Ich rufe hiermit gemäß § 4 MWahlG die Wahl zum Kantonsrat aus.
Bis zum 13.10.2007 können sich gem. § 5 Abs. 2 MWahlG Interessenten für diesen Posten melden.
Gesetzliche Grundlage ist Artikel 7 Satz 3 der Mithlander Rolle, aufgrund dessen das Mithlander Kantonsratswahlgesetz vom 21.07.2006 ergangen ist.