Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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Stadtverfassung
Nun denn, ich stelle diesen Vorschlag nun zur Diskussion.Zitat
Titel I - Der Stadtrat
Art. 1 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Rates der Stadt sind alle Staatsbürger im Sinne des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft, die ihren gemeldeten Hauptwohnsitz in der Stadt Hintertuffingen haben.
(2) Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt können zur Föderung der Zusammenarbeit Fraktionen bilden.
Art. 2 Rechte und Pflichten
(1) Die Mitglieder des Rates der Stadt sind in ihrer Tätigkeit im Rat der Stadt nur ihrem Gewissen verpflichtet.
(2) Die Mitglieder des Rates der Stadt sind dazu angehalten, an den Arbeiten des Stadtrates teilzunehmen.
Titel II - Der Bürgermeister
Art. 3 Aufgaben des Bürgermeisters
(1) Neben den im Kantonsgesetz der Demokratischen Republik Alpinia verzeichneten Rechten, Pflichten und Aufgaben vertritt der Bürgermeister alle ihm hier in dieser Stadtverfassung übertragenen Rechte, Pflichten und Aufgaben.
(2) Der Bürgermeister ist für die Funktion und die Instrumente der Stadt- und Ratsgeschäfte zuständig.
(3) Der Bürgermeister wird auf unbestimmte Zeit durch den Stadtrat mit Mehrheit gewählt. Abwahl ist jederzeit möglich.
(4) Die Stadt wird durch den Bürgermeister in der Öffentlichkeit vertreten. Er wahrt die Würde und die Rechte des Stadtrates, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause. Er leitet die Geschäfte der städtischen Verwaltung und hat beratende Stimme in allen Ausschüssen des Stadtrates.
(5) Dem Bürgermeister steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Stadverwaltung und dem Stadrat unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
Titel III - Arbeitsweise
Art. 4 Ausschüsse
(1) Jedes Mitglied des Stadtrates kann die Einrichtung eines mit bestimmten Kompetenzen und Zielsetzungen ausgestatteten Auschusses beantragen. Sollte der Bürgermeister keine formalen oder rechtlichen Einsprüche haben, so ist hierüber eine Abstimmung durchzuführen.
(2) Der Bürgermeister bestimmt die Vorsitzenden der Ausschüsse in Absprache mit dem Antragssteller. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Stadtrat mehrheitlich eine Entscheidung treffen.
(3) Mitglied eines Ausschusses kann jedes Mitglied des Stadtrates werden, dass sch darum bewirbt. Der Ausschussvorsitzende kann die Aufnahme annehmen oder ablehnen.
(4) Die Mitgliedschaft in einem Ausschuss erlischt bei eigenem Verzicht, beim Verlust des Ratsamtes oder bei dauernder Abwesenheit von den Ratsgeschäften über mindestens 10 Tage.
(5) Ausschüsse können durch die Mehrheit der eigenen Mitglieder, der Mehrheit des Stadtrates oder automatisch nach Erreichen der Zielsetzungen aufgelöst werden. Der Bürgermeister hat die Auflösung festzustellen.
Art. 5 Abstimmungen
(1) Abstimmungen können zu jeder die Gesamtheit der Ratsmitglieder betreffenden Angelegenheit durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere die Wahlen zum Bürgermeister, die Einrichtung von Ausschüssen und die Ausübung der den Kommunen im Kantonsgesetz übertragenen Rechten.
(2) Abstimmungen werden grundsätzlich öffentlich und nicht geheim durchgeführt. Auf Antrag der Mehrheit der Ratsmitglieder ist eine nicht öffentliche, geheime Abstimmung durchzuführen.
(3) Abstimmungen laufen in der Regel über 3 Tage bzw. 72 Stunden. Der Bürgermeister kann aus aktuellem Anlass die Abstimmungszeit verkürzen,dies emuss jedoch mindestens 24 Stunden andauern.
(4) Die vorzeitige Beendung einer Abstimmung durch den Bürgermeister ist möglich, wenn eine nicht mehr umstössliche Mehrheit erreicht ist.
(5) Wahlen zum Amt des Bürgermeisters finden regelmäßig alle drei Monate statt oder bei vorzeitiger Verwaisung des Amtes innerhalb von zehn Tagen nach Beginn der Verwaisung. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
(6) Der Rat der Stadt entscheidet grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sachabstimmungen sind so zu stellen, dass eine Stimmabgabe mit "Ja" oder "Nein" möglich ist. Stimmenthaltungen sind zulässig. Nicht abgegebene Stimmen werden als Enthaltung gezählt.
Titel IV - Schlussbestimmungen
Art. 6 Abweichungen von dieser Stadtverfassung
(1) Abweichungen von der Stadtverfassung können im einzelnen Fall mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates der Stadt beschlossen werden, sofern sie den Gesetzen der Demokratischen Republik Alpinia nicht widersprechen.
Art. 7 Auslegung dieser Stadtverfassung
(1) Der Bürgermeister entscheidet bei während der Sitzungsperiode des Rates der Stadt auftretenden Zweifeln über die Auslegung der Stadtverfassung für den Einzelfall.
(2) Dessen Entscheidung kann durch einfache Mehrheit überstimmt werden.
Art. 8 Inkrafttreten
(1) Diese Stadtverfassung tritt am Tage ihres Beschlusses in Kraft.
(2) Ihre Gültigkeit bleibt bis zur Ersetzung durch eine neue vom Rat der Stadt beschlossene Stadtverfassung erhalten.
Kommentare, Anregungen, Kritik?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich werde voraussichtlich morgen die Abstimmung beginnen lassen.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Bite stimmen Sie innerhalb von drei Tagen (72 Stunden) über das oben zitierte Werk ab.
Stimmöglichkeiten sind
JA, Nein oder Enthaltung.
Stimmberechtigt sind, vorbehaltlich eines amtlichen Fehlers:
- von Plausibel, Clausi
- Professor Thing
Stimmöglichkeiten sind
JA, Nein oder Enthaltung.
Stimmberechtigt sind, vorbehaltlich eines amtlichen Fehlers:
- von Plausibel, Clausi
- Professor Thing
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Mit 100% angenommen.
Ein persönliches Wort: Ich bin enttäuscht von der mehr als mäßigen Wahlbeteiligung...
Ein persönliches Wort: Ich bin enttäuscht von der mehr als mäßigen Wahlbeteiligung...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Die muss sowieso bald überarbeitet werden.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich werds schon schaffen. Sind ja nur kosmetische Änderungen (fett):
Zitat
Titel I - Der Stadtrat
Art. 1 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Rates der Stadt sind alle Bundesbürger im Sinne des Bundesgesetzes über die Staatsbürgerschaft, die ihren gemeldeten Hauptwohnsitz in der Stadt Hintertuffingen haben.
(2) Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt können zur Föderung der Zusammenarbeit Fraktionen bilden.
Art. 2 Rechte und Pflichten
(1) Die Mitglieder des Rates der Stadt sind in ihrer Tätigkeit im Rat der Stadt nur ihrem Gewissen verpflichtet.
(2) Die Mitglieder des Rates der Stadt sind dazu angehalten, an den Arbeiten des Stadtrates teilzunehmen.
Titel II - Der Bürgermeister
Art. 3 Aufgaben des Bürgermeisters
(1) Neben den in der Kantonsverfassung von Alpemand verzeichneten Rechten, Pflichten und Aufgaben vertritt der Bürgermeister alle ihm hier in dieser Stadtverfassung übertragenen Rechte, Pflichten und Aufgaben.
(2) Der Bürgermeister ist für die Funktion und die Instrumente der Stadt- und Ratsgeschäfte zuständig.
(3) Der Bürgermeister wird auf unbestimmte Zeit durch den Stadtrat mit Mehrheit gewählt. Abwahl ist jederzeit möglich.
(4) Die Stadt wird durch den Bürgermeister in der Öffentlichkeit vertreten. Er wahrt die Würde und die Rechte des Stadtrates, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause. Er leitet die Geschäfte der städtischen Verwaltung [...].
(5) Dem Bürgermeister steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Stadverwaltung und dem Stadrat unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
Titel III - Arbeitsweise
Art. 4 Ausschüsse
Gestrichen]
Art. 4 Abstimmungen
(1) Abstimmungen können zu jeder die Gesamtheit der Ratsmitglieder betreffenden Angelegenheit durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere die Wahlen zum Bürgermeister [...] und die Ausübung der den Kommunen im Kantonsgesetz übertragenen Rechten.
(2) Abstimmungen werden grundsätzlich öffentlich und nicht geheim durchgeführt. Auf Antrag der Mehrheit der Ratsmitglieder ist eine nicht öffentliche, geheime Abstimmung durchzuführen.
(3) Abstimmungen laufen in der Regel über 3 Tage bzw. 72 Stunden. Der Bürgermeister kann aus aktuellem Anlass die Abstimmungszeit verkürzen,dies emuss jedoch mindestens 24 Stunden andauern.
(4) Die vorzeitige Beendung einer Abstimmung durch den Bürgermeister ist möglich, wenn eine nicht mehr umstössliche Mehrheit erreicht ist.
(5) Der Rat der Stadt entscheidet grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sachabstimmungen sind in der Regel so zu stellen, dass eine Stimmabgabe mit "Ja" oder "Nein" möglich ist. Stimmenthaltungen sind zulässig. Nicht abgegebene Stimmen werden als Enthaltung gezählt.
Titel IV - Schlussbestimmungen
Art. 5 Abweichungen von dieser Stadtverfassung
(1) Abweichungen von der Stadtverfassung können im einzelnen Fall mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates der Stadt beschlossen werden, sofern sie den Gesetzen von Bund und Kanton nicht widersprechen.
Art. 7 Auslegung dieser Stadtverfassung
(1) Der Bürgermeister entscheidet bei während der Sitzungsperiode des Rates der Stadt auftretenden Zweifeln über die Auslegung der Stadtverfassung für den Einzelfall.
(2) Dessen Entscheidung kann durch einfache Mehrheit überstimmt werden.
Art. 8 Inkrafttreten
(1) Diese Stadtverfassung tritt am Tage ihres Beschlusses in Kraft.
(2) Ihre Gültigkeit bleibt bis zur Ersetzung durch eine neue vom Rat der Stadt beschlossene Stadtverfassung erhalten.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Der Vorschlag sollte dann in Bälde diskutiert werden.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich setze weitere 24 Stunden zur Diskussion an und starte dann die Abstimmung der Änderungen.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Bite stimmen Sie innerhalb von drei Tagen (72 Stunden) über die oben zitierte Revision der Stadtverfassung ab.
Stimmöglichkeiten sind
JA, Nein oder Enthaltung.
Stimmberechtigt sind, vorbehaltlich eines amtlichen Fehlers:
- von Plausibel, Clausi
- Platon
- Professor Thing
Stimmöglichkeiten sind
JA, Nein oder Enthaltung.
Stimmberechtigt sind, vorbehaltlich eines amtlichen Fehlers:
- von Plausibel, Clausi
- Platon
- Professor Thing
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Wo kommt ihr denn her?
Wie ich sehe haben bereits alle wahlberechtigten Bürger abgestimmt. Damit ist die neue Stadtverfassung beschlossen!
Wie ich sehe haben bereits alle wahlberechtigten Bürger abgestimmt. Damit ist die neue Stadtverfassung beschlossen!
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
- Mittwoch, 15. Mai 2024, 05:48
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