Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Beschlussantrag 06 - LP4 2003 - Reform des Gesetzes über die Streitkr
Herr Thasco hat folgenden Reformvorschlag zum Gesetz über die Streitkräfte eingereicht. Der Antrag steht ab jetzt zur Diskussion. Die Abstimmung wird gemäß GeschO innerhalb des Zeitraums vom 11.03.03 bis spätestens 18.10.03 erfolgen, wenn die Diskussion abgeschlossen ist oder aufgrund der Frist abgebrochen wird.
Zitat
Gesetz über die Streitkräfte
Art. 1 Rahmenbedingungen
(1) Die Streitkräfte, bestehend aus Heer und Luftwaffe , haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit Alpinias zu garantieren und seine territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen. Zudem kommen den Streitkräften vornehmlich humanitäre Aufgaben zu.
(2) Die alpinischen Streitkräfte sind eine Berufsarmee. Jeder Alpinier, der sein 20. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Eignungsprüfung melden und hat dabei die körperlichen wie geistigen Voraussetzungen zu erfüllen, um in den soldatischen Dienst aufgenommen zu werden.
Regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr findet eine Wehrübung für alle Mitglieder der Streitkräfte mit erfolgter Grundausbildung, welche höchstens 40 Jahre alt und dazu körperlich in der Lage sind, statt. Dies ist unabhängig davon, ob diese Person im Reservedienst ist oder nicht.
Art. 2 Verteidigungsfall
(1) Der Verteidigungsfall ist gegeben wenn ein anderes Land der Demokratischen Republik Alpinia den Krieg erklärt, oder wenn ein Angriff mit militärischen Mitteln von außerhalb der Landesgrenzen erfolgt. In solch einer Situation hat der Staatspräsident auf Anraten des Ministerpräsidenten den Verteidigungsfall unverzüglich zu erklären. Ohne Ermächtigung durch das Parlament oder die Volksversammlung kann der Staatspräsident jedoch keine Kriegserklärung von alpinischer Seite aussprechen.
(2) Wenn der Verteidigungsfall erklärt wurde, kann jeder Alpiniaer mit erfolgter Grundausbildung im Alter von 20 bis 40 Jahren, vorübergehend bis zum Ende des Verteidigungsfalles zum Dienst in den alpinischen Streitkräftem nach Eignung verpflichtet werden.
(3) Sobald die Unversehrtheit der territorialen Integrität wieder hergestellt wurde und keine militärischen Übergriffe mehr drohen, ist der Verteidigungsfall vom Staatspräsidenten umgehend für beendet zu erklären.
Art. 3 Struktur
(1) Die alpinischen Streitkräfte haben in Friedenszeiten eine Stärke von 12.000 Mann.
(2) Die alpinischen Streitkräfte gliedern sich in 2 Teilbereiche, dem Heer und der Marine.
(3) Jeder Teilbereich verfügt über einen Befehlshaber, der dem Staatspräsidenten als Oberbefehlshaber unterstellt ist und zusammen bilden sie den Generalstab als höchstes Militärisches Gremium. Für das Heer ist dies der General des Heeres und für die Marine der Admiral der Marine.
(4) Ein Mitglied der Regierung wird mit der Leitung des für Verteidigung zuständigen Ministeriums betraut, dass im Friedensfall die oberste Kommandogewalt über die Streitkräfte führt.
(5) Die untergeordnete Struktur der Streitkräfte wird durch den Staatspräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Ministers der Regierung festgelegt. Alle militärischen Ämter werden durch den Staatspräsidenten vergeben.
Art. 4 Auflagen
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verboten. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung des Parlaments hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.
So ich melde mich dann gleich auch mal als erster.
Man beachte bitte, das wir die Marine ausschliessen wollten.
Wir bräuchte da einen General der Luftwaffe oder wie immer der Posten auch bennant wird.
Zitat
(2) Die alpinischen Streitkräfte gliedern sich in 2 Teilbereiche, dem Heer und der Marine.
Man beachte bitte, das wir die Marine ausschliessen wollten.
Zitat
(3) Jeder Teilbereich verfügt über einen Befehlshaber, der dem Staatspräsidenten als Oberbefehlshaber unterstellt ist und zusammen bilden sie den Generalstab als höchstes Militärisches Gremium. Für das Heer ist dies der General des Heeres und für die Marine der Admiral der Marine.
Wir bräuchte da einen General der Luftwaffe oder wie immer der Posten auch bennant wird.
Ja, da hab ich gepennt, sorry. Habs von der Arbeit geschrieben und war und an abgelenkt. Man bitte mir das zu verzeihen. Selbstverständlich soll statt Marine da Luftwaffe bzw. Heer stehen!!
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Keine Kommentare ansonsten seitens meiner Kollegen?
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Na, der scheint ja dann Abstimmungsreif zu sein. 
Ich erleichtere Ihnen die Arbeit ein wenig, Herr Präsident, und poste nochmal die überarbeitete Version (Marine raus, Luftwaffe rein...)

