Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Parteigründung
Um die Parteienlandschaft etwas zu bereichern habe ich mich entschlossen die Volkbyer National-Liberale Liga (kurz: VNLL) zu gründen.
Programm und dergleichen wird nachgereicht.
Programm und dergleichen wird nachgereicht.
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When all else fails, read the directions.
Schon die 3.Partei? Wow...das ist ja rasant...wie stehen denn die Nationalliberalen zur Monarchie?
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When all else fails, read the directions.
generelle Unterstützung bei größtmöglicher Freiheit des einzelnen.
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When all else fails, read the directions.
Ich würde mal sagen, das wir tendentiell näher an der RPV stehen, aber das heisst ja nicht unbedingt was.
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When all else fails, read the directions.
So ein Logo hätten wir schon mal:
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When all else fails, read the directions.
Schoen Sie auch hier in Volkby begruessen zu duerfen Herr de Balduii...Auch schoen, dass Sie eine Partei gegruendet haben...
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Programm
1. Abschnitt
Das Volk - eine Gemeinschaft freier Persönlichkeiten
1.1.Wir Freiheitlichen treten für das Recht des Einzelnen auf freie Entwicklung seiner körperlichen und geistigen Anlagen ein. Die Freiheit des Einzelnen gründet sich in der Selbstverantwortung, in der Verantwortung für die Gemeinschaft und in der Verantwortung für die Umwelt.
In der bestmöglichen Entwicklung und Anwendung der schöpferischen Kräfte für das harmonische Zusammenwirken von Mensch und Natur, mit dem Zweