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Clausi I. von Alpinia

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1

Samstag, 3. Mai 2003, 15:27

Satzungsvorschlag

Ich habe mal einen Satzungsvorschlag ausgearbeitet, den ihr hier im späteren Design finden könnt.

Zur besseren Übersicht poste ich den Inhalt zusätzlich hier in diesem Post:

Zitat

Satzung der Sozialökologischen Alternative

§1 - Grundsätze

(1) Der Name der Partei lautet "Sozialökologische Alternative", die Abkürzung ist "SÖA".
(2) Das Parteilogo ist gegeben. Die Parteifarben sind dunkelgrün und dunkelrot.
(3) Als politische Partei wirkt die SÖA an der politischen Willensbildung mit. Die SÖA bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung und zur Verfassung der Demokratischen Republik Alpinia.
(4) Desweiteren erklärt die SÖA die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, der Orientierung zum Frieden und die Wahrung der Menschenrechte als ihre Ziele. Der Staat Alpinia darf keinen seiner demokratischen Grundsätze verlieren.
(5) Die SÖA hat ihren Sitz in Rantaplan, Alpinia. Sie beschränkt ihr Wirken auf die Demokratische Republik Alpinia.

§2 - Mitgliedschaft

(1) Jeder Bürger der DR Alpinia kann die Mitgliedschaft in der SÖA beantragen, sofern er nicht bereits Mitglied einer anderen alpinischen Partei ist.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, falls keine Zweifel an der Aufrichtigkeit des Antragsstellers vorliegen. Die Prüfung des Antrags ist Aufgabe des Vorstands.
(3) Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss. Ein Auschluss ist nur möglich, wenn ein Mitglied der Partei deutlichen Schaden zugefügt hat. Der Auschluss ist durch den Vorstand festzustellen.

§3 - Der Parteitag

(1) Der Parteitag ist das beschlussfassende Organ der Partei. Ihm gehören alle Mitglieder an.
(2) Der Parteitag tagt ständig in einem Forum.

§4 - Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem Parteikoordinator und seinem Stellvertreter.
(2) Der Vorstand wird vom Parteitag gewählt. Jedes Amt wird einzeln besetzt; gegebenenfalls finden mehrere Wahlgänge statt.
(3) Die Amtszeit des Vorstands dauert 2 Monate. Am Ende der Amtszeit muss die Wahl des nachfolgenden Vorstands bereits abgeschlossen sein.
(4) Die Amtszeit des Vorstands endet vorzeitig mit dem Rücktritt des Parteikoordinators; es finden sofort Neuwahlen statt.
(5) Der Parteikoordinator vertritt die Partei, ihre Politik und ihre Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit. Er ist der höchste Repräsentant der Partei. Er führt den Vorsitz beim Parteitag.
(6) Der stellver. Parteikoordinator vertritt den Vorsitzenden bei Abwesenheit. Zudem unterstützt er den Parteikoordinator bei seinen Aufgaben.


§5 Wahlen

(1) Die Erstellung von Kandidatenlisten der SÖA erfolgt durch den Parteitag.
(2) Bei Freiwerden eines Parlamentsmandates entscheidet der Parteitag, welcher Ersatzkandidat in das Parlament berufen werden soll.
(3) Kandidaten auf den Listen der SÖA können grundsätzlich nur Mitglieder der SÖA sein. In Ausnahmefällen ist auch die Kandidatur von Nichtmitgliedern, die keiner anderen Partei angehören und deren politische Haltung im Einklang mit den Grundsätzen der SÖA steht, möglich. Auch solche Kandidaten haben sich den sie betreffenden Bestimmungen dieses Status zu unterwerfen. Die Teilnahme an Parteitagen bleibt jedoch nur den Mitgliedern der SÖA vorbehalten.
(4) Der Vorstand bestimmt vor Wahlen einen Wahlkampfmanager. Dieser ist für die für die Außenwerbung bei Wahlkämpfen zuständig. Das Amt des Wahlkampfmanagers endet mit der Entbindung durch den Vorstand.


§6 - Sonstiges

(1) Änderungen an der Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Parteitages. Dies gilt auch für die Verabschiedung einer neuen Satzung, sowie dem Beitritt oder der Fusion mit einer anderen Partei.
(2) Im Falle eines Auschlusses hat das betroffene Mitglied das Recht, einen Kontrollausschuss anzurufen. Dieser Ausschuss wird vom Parteitag berufen; der Kläger kann einzelne Mitglieder wegen Befangenheit ablehnen. Der Ausschuss prüft die Vorwürfe und trifft anschließend eine endgültige Entscheidung.
(3) Die SÖA wird durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten.


geg. am 03.05.2003
Ging fix, was? :D
Ich bitte um Diskussion!
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Josh Lyman

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2

Samstag, 3. Mai 2003, 15:40

Vielleicht könnte man einen Absatz machen, und was über die politische Richtung schreiben.
Josh Lyman

Clausi I. von Alpinia

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3

Samstag, 3. Mai 2003, 15:51

Zitat

Original von Josh Lyman
Vielleicht könnte man einen Absatz machen, und was über die politische Richtung schreiben.
Im Ansatz ist das ja bereits hier enthalten:

Zitat

3) Als politische Partei wirkt die SÖA an der politischen Willensbildung mit. Die SÖA bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung und zur Verfassung der Demokratischen Republik Alpinia.
(4) Desweiteren erklärt die SÖA die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, der Orientierung zum Frieden und die Wahrung der Menschenrechte als ihre Ziele. Der Staat Alpinia darf keinen seiner demokratischen Grundsätze verlieren.

Aber wo sollte man das einfügen und reicht da nicht auch das als nächstes anzugehende Parteiprogramm?

Ausserdem habe ich die Satzung absichtlich kurz genug gehalten, wir wollten ja soviel wie möglich der Parteibasis zur Entscheidung überlassen...
Clausi von Plausibel
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Josh Lyman

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4

Samstag, 3. Mai 2003, 15:56

Ok. Sonst gefällt mir die Satzung.
Josh Lyman

Clausi I. von Alpinia

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5

Samstag, 3. Mai 2003, 16:11

Mir ist gerade aufgefallen, dass ein Punkt zum Parteiprogramm in der Satzung fehlt. Das muss natürlich noch mit hinein:

§3 - Der Parteitag

(1) Der Parteitag ist das beschlussfassende Organ der Partei. Ihm gehören alle Mitglieder an.
(2) Der Parteitag tagt ständig in einem Forum.
(3) Der Parteitag gibt die Richtlinien der Parteiarbeit vor. Mindestens zweimal im Jahr hat hierzu ein ausserordentlicher Parteitag stattzufinden.

sowie

§ §5 Wahlen

(1) Vor Parlamentswahlen gibt sich die Partei ein Parteiprogramm, dass die wichtigsten Ziele für die anstehende Legislaturperiode enthält. Auf diesem Parteiprogramm soll der Wahlkampf aufbauen.
(2) Die Erstellung von Kandidatenlisten der SÖA erfolgt durch den Parteitag.
(3)...

Was haltet ihr davon?
Clausi von Plausibel
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Richard Nightingale III.

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6

Samstag, 3. Mai 2003, 16:15

Erstmal ein dickes Lob, hast Du wirklich gut gemacht. :thumbup: :applaus:

Ich habe allerdings noch einen Kritikpunkt. Hatten wir nicht mal besprochen, dass wir eine Doppelspitze mit gleichen Kompetenzen errichten wollten, so wie bei den RL-Grünen? Ich fand die Idee eigentlich sehr gut, nur hier ist sie nicht mehr verwirklicht.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
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Richard Nightingale III.

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7

Samstag, 3. Mai 2003, 16:17

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Was haltet ihr davon?
Finde ich beides richtig, sollte unbedingt mit hinein!
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
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Josh Lyman

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8

Samstag, 3. Mai 2003, 16:20

Ich wäre auch für eine Doppelspitze.
Josh Lyman

Clausi I. von Alpinia

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9

Samstag, 3. Mai 2003, 16:22

Zitat

Original von Zar Richard III.
Erstmal ein dickes Lob, hast Du wirklich gut gemacht. :thumbup: :applaus:

Ich habe allerdings noch einen Kritikpunkt. Hatten wir nicht mal besprochen, dass wir eine Doppelspitze mit gleichen Kompetenzen errichten wollten, so wie bei den RL-Grünen? Ich fand die Idee eigentlich sehr gut, nur hier ist sie nicht mehr verwirklicht.
Stimmt, das kann man noch einrichten. Habe ich im Eifer des "Gefechts" ganz vergessen... :D

Also:

§4 - Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Parteikoordinatoren, der sogenannten Doppelspitze.
(2) Der Vorstand wird vom Parteitag gewählt. Jedes Amt wird einzeln besetzt; gegebenenfalls finden mehrere Wahlgänge statt.
(3) Die Amtszeit des Vorstands dauert 2 Monate. Am Ende der Amtszeit muss die Wahl des nachfolgenden Vorstands bereits abgeschlossen sein.
(4) Die Amtszeit des Vorstands endet vorzeitig mit dem Rücktritt eines oder beider Parteikoordinatoren; es finden sofort Neuwahlen statt.
(5) Die Doppelspitze vertritt die Partei, ihre Politik und ihre Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit. Sie ist der höchste Repräsentant der Partei. Die Parteikoordinatoren führen gemeinsam den Vorsitz des Parteitages.
(6) Bei Uneinigkeit der Parteikoordinatoren entscheidet der Parteitag über eine Schlichtung. Die Parteikoordinatoren haben sich dem Urteil des Parteitages zu beugen.
Clausi von Plausibel
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10

Samstag, 3. Mai 2003, 16:24

Wir werden es aber nicht so machen, dass man zwischen Amt und Sitz im Parlament trennt, oder?
Josh Lyman

Richard Nightingale III.

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11

Samstag, 3. Mai 2003, 16:25

Genauso hatte ich mir das gedacht.
Ministerpräsident a.D.
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12

Samstag, 3. Mai 2003, 16:26

Zitat

Original von Josh Lyman
Wir werden es aber nicht so machen, dass man zwischen Amt und Sitz im Parlament trennt, oder?
Ich bin dagegen, erstens sind wir dann doch nicht so viele und zweitens sieht man ja im RL, dass das nicht funktioniert.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
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Josh Lyman

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13

Samstag, 3. Mai 2003, 16:28

Zitat

Original von Zar Richard III.
Ich bin dagegen, erstens sind wir dann doch nicht so viele und zweitens sieht man ja im RL, dass das nicht funktioniert.

Dann bin ich ja zufrieden. Bin nähmlich auch dagegen.
Josh Lyman

Clausi I. von Alpinia

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14

Samstag, 3. Mai 2003, 16:34

Zitat

Original von Josh Lyman

Zitat

Original von Zar Richard III.
Ich bin dagegen, erstens sind wir dann doch nicht so viele und zweitens sieht man ja im RL, dass das nicht funktioniert.
Dann bin ich ja zufrieden. Bin nähmlich auch dagegen.
Ich übringens :D auch.
Clausi von Plausibel
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Josh Lyman

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15

Samstag, 3. Mai 2003, 16:35

Dann sind wir uns ja einig.
Josh Lyman

16

Samstag, 3. Mai 2003, 17:32

Zitat

Original von Zar Richard III.
Und fragen die anderen SÖAler gar nicht erst. Die werden schon einverstanden sein!


Richtig :D
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

Clausi I. von Alpinia

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17

Sonntag, 4. Mai 2003, 14:49

So, hier also nochmal die geänderte Version:

Zitat

Satzung der Sozialökologischen Alternative

§1 - Grundsätze

(1) Der Name der Partei lautet "Sozialökologische Alternative", die Abkürzung ist "SÖA".
(2) Das Parteilogo ist gegeben. Die Parteifarben sind dunkelgrün und dunkelrot.
(3) Als politische Partei wirkt die SÖA an der politischen Willensbildung mit. Die SÖA bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung und zur Verfassung der Demokratischen Republik Alpinia.
(4) Desweiteren erklärt die SÖA die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, der Orientierung zum Frieden und die Wahrung der Menschenrechte als ihre Ziele. Der Staat Alpinia darf keinen seiner demokratischen Grundsätze verlieren.
(5) Die SÖA hat ihren Sitz in Rantaplan, Alpinia. Sie beschränkt ihr Wirken auf die Demokratische Republik Alpinia.

§2 - Mitgliedschaft

(1) Jeder Bürger der DR Alpinia kann die Mitgliedschaft in der SÖA beantragen, sofern er nicht bereits Mitglied einer anderen alpinischen Partei ist.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, falls keine Zweifel an der Aufrichtigkeit des Antragsstellers vorliegen. Die Prüfung des Antrags ist Aufgabe des Vorstands.
(3) Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss. Ein Auschluss ist nur möglich, wenn ein Mitglied der Partei deutlichen Schaden zugefügt hat. Der Auschluss ist durch den Vorstand festzustellen.

§3 - Der Parteitag

(1) Der Parteitag ist das beschlussfassende Organ der Partei. Ihm gehören alle Mitglieder an.
(2) Der Parteitag tagt ständig in einem Forum.
(3) Der Parteitag gibt die Richtlinien der Parteiarbeit vor. Mindestens zweimal im Jahr hat hierzu ein ausserordentlicher Parteitag stattzufinden.

§4 - Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Parteikoordinatoren, der sogenannten Doppelspitze.
(2) Der Vorstand wird vom Parteitag gewählt. Jedes Amt wird einzeln besetzt; gegebenenfalls finden mehrere Wahlgänge statt.
(3) Die Amtszeit des Vorstands dauert 2 Monate. Am Ende der Amtszeit muss die Wahl des nachfolgenden Vorstands bereits abgeschlossen sein.
(4) Die Amtszeit des Vorstands endet vorzeitig mit dem Rücktritt eines oder beider Parteikoordinatoren; es finden sofort Neuwahlen statt.
(5) Die Doppelspitze vertritt die Partei, ihre Politik und ihre Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit. Sie ist der höchste Repräsentant der Partei. Die Parteikoordinatoren führen gemeinsam den Vorsitz des Parteitages.
(6) Bei Uneinigkeit der Parteikoordinatoren entscheidet der Parteitag über eine Schlichtung. Die Parteikoordinatoren haben sich dem Urteil des Parteitages zu beugen.

§5 Wahlen

(1) Vor Parlamentswahlen gibt sich die Partei ein Parteiprogramm, dass die wichtigsten Ziele für die anstehende Legislaturperiode enthält. Auf diesem Parteiprogramm soll der Wahlkampf aufbauen.
(2) Die Erstellung von Kandidatenlisten der SÖA erfolgt durch den Parteitag.
(3) Bei Freiwerden eines Parlamentsmandates entscheidet der Parteitag, welcher Ersatzkandidat in das Parlament berufen werden soll.
(4) Kandidaten auf den Listen der SÖA können grundsätzlich nur Mitglieder der SÖA sein. In Ausnahmefällen ist auch die Kandidatur von Nichtmitgliedern, die keiner anderen Partei angehören und deren politische Haltung im Einklang mit den Grundsätzen der SÖA steht, möglich. Auch solche Kandidaten haben sich den sie betreffenden Bestimmungen dieses Status zu unterwerfen. Die Teilnahme an Parteitagen bleibt jedoch nur den Mitgliedern der SÖA vorbehalten.
(5) Der Vorstand bestimmt vor Wahlen einen Wahlkampfmanager. Dieser ist für die für die Außenwerbung bei Wahlkämpfen zuständig. Das Amt des Wahlkampfmanagers endet mit der Entbindung durch den Vorstand.

§6 - Sonstiges

(1) Änderungen an der Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Parteitages. Dies gilt auch für die Verabschiedung einer neuen Satzung, sowie dem Beitritt oder der Fusion mit einer anderen Partei.
(2) Im Falle eines Auschlusses hat das betroffene Mitglied das Recht, einen Kontrollausschuss anzurufen. Dieser Ausschuss wird vom Parteitag berufen; der Kläger kann einzelne Mitglieder wegen Befangenheit ablehnen. Der Ausschuss prüft die Vorwürfe und trifft anschließend eine endgültige Entscheidung.
(3) Die SÖA wird durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten.


geg. am 04.05.2003
WIe wäre es mit einer Abstimmung? :)
Danach können wir einen neuen Vorstand wählen. ;)
Clausi von Plausibel
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Josh Lyman

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18

Sonntag, 4. Mai 2003, 14:54

Soll man gleich hier abstimmen, oder wird das seperat gemacht?
Josh Lyman

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Sonntag, 4. Mai 2003, 14:59

Zitat

Original von Josh Lyman
Soll man gleich hier abstimmen, oder wird das seperat gemacht?
Kann man gleich hier oder ist jemand gegen eine namentliche Abstimmung?

Es wäre auch besser, noch weiter Stimmen zu hören! ;)
Clausi von Plausibel
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20

Sonntag, 4. Mai 2003, 15:02

Dann fange ich mal an: Ja.
Josh Lyman