Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
[Beschlussantrag]: Änderung der GO (§ 4 II, VI)
Wieder mal schlage ich vor, die GO auszubessern.
Es handelt sich um folgende Normen:
Zu Absatz 2:
Die Praxis hat gezeigt, dass eine Aussprache manchmal garnicht in 10 Tagen abgehalten werden kann. Des öfteren habe ich (und ich glaube auch mein Vorgänger) die Frist von 240 Stunden überschritten - aber auch weil es notwendig war. Die untere Grenze halte ich für angemessen.
Ich schlage deshalb folgende Änderung vor:
------------------
Zu Absatz 6:
Ich halte es für ungünstig wenn innerhalb von 4 Tagen nur 3 oder 4 Personen abstimmen und ich dann die Abstimmung beenden muss. Vielmehr möchte ich die Möglichkeit haben, die Abstimmungsfrist von Fall zu Fall zu verlängern um ein umfassenderes Bild der Abstimmung (und damit auch ein repräsentativeres Bild) zu erhalten.
Deshalb mein Vorschlag:
Bitte um Diskussion!
Es handelt sich um folgende Normen:
Zitat
§4
...
(2) Ein Beschlussantrag muss eine Aussprache von mindestens 72 und höchstens 240 Stunden haben.
...
(6) Abstimmungen werden durch den Vorsitzenden binnen 48 Stunden nach Ende einer Aussprache eingeleitet. Sie dauern 96 Stunden und werden von ihm beendet. Der Vorsitzenden gibt anschließend öffentlich das Ergebnis bekannt.
....
Zu Absatz 2:
Die Praxis hat gezeigt, dass eine Aussprache manchmal garnicht in 10 Tagen abgehalten werden kann. Des öfteren habe ich (und ich glaube auch mein Vorgänger) die Frist von 240 Stunden überschritten - aber auch weil es notwendig war. Die untere Grenze halte ich für angemessen.
Ich schlage deshalb folgende Änderung vor:
Zitat
§ 4 II:
Ein Beschlussantrag muss eine Aussprache von mindestens 72 haben. Der Vorsitzende der Volkskammer beendet die Aussprache nache eigenen Ermessen. Er muss die Aussprache beenden, wenn der Antragssteller oder zwei Mitglieder der Volkskammer es fordern.
------------------
Zu Absatz 6:
Ich halte es für ungünstig wenn innerhalb von 4 Tagen nur 3 oder 4 Personen abstimmen und ich dann die Abstimmung beenden muss. Vielmehr möchte ich die Möglichkeit haben, die Abstimmungsfrist von Fall zu Fall zu verlängern um ein umfassenderes Bild der Abstimmung (und damit auch ein repräsentativeres Bild) zu erhalten.
Deshalb mein Vorschlag:
Zitat
§ 4 VI:
Abstimmungen werden durch den Vorsitzenden binnen 48 Stunden nach Ende einer Aussprache eingeleitet. Sie dauern mindestens 96 Stunden und werden von ihm beendet. Haben innerhalb der Frist nach Satz 2 weniger als die Hälfte der Mitglider ihre Stimmen abgegeben, so kann der Vorsitzende die Abstimmungsfrist um 96 Stunden verlängern.
Bitte um Diskussion!
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Neben-ID für sportliche Belange
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Neben-ID für sportliche Belange
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Derek Skynet« (19. September 2005, 23:52)
Zum ersten Teil:
Im Grunde finde ich die Idee nicht schlecht, so hätte der Präsident ein wenig mehr "Macht" in Händen. Was ich bedenklich finde, ist der Zusatz, dass der Antragssteller den Antrag damit dann quasi sofort zur Abstimmung stellen könnte (eben nach dem Ablauf der Minimumfrist). Das finde ich nicht so gut. Lieber es bei zwei Mitglieder belassen.
Zum zweiten Teil:
Das lehne ich ab. Nur weil einige (die sich nicht als Abwesend gemeldet haben) nicht dazu kommen, mit abzustimmen, möchte ich das ungern auch verlängert sehn. Da shatten wir schon und kamen so nie zu einem Ergebnis.
Im Grunde finde ich die Idee nicht schlecht, so hätte der Präsident ein wenig mehr "Macht" in Händen. Was ich bedenklich finde, ist der Zusatz, dass der Antragssteller den Antrag damit dann quasi sofort zur Abstimmung stellen könnte (eben nach dem Ablauf der Minimumfrist). Das finde ich nicht so gut. Lieber es bei zwei Mitglieder belassen.
Zum zweiten Teil:
Das lehne ich ab. Nur weil einige (die sich nicht als Abwesend gemeldet haben) nicht dazu kommen, mit abzustimmen, möchte ich das ungern auch verlängert sehn. Da shatten wir schon und kamen so nie zu einem Ergebnis.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Ok - weitere Anmerkungen?
Zu 2.) Allerdings gibt es auch Leute, die es einfach vergessen abzustimmen und 4 Tage halte ich sowieso für kurz (lass das mal ein RL-Wochenendtrip sein - dafür meldet man sich normalerweise nicht ab, wenn die Sache zB spontan ist) - Ich habe extra die Schranke vorgeschlagen, dass der Vorsitzende nur die Frist verlängern kann, wenn weniger als die Hälfte abstimmen - Bei 10 Bürgern, könnte der Vorsitzende die Frist nur verlängern, wenn nur 4 Personen abgestimmt haben - und das halte ich schon für gefährlich, wenn nur 4 Personen abstimmen.... Außerdem wäre die Frist hier auch bestimmt und nicht unbegrenzt - es ist ja nur einen einmalige Fristverlängerung vorgesehen...
Zu 2.) Allerdings gibt es auch Leute, die es einfach vergessen abzustimmen und 4 Tage halte ich sowieso für kurz (lass das mal ein RL-Wochenendtrip sein - dafür meldet man sich normalerweise nicht ab, wenn die Sache zB spontan ist) - Ich habe extra die Schranke vorgeschlagen, dass der Vorsitzende nur die Frist verlängern kann, wenn weniger als die Hälfte abstimmen - Bei 10 Bürgern, könnte der Vorsitzende die Frist nur verlängern, wenn nur 4 Personen abgestimmt haben - und das halte ich schon für gefährlich, wenn nur 4 Personen abstimmen.... Außerdem wäre die Frist hier auch bestimmt und nicht unbegrenzt - es ist ja nur einen einmalige Fristverlängerung vorgesehen...
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Derek Skynet« (20. September 2005, 14:11)
hmm - OK - also ich würde bei meinem Vorschlag bleiben und das so nach der Mindestfrist in die Wahlkabine bringen - außer es meldet sich noch irgendjemand...
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obwohl keine ferien mehr sind....
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RE: [Beschlussantrag]: Änderung der GO (§ 4 II, VI)
Zitat
§ 4 II:
Ein Beschlussantrag muss eine Aussprache von mindestens 72 [?] haben. Der Vorsitzende der Volkskammer beendet die Aussprache nache eigenen Ermessen. Er muss die Aussprache beenden, wenn der Antragssteller oder zwei Mitglieder der Volkskammer es fordern.
Zwar spät, aber:
*"Formfehler" hüstelt*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
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Mittwoch, 25. Juni 2025, 22:57
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