Geehrter Herr Präsident,
da wir als Parlament ja arbeitsfähig bleiben wollen, als erstes die Anpassung der Geschäftsordnung an unsere neue Verfassung. Ich habe lediglich die zu ändernen Punkte eingebracht:
. WAHL DES PARLAMENTSPRÄSIDENTEN
§ 1 Konstituierung
- fällt weg, da es keine Konstituierung mehr gibt nach der neuen Verfassung.
Stattdessen:
§1 Vorsitz
(1) Das Parlament wird durch das Präsidium, bestehend aus dem Parlamentspräsidenten und dessen Stellvertreter, geleitet.
§ 2 Wahl des Parlamentspräsidenten und deren Stellvertreter
(1) Das Parlament wählt seinen Parlamentspräsidenten für die Dauer der von 3 Monaten.
(3) Scheidet der Parlamentspräsident oder dessen Stellvertreter aus dem Amt, ist innerhalb von 7 Tagen eine Neuwahl nach § 2 Absatz (2) einzuleiten.
§ 3 Wahl des Ministerpräsidenten
- entfällt-
II. AUFGABEN DES PARLAMENTSPRÄSIDENTEN
§ 3 Aufgaben des Parlamentspräsidenten
(3) Der Parlamentspräsident nimmt die Beschlussanträge der Abgeordneten, der Bundesräte und des Staatspräsidenten entgegen, macht sie allen Abgeordneten zugänglich und leitet innerhalb den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Fristen Aussprache und Abstimmung ein.
§ 6 Sitzungen
(1) Das Parlament tagt permanent.
(2) Die Kommunikation des Parlaments erfolgt im Plenum des Forums der Kantonsrepublik Alpinia. Der Öffentlichkeit wird jederzeit voller Einblick in die Arbeit des Parlaments gewährleistet.
Soweit meine Änderungsvorschläge.