Geehrte Parlamentarier,
es hat sich gezeigt, dass die Hauptgerichtshofsverfahrensordnung eine Lücke hat, die unbedingt geschlossen werden muss.
Derzeit haben wir in Alpinia ein Schöffensystem. Das bedeutet: Der Gerichtshof ist nur dann arbeitsfähig, wenn neben dem hauptamtlichen Richter auch zwei Schöffen (jeweils bestimmt für einen Monat) ihren Dienst tun. Der Sinn hinter dem Schöffensystem war, dass jeder Alpinier einer Art Staatspflicht nachkommen muss. Nun haben bei der derzeitigen Schöffenbestimmung bereits zwei Leute nicht reagiert. Die beiden Nachfolger haben bisher auch noch nicht reagiert.
Daher stellt sich nun die Frage der Sanktion: Entweder das Schöffensystem in seiner bisherigen Form muss auch die Möglichkeit bekommen, diejenigen, die sich weigern, den Eid abzulegen, zu sanktionieren, oder aber es muss ein anderes System her, beispielsweise zwei Richter oder drei.
Ich bitte Sie, möglichst bald hier eine Lösung zu finden, da das Gericht derzeit nur beschränkt arbeitsfähig ist und ich persönlich das für einen untragbaren Zustand halte. Viele Dank!