Ich erleichtere Ihnen die Arbeit ein wenig, Herr Präsident, und poste nochmal die überarbeitete Version (Marine raus, Luftwaffe rein...)
Zitat
Gesetz über die Streitkräfte
Art. 1 Rahmenbedingungen
(1) Die Streitkräfte, bestehend aus Heer und Luftwaffe , haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit Alpinias zu garantieren und seine territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen. Zudem kommen den Streitkräften vornehmlich humanitäre Aufgaben zu.
(2) Die alpinischen Streitkräfte sind eine Berufsarmee. Jeder Alpinier, der sein 20. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Eignungsprüfung melden und hat dabei die körperlichen wie geistigen Voraussetzungen zu erfüllen, um in den soldatischen Dienst aufgenommen zu werden.
Regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr findet eine Wehrübung für alle Mitglieder der Streitkräfte mit erfolgter Grundausbildung, welche höchstens 40 Jahre alt und dazu körperlich in der Lage sind, statt. Dies ist unabhängig davon, ob diese Person im Reservedienst ist oder nicht.
Art. 2 Verteidigungsfall
(1) Der Verteidigungsfall ist gegeben wenn ein anderes Land der Demokratischen Republik Alpinia den Krieg erklärt, oder wenn ein Angriff mit militärischen Mitteln von außerhalb der Landesgrenzen erfolgt. In solch einer Situation hat der Staatspräsident auf Anraten des Ministerpräsidenten den Verteidigungsfall unverzüglich zu erklären. Ohne Ermächtigung durch das Parlament oder die Volksversammlung kann der Staatspräsident jedoch keine Kriegserklärung von alpinischer Seite aussprechen.
(2) Wenn der Verteidigungsfall erklärt wurde, kann jeder Alpiniaer mit erfolgter Grundausbildung im Alter von 20 bis 40 Jahren, vorübergehend bis zum Ende des Verteidigungsfalles zum Dienst in den alpinischen Streitkräftem nach Eignung verpflichtet werden.
(3) Sobald die Unversehrtheit der territorialen Integrität wieder hergestellt wurde und keine militärischen Übergriffe mehr drohen, ist der Verteidigungsfall vom Staatspräsidenten umgehend für beendet zu erklären.
Art. 3 Struktur
(1) Die alpinischen Streitkräfte haben in Friedenszeiten eine Stärke von 12.000 Mann.
(2) Die alpinischen Streitkräfte gliedern sich in 2 Teilbereiche, dem Heer und der Luftwaffe.
(3) Jeder Teilbereich verfügt über einen Befehlshaber, der dem Staatspräsidenten als Oberbefehlshaber unterstellt ist und zusammen bilden sie den Generalstab als höchstes Militärisches Gremium. Für das Heer ist dies der General des Heeres und für die Luftwaffe der General der Luftwaffe.
(4) Ein Mitglied der Regierung wird mit der Leitung des für Verteidigung zuständigen Ministeriums betraut, dass im Friedensfall die oberste Kommandogewalt über die Streitkräfte führt.
(5) Die untergeordnete Struktur der Streitkräfte wird durch den Staatspräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Ministers der Regierung festgelegt. Alle militärischen Ämter werden durch den Staatspräsidenten vergeben.
Art. 4 Auflagen
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verboten. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung des Parlaments hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Besten Dank.
Aber als hinweis noch.
Laut Satzung kann ichfrühestens morgen, die Anstimmung öffnen.
Aber als hinweis noch.
Laut Satzung kann ichfrühestens morgen, die Anstimmung öffnen.
Ja, war mir klar, hatten Sie ja auch deutlich oben ausformuliert. 
PS: Anstimmung klingt übrigens sehr nett.

PS: Anstimmung klingt übrigens sehr nett.

Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Ja ne. Das liegt aber daran, das nen Studienkollege Beziehungsstreß hat. War gestern mit ihm Snookern und dannach haben wir wohl beide etwas zu tief ins Glas geschaut. Meine Gehirnzellen müssen sich erst neu sortieren.
Mittwoch, 25. Juni 2025, 21:51
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