Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Verfassung V4.2????????
Ich möchte mich hier mal in aller deutlichkeit beschweren.
Im Archiv liegt auf einmal die Verfassung 4.2 frisch am 31.08.03 von unserer Staatspräsdentin unterzeichnet.
Was soll das? Es wurden weder Änderungen vorgeschlagen noch drüber Abgestimmt. Ich habe die neue Verfassung noch nicht auf Veränderungen untersucht, aber sie ist auf jedenfall nicht gültig.
Im Archiv liegt auf einmal die Verfassung 4.2 frisch am 31.08.03 von unserer Staatspräsdentin unterzeichnet.
Was soll das? Es wurden weder Änderungen vorgeschlagen noch drüber Abgestimmt. Ich habe die neue Verfassung noch nicht auf Veränderungen untersucht, aber sie ist auf jedenfall nicht gültig.
Ganz offensichtlich ein Mißverständnis. Aber damit mich eine gewisse Person nicht wegen eines Verfassungsbruches belangen kann, werde ich das nicht ändern.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Wir haben über eine Nationalhyme abgestimmt. Über eine Verfassungsänderung war nie die Rede. Also müßte verfassung V4.2 ungültig sein.
Prinzipiell stimmt das. Aber laut Verfassung Artikel 3 (7) werden weitere Staatssymbole per Volksabstimmung festgelegt. Dies würde also einer Verfassungsänderung entsprechen. Einer Volksabstimmung ist dies nicht verboten.
Zitat
Original von Jack Kröger
Wir haben über eine Nationalhyme abgestimmt. Über eine Verfassungsänderung war nie die Rede. Also müßte verfassung V4.2 ungültig sein.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Dies würde also einer Verfassungsänderung entsprechen.
Das sehe ich nicht so. Eine festlegung eine Staatsymbols entspricht noch lange nicht einer Verfassungsänderung. die müßte entweder zusätzlich gemacht werden oder direkt bei der Abstimmung mitgemacht werden. Allerdings müßte das dann auch angekündigt werden.
Naja, wie ich bereits sagte, bin ich damit auch nicht glücklich, was Luinil da gemacht hat. Aber das kann man ja noch ändern.
Zitat
Original von Jack Kröger
Das sehe ich nicht so. Eine festlegung eine Staatsymbols entspricht noch lange nicht einer Verfassungsänderung. die müßte entweder zusätzlich gemacht werden oder direkt bei der Abstimmung mitgemacht werden. Allerdings müßte das dann auch angekündigt werden.

Jedoch um meine Theorie zu untermauern:
Das heißt also nicht ausdrücklich, dass es als Verfassungsänderung vorgelegt werden muss, sondern dass eine Volksabstimmung diese auch als Ergebnis haben kann. So sehe ich das.
Zitat
(2) Eine Volksabstimmung kann einen Gesetzentwurf, eine Verfassungsänderung, einen Vertragsabschluss oder eine Amtsenthebung beinhalten.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Also meiner Meinung nach, muß dann wenigstens in Einleitungstext drinstehen, das mit der Volksabstimmung die Verfassung geändert wird.
Überings finde ich es toll das wir mal wieder alleine diskutieren.
Überings finde ich es toll das wir mal wieder alleine diskutieren.
Das habe ich vorher auch nicht bedacht. Aber grundsätzlich müsste das sogar laut Art. 3(7) so sein.
Zitat
Original von Jack Kröger
Also meiner Meinung nach, muß dann wenigstens in Einleitungstext drinstehen, das mit der Volksabstimmung die Verfassung geändert wird.

Wobei die Betonung auf diskutieren liegt. Zwischendurch war ich dafür ja nicht zu haben.
Zitat
Überings finde ich es toll das wir mal wieder alleine diskutieren.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Das habe ich vorher auch nicht bedacht. Aber grundsätzlich müsste das sogar laut Art. 3(7) so sein.
Ja das haben wir doch gemacht. Wir haben laut Verfassung per Volksabstimmung ein neues Symbol festgelegt. Aber das heißt nicht das es dann sofort in der Verfassung steht.
Man könnte aber diesbezüglich eine Verfassungsänderung anstreben oder ein Gesetz zur Änderung der Verfassung verabschieden das die automatische hinzufügung von Staatssymbolen eindeutig erlaubt.
Wir könnten die Staatspräsidentin auch bitten, eine Volksabstimmung, zur Aufnahme der Nationalhymne in die Verfassung, zumachen. Befor wir uns den Mund fuselig reden.
Nun, das sind meiner Meinung nach Spitzfindigkeiten. Der Thread hiess eindeutig "Volksabstimmung über die alpinische Nationalhymne". Und wie Clausi richtig zitierte kann eine Volksabstimmung auch eine Verfassungsänderung beinhalten. Und die Staatssymbole sind in der Verfassung. Ergo ist diese Volksabstimmung auch eine Verfassungsänderung. Ich denke, dass es völlig legitim ist. Ansonsten bleibt ja der Gang vor Gericht.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Also so langsam hab ich echt keine Lust mehr....
Clausi: du sagtest, dass ich dies in die Verfassung einfügen muss/soll. Das habe ich getan...da dies einer Verfassungsänderung entspricht, steht da nun auch ne neue Verfassung! Und Volksabstimmungen haben denke ich nun mal den gleichen Rang wie neue Gesetze etc??
Ich geh das dann jetzt mal wieder streichen. Wenn sich irgendwer in irgendwelchen Sachen mal wieder einig ist hier und mir nicht jeder etwas anderes sagt, mache ich das dann halt
Clausi: du sagtest, dass ich dies in die Verfassung einfügen muss/soll. Das habe ich getan...da dies einer Verfassungsänderung entspricht, steht da nun auch ne neue Verfassung! Und Volksabstimmungen haben denke ich nun mal den gleichen Rang wie neue Gesetze etc??
Ich geh das dann jetzt mal wieder streichen. Wenn sich irgendwer in irgendwelchen Sachen mal wieder einig ist hier und mir nicht jeder etwas anderes sagt, mache ich das dann halt
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern
Luinil Stern
Nein, Luinil, ich denke, das hat schon alles so seine Richtigkeit, wie Sie es gemach haben. Die Staatspräsidentin hat eine Volksabstimmung eröffnet über die Hymne. Und das muss dann auch ind er Verfassung im entsprechenden Teil niedergeschrieben sein.
Dass es hätte auch formaler sein können, sollte bitte hier niemanden stören. Das Gesetz und die Verfassung wurde ja nicht mit den Füssen getreten (vor allem nicht bei dem Abstimmungsergebnis!!).
Dass es hätte auch formaler sein können, sollte bitte hier niemanden stören. Das Gesetz und die Verfassung wurde ja nicht mit den Füssen getreten (vor allem nicht bei dem Abstimmungsergebnis!!).
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Zitat
Original von Platon
Sehe ich genauso.
Kein Grund zur Aufregung also.
Wir haben halt für's nächste Mal gelernt...
Eben!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Zitat
(2) Eine Volksabstimmung kann einen Gesetzentwurf, eine Verfassungsänderung, einen Vertragsabschluss oder eine Amtsenthebung beinhalten.
Ein paar Beispiele:
Volksabstimmung 1: Die Bürger fordern mehr Natur.
Einen Tag nach der Ergebnissverkündung existiert auf einmal ein Gesetz zum Schutz der Natur und Umwelt, das das Parlament vorher nicht gesehen hat und nun einfach als logische Schlussvolgerung existiert.
Volksabstimmung 2: Die Bürger stimmen über eine Nationalhyme ab. Nach der Abstimmung wird einfach die Verfassung geändert. Wieder hat das Parlament keine Ahnung sondern die Verfassung wurde asl logische Konsequenz geändert.
Volksabstimmung 3: Wir stimmen drüber ab ob wir die Dioner toll finden. Am nächsten Tag existiert aus heiterem Himmel ein Allinanzvertrag mit Dionysos. Wieder einfach mal so als Konsequenz.
Volksabstimmung 4: Wir stimmen drüber ab ob Kröger doof ist. Am nächsten Tag werden mir postwendend vom Admin meine Zugriffsrechte auf Staatsbürger zurückgestuft, und die egierung erklärt offiziel das ich gefeuert worden bin. Einfach mal so aus Konsequenz.
Worauf ich hinnaus will ist doch ganz klar. Ohne Ankündigung im Aufruf zur Volksabstimmung, kann und darf eine Volksabstimmung keinen Gesetzesentwurf, keine Verfassungsänderung, keinen Vertragsabschluss und natürlich keine Amtsenthebung als "logische Schlussfolgerung" haben. Ich werde diesmal auf eine Klage verzichten da ich davon ausgehe, das eine Volksabstimmung die Nationalhymne in die Verfassung ausfnehmen würde. Aber ich erwarte das die nächste Regierung die verfassung so ändert, das dieser Paragraph nicht mehr so schwachsinnig ausgelegt werden kann. Sollte sich diesbezüglich nichts ändern, werde ich bei einer ähnliche Situation Klagen, ganz egal um welche Kleinigkeit es geht.
Schöne Bespiele, aber du vergisst eines: In der Verfassung ist die Abstimmung, die wir zur Nationalhymne abgehalten haben, vorgesehen. Also ist hier eine weitaus größere Relevanz des von dir zitierten Absatzes.
Zitat
Original von Jack Kröger
Zitat
(2) Eine Volksabstimmung kann einen Gesetzentwurf, eine Verfassungsänderung, einen Vertragsabschluss oder eine Amtsenthebung beinhalten.
Ein paar Beispiele:
[...]

Aber mit meinem Gesetzesvorschlag wird so etwas ja hoffentlich nicht mehr vorkommen.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Dienstag, 17. Februar 2026, 16:19
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