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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Dr. Thasco

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1

Sonntag, 23. November 2003, 20:22

Aussprache zu Beschlussantrag 13: Einrichtung eines Übergangsgesetzes

Geehrte Parlamentarier,

ich bringe meinen eigenen Beschlussantrag ein und bitte um rege Diskussion. Ich bin kein Jurist. ;)

Zitat


Geehrter Herr Präsident,

hiermit beantrage ich ein Übergangsgesetz zur Regelung der bestehenden gesetz in ein neues Verfassungssystem. Der Grund hierfür ist, dass wir eine Regelung haben müssen, was mit den jetzigen Gesetzen in einer möglichen neuen Verfassung passieren soll. Mein Vorschlag dazu steht unten.

Zitat


Übergangsgesetz zur Regelung der Übernahme von Gesetzen in eine neue Verfassung

I. Das Gesetz befasst mit der Anpassung der bestehenden Gesetze sich im Falle iner Verfassungsänderung.

II. Das Gesetz tritt nur dann in Kraft, wenn sich das Volk rechtmässig eine neue Verfassung gegeben hat.

III. Alle bestehenden Gesetze haben eine Übergangswirkung von 2 Monaten. Hierbei sind Bestimmungen, die auf die alte Verfassung hinwirken, gültig.

IV. Nach dem Ende von zwei Monaten erlöschen alle nicht angepassten Gesetze automatisch.

V. Ein Gesetz ist dann angepasst, wenn es von der neuen Volksvertretung behandelt und erneut abgestimmt wurde.

VI. Dieses Gesetz tritt am xx.xx.xxxx in Kraft


Ich bitte um rege Diskussion.


Edit: Ich setze diesen Diskussionsbeitrag auf 96 Stunden fest.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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2

Sonntag, 23. November 2003, 20:29

Eine gute Idee, deren Intentionen ich unterstütze.

Meine eigene Idee war es, ein einziges Mammutgesetz zu entwerfen, dass sämtliche betroffene Gesetze "in einem Streich" angepasst hätte. Dies wäre zwar anfänglich ein Haufen Arbeit, jedoch im Nachhinein der unproblematischere Weg.

Gerne arbeite ich aber mit ihrem Vorschlag, den ich durch eine Regelung zur eigenen Gültigkeitsdauer ergänzen würde. Ich denke, dass auch hier zwei Monate genügen dürften. ;)
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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3

Sonntag, 23. November 2003, 20:32

Man müsste noch nicht mal zwingend die 2 Monate nochmal erwähnen, weil einfach das nächste Parlament dann auch das Übergangsgesetz behandeln müsste. :D

Ich hatte auch kurz an ein Mammutgesetz gedacht, wollte ab eben auch Volkby die Möglichkeit geben, einzeln auf die Gesetze eingehen zu können.

Frage: Man könnte bei §V das "behandeln" weglassen, dann könnte es auch einfach mehrere Abstimmungen bei den Dingen geben, wo man nicht viel ändern will (Schulgesetze z.B.)... Ist nur ne Idee...
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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4

Sonntag, 23. November 2003, 20:37

Aber das Gesetz müsste ohne Verfallsdatum zusätzlich noch ausser Kraft gesetzt werden. Nicht, dass dies vergessen wird. ;)

Ihren Einwand kann ich nachvollziehen, daran habe ich ebenfalls gedact. Sicherlich kann man aber einen bevollmächtigten Gast aus Volkby zu seiner Meinung fragen?

Antwort: Das "behandeln" muss nicht zwangsweise gestrichen werden. Das "abgestimmt" jedoch schon eher. Denn wenn es nicht abgestimmt wurde, wird es ja automatisch ausser Kraft gesetzt nach Ablauf der zwei Monate. :)
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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5

Donnerstag, 27. November 2003, 09:39

Den letzten Satz hab ich nicht verstanden. :) Behandeln rein und abstimmen raus? Aber ein Gesetz ist erst dann gültig, wenn das Parlament drüber abgestimmt hat...
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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6

Donnerstag, 27. November 2003, 22:29

Zitat

Ein Gesetz ist dann angepasst, wenn es von der neuen Volksvertretung behandelt und erneut abgestimmt wurde.


Ein Gesetz ist dann angepasst, wenn es von der neuen Volksvertretung überarbeitet und verabschiedet wurde.

Wie wäre es damit????




Sollte nicht noch ein Absatz rein in dem drin steht, das das Übergangsgesetz nach den 2 Monaten automatisch ausser kraft ist?

Clausi I. von Alpinia

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7

Donnerstag, 27. November 2003, 22:34

Zweiter Post, dritter Absatz. ;)
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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8

Donnerstag, 27. November 2003, 22:37

Ups. ich blindei.

Naja gut dann bastel mal so ein Ding da rein. :D

Jack Kröger

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9

Freitag, 28. November 2003, 14:44

I. Das Gesetz befasst sich mit der Anpassung der bestehenden Gesetze im Falle einer Verfassungsänderung.

II. Das Gesetz tritt nur dann in Kraft, wenn sich das Volk rechtmässig eine neue Verfassung gegeben hat.

III. Alle bestehenden Gesetze haben eine Übergangswirkung von 2 Monaten. Hierbei sind Bestimmungen, die auf die alte Verfassung hinwirken, gültig.

IV. Nach dem Ende von zwei Monaten erlöschen alle nicht angepassten Gesetze automatisch.

V. Ein Gesetz ist dann angepasst, wenn es von der neuen Volksvertretung überarbeitet und verabschiedet wurde.

VI. Das Gesetz ist 2 Monaten wirksam. Anschließend ist es automatisch ausser Kraft.

VII. Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung der neuen Verfassung in Kraft .




So neuer Vorschlag. Wenn keine weiteren Einwände da sind, dann stell ich das gesetz so gegen 18 Uhr zur Abstimmung. Wenn das Gesetz durch ist, startet die Valksabstimmung.

Dr. Thasco

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10

Freitag, 28. November 2003, 14:48

Gefällt mir, Kollege Kröger! Kleine Sache nur:


Zitat

Original von Jack Kröger
V. Ein Gesetz ist dann angepasst, wenn es von der neuen Volksvertretung überarbeitet und verabschiedet wurde.


Hier statt "Das" bitte "Dieses". :) Der Eindeutigkeit wegen.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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11

Freitag, 28. November 2003, 14:51

Okay wird gemacht.

Dr. Thasco

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12

Freitag, 28. November 2003, 14:57

Arg, stop, ich der Zeilevertan, ich meinte

Zitat


VI. Das Gesetz ist 2 Monaten wirksam. Anschließend ist es automatisch ausser Kraft.


Hier bitte "Dieses". Sorry, hatte mich vertan...
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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13

Freitag, 28. November 2003, 15:03

Das dachte ich mir schon. Wird gemacht.

Jack Kröger

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14

Samstag, 29. November 2003, 11:13

Die Abstimmung ist beendet und das Gesetz angenommen.

Dr. Thasco

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15

Montag, 1. Dezember 2003, 10:50

Thread geschlossen.

PS: Herr Kröger, bitte verkünden Sie das Gesetz als stv. Staatspräsident! Danke!
Viele Grüße

Dr. Thasco