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Jack Kröger

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1

Freitag, 5. Dezember 2003, 20:17

Verfassung Rantaplan

So ich habe da mal eine Vorschlag zur Verfassung für Rantaplan.


Zitat

Verfassung des Stadtkantons Rantaplan

Allgemeines

(1) Rantaplan ist ein Kanton der Kantonsrepublik Alpinia. Es gelten die Grundsätze der Bundesverfassung.
(2) Die Kantonsfarben sind Weiß und Blau.

Der Stadtrat

(3) Alle Staatsbürger im Sinne des Staatsbürgerschaftsgesetzes der Kantonsrepublik Alpinia, die ihren gemeldeten Hauptwohnsitz in der Stadt Rantaplan haben sind Mitglieder des Stadtrates.
(4) Der Stadtrat beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen.
(5) Der Stadtrat tagt ständig und öffentlich.
(6) Die Mitglieder des Stadtrates können den Bürgermeister und den Stadtkanzler jederzeit ersetzen.

Der Bürgermeister

(7) Die Stadt wird durch den Bürgermeister in der Öffentlichkeit vertreten.
(8) Der Bürgermeister wird alle 3 Monate von den Mitgliedern des Stadtrates gewählt.
(9) Er leitet die Verhandlungen des Stadtrates gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause.
(10) Dem Bürgermeister steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen dem Stadtrat unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.

Der Stadtkanzler

(11) Der Stadtkanzler vertritt den Kanton im Bundesparlament.
(12) Er leitet alle städtischen und kantonalen Verwaltungsgeschäfte.
(13) Der Stadtkanzler wird alle 3 Monate von den Mitgliedern des Stadtrates gewählt.
(14) Der Stadtkanzler kann Stadtväter bennen die ihn bei seiner Arbeit unterstützen.

Judikative

(15) Der Kanton Rantaplan erkennt in allen Dingen der Rechtssprechung die Urteile und Weisungen des Bundesgerichts an.

Schulssbestimmungen

(16) Diese Verfassung verliert ihre Gültigkeit, sobald eine andere Verfassung in Kraft tritt, die durch das Volk Rantaplans in freier Entscheidung in einer Volksabstimmung mit Zweidrittelmehrheit unter Beteiligung von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten beschlossen wurde.

Clausi I. von Alpinia

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2

Freitag, 5. Dezember 2003, 20:39

Sehr schön. Mir gefällt der Stadtkanzler. ;)

In (12) würde ich "städtischen und kantonalen Verwaltungsgeschäfte" schreiben, das grenzt ihn besser vom Bürgermeister ab.

Übrigens: Beide Ämter sind auch miteinander vereinbar, oder?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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3

Freitag, 5. Dezember 2003, 21:26

Das war der Plan. Es soll ja auch noch weitergehen, wenn es in Rantaplan mal nur einen Bürger gibt.

Dr. Thasco

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4

Samstag, 6. Dezember 2003, 14:59

Ich denke, Sie können zur Wahl schreiten, Herr Kröger. :)

Wahlberechtigt sind: Guinyffer Argyll-Braheski, Jack Kröger, Josh Lyman.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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5

Samstag, 6. Dezember 2003, 18:02

Wieso ist Guinyffer Argyll-Braheski wahlberechtigt? Ist sie schon lange genug hier?
Ich meine ich habe da keine Probleme damit.
Und was ist mit Josh?? Der war ja schon seit Annotuck nicht mehr hier. Ist der noch Bürger?

Dr. Thasco

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6

Samstag, 6. Dezember 2003, 18:44

Ich korrigiere mich: Guinyffer hat kein Stimmrecht, stimmt. Sie ist ja erst seit dem 2.12. dabei.

Ja, Josh ist noch Staatsbürger, wie es aussieht. Davon ab: Wenn Du mit Ja stimmst, Jack, sind das schon 50 Prozent der Stimmen. *g* Damit ist die wahl dann auf jeden Fall gültig. :D
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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7

Samstag, 6. Dezember 2003, 18:51

Ich wollte aber trotzdem noch etwas warten bis sich meine Mitrantaplaner mal melden. Immerhin sollen ja die über die verfassung entscheiden.

Jack Kröger

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8

Dienstag, 9. Dezember 2003, 20:34

So ich habe die verfassung noch verbessert. Spricht etwas dagegen??

Jack Kröger

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9

Mittwoch, 10. Dezember 2003, 16:10

Nein. Gut dann starte ich eine Abstimmung.

Jack Kröger

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10

Freitag, 12. Dezember 2003, 12:50

Okay. Damit hat Rantaplan eine Verfassung.