabsfeldwebel - Stabsfeldwebel - Oberfähnrich - Hauptfeldwebel - Oberfeldwebel
usw inkl. 6 Abstufungen beim Gefreiten wollte ich bewusst vermeiden!

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Im Übrigen würde ich die Reserven noch deutlich erhöhen. Alpinia hat sich schließlich für neutral erklärt und wird daher keine militärischen Bündnisse schließen - wir müssen uns daher stets selbst verteidigen, wenn notwendig.


Kein Problem. Dazu ist aber die Einführung eines Pflichtdienstes notwendig.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stephan Muzik« (14. Oktober 2007, 19:15)


Stephan Muzik

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8

Sonntag, 14. Oktober 2007, 19:16

Wenn es hier nur um Begriffe geht, werde ich mich an sWerk machen und Ende des Monats ein Gesetzbuch vorschlagen.
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Stephan Muzik

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9

Montag, 29. Oktober 2007, 23:19

ERINNERT!

Zitat

Der BGS oder die BPol hätte folgende Aufgaben:
"Schutz der Grenzen sowie der ausländischen Vertretungen in Alpinia. Weiterhin nimmt die Bundespolizei den Schutz der Wasserwege inkl. Lebensrettungsmaßnahmen wahr."

Wie wäre es mit "Bundessicherheitsbehörde" - letztendlich "streiten" wir hier nur um die Begrifflichkeit, oder?

Wobe ich "Bundesgendamerie" am besten finde s'off Der ehemalige Bundesgrenzschutz in D ist inzwische n die sog. Bundespolizei - daher sehe ich auch nicht das Problem, wenn Bundesgrenzschutz als annehmbarer Begriff gilt, warum nicht dann Bundespolizei bzw. Bundesgendamerie??? s'on

...

Hier sag ich nur "Gehüpft wie gesprungen" ;) - Ob ich nun den General/Marschall als Waffengattungschef habe darunter zwei oder drei Korporale als "Adjütanten und darunter als Divisions leitung die Oberste oder ob ich General/Marschall als Chef der Waffengattung die Oberste als "Adjütanten" und andere (evtl. "Korporal") als Divisionsleitung habe. Letztendlich auch nur ein "Streit" über Begrifflichkeiten"

Hinzu kommt, dass ich von einer vertikalen 20- bis 30-gliedrigen Rangstruktur weg will - daher habe ich mich nur ganz grob an die Strukturen anderer Staaten gehalten und die Sache so einfach wie möglich gehalten.

Solche Abstufungen wie General - Generalleutnant - Generalmajor - Brigadegeneral
Oberst - Oberstleutnant - Major
Stabshauptmann - Hauptmann - Oberleutnant - Leutnant
Oberstabsfeldwebel - Stabsfeldwebel - Oberfähnrich - Hauptfeldwebel - Oberfeldwebel
usw inkl. 6 Abstufungen beim Gefreiten wollte ich bewusst vermeiden!

....

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10

Mittwoch, 14. November 2007, 20:24

Zitat

Original von Stephan Muzik
ERINNERT!

Zitat

Der BGS oder die BPol hätte folgende Aufgaben:
"Schutz der Grenzen sowie der ausländischen Vertretungen in Alpinia. Weiterhin nimmt die Bundespolizei den Schutz der Wasserwege inkl. Lebensrettungsmaßnahmen wahr."

Wie wäre es mit "Bundessicherheitsbehörde" - letztendlich "streiten" wir hier nur um die Begrifflichkeit, oder?

Wobe ich "Bundesgendamerie" am besten finde s'off Der ehemalige Bundesgrenzschutz in D ist inzwische n die sog. Bundespolizei - daher sehe ich auch nicht das Problem, wenn Bundesgrenzschutz als annehmbarer Begriff gilt, warum nicht dann Bundespolizei bzw. Bundesgendamerie??? s'on

...

Hier sag ich nur "Gehüpft wie gesprungen" ;) - Ob ich nun den General/Marschall als Waffengattungschef habe darunter zwei oder drei Korporale als "Adjütanten und darunter als Divisions leitung die Oberste oder ob ich General/Marschall als Chef der Waffengattung die Oberste als "Adjütanten" und andere (evtl. "Korporal") als Divisionsleitung habe. Letztendlich auch nur ein "Streit" über Begrifflichkeiten"

Hinzu kommt, dass ich von einer vertikalen 20- bis 30-gliedrigen Rangstruktur weg will - daher habe ich mich nur ganz grob an die Strukturen anderer Staaten gehalten und die Sache so einfach wie möglich gehalten.

Solche Abstufungen wie General - Generalleutnant - Generalmajor - Brigadegeneral
Oberst - Oberstleutnant - Major
Stabshauptmann - Hauptmann - Oberleutnant - Leutnant
Oberstabsfeldwebel - Stabsfeldwebel - Oberfähnrich - Hauptfeldwebel - Oberfeldwebel
usw inkl. 6 Abstufungen beim Gefreiten wollte ich bewusst vermeiden!

....

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Donnerstag, 22. November 2007, 13:54

Bevor der eindruck entstehen könnte, dass sich dieses Vorhaben in Luft aufgelöst hat, teile ich mit, dass die Bundesregierung an einem Entwurf arbeitet.
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Samstag, 22. Dezember 2007, 18:06

Das ist erfreulich. Ich hoffe, die aktuelle Bundesversammlung kann sich dem noch annehmen.

Zu den Begrifflichkeiten: Ich plädiere weiterhin für den "Bundesgrenzschutz". Der ist selbsterklärend und "griffig". Bei einer "Bundespolizei" oder einer "Bundesgendarmerie" würde es wohlmöglich zu falschen Interpretationen führen. Herkömmliche polizeiliche Aufgaben soll diese Behörde ja eben nicht wahrnehmen.

Zu den vorgesehenen Rängen: Ich denke, trotz allem Pragmatismus, sollte auch die Vergleichbarkeit mit ausländischem Militär berücksichtigt werden. Wie sieht es denn aus, wenn ein ausländischer Divisionskommandant mehr "Sterne" trägt als bei uns... Ich gebe zu, das ist zum Teil Kosmetik; jedoch sind die Rangunterschiede meinst gut begründet und findet sich im Erfahrungsschatz und der Qualität der Ausbildung wieder. Hier müsste das alpinische Militär mehrere Bereiche mit nur einem "Rang" abdecken; gleiches gilt für mögliche Spezialisierungen.
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13

Freitag, 25. April 2008, 18:50

Das Gesetzbuch ist weiter in Arbeit.

Aber ich habe für Luftwaffe und Heer schon Schulterklappen entwickelt:

Kammondoränge

Offiziersränge

Mannschaftsränge
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