Die Mitglieder der Volkskammer sind alle Bürger des Alpinischen Reiches - außer der König - wenn sie bereits länger als 3 Wochen Bürger sind.
Anhand der im Bürgernetz befindlichen Liste:
Bürgerliste
ergibt sich die maßgebliche Zahl. Sofern der Bürger auch im Forum registriert ist.