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Clausi I. von Alpinia

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1

Freitag, 23. September 2005, 20:36

Hinweis

Ich bitte stellvertretend für das Hofkontrollamt (das momentan wohl sämtlichen Jahresurlaub nimmt) darum, dass alle Bürger die nötigen Angaben gemäß § 1 Abs. 4 (Spiegelstrich 4 u. 5) des Staatsbürgerschaftsgesetzes machen.

Mir ist zu Ohren gekommen, dass der eine oder andere Bürger seine ausländischen Staatsbürgerschaften und andere Identitäten nicht oder nicht komplett angegeben hat. Dies ist jedoch nötig; ansonsten droht der Entzug der Staatsbürgerschaft!
Clausi von Plausibel
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2

Sonntag, 2. Oktober 2005, 01:06

RE: Hinweis

Ich erinnere nochmals und verweise auf die Möglichkeit, dass bei Nicht-Beachtung mit einem gerichtlichen Verfahren zu rechnen ist!

In diesem Verfahren würden die Identitäten der betroffenen Personen übrigens öffentlich werden; ich denke nicht, dass das in ihrem Sinne wäre!
Clausi von Plausibel
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3

Montag, 10. Oktober 2005, 13:18

Ich gebe noch weite 48 Stunden Zeit. Danach wird das Hofkontrollamt angewiesen, der bzw. den betroffenen Personen die Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Gem. § 3 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes haben Personen, denen die Staatsbürgerschaft aufgrund falscher Angaben im Bürgernetz entzogen wird, kein Anrecht auf erneute Erteilung der Staatsbürgerschaft!
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4

Freitag, 21. Oktober 2005, 10:02

Erledigt.
Clausi von Plausibel
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