Ich schlage hiermit der
Volksversammlung einen Kandidaten zum Ministerpräsidenten vor.
Ich stütze mich hierbei auf folgende Bestimmungen unserer Verfassung:
Art. 17 Konstituierung; Amtsperiode
(1) Den Ministerpräsidenten wählt das Parlament in seiner konstituierenden Sitzung auf Vorschlag des Staatspräsidenten mit der Stimmenmehrheit seiner Mitglieder.
[...]
Art. 22 Das Parlament
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(8) [...] Während der parlamentslosen Zeit gilt automatisch der Notstand und die Volksversammlung übernimmt die Aufgaben des Parlamentes.
[...]
Art. 29 Volksbegehren und Volksabstimmung
[...]
(2) Eine Volksabstimmung kann einen Gesetzentwurf, eine Verfassungsänderung, einen Vertragsabschluss oder eine Amtsenthebung beinhalten. (Anm.: Dies wird durch Art. 22 relativiert. Die Volksversammlung ist derzeit zu jedem Beschluss, zu dem das Parlament fähig ist, legitimiert)
[...]
(4) Die Ergebnisse einer Volksabstimmung sind rechtlich einem Beschluss des Parlamentes gleichrangig und bindend.
Somit schlage ich nun
Herrn Jack Kröger zum Ministerpräsidenten vor, da er das Vertrauen von der Mehrheit der Bürger besitzen sollte.
Teilnahmeberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens 14 Tagen Staatsbürger der Demokratischen Republik Alpinia sind.
Bitte gehen sie wählen! (verlinkt zum Wahllokal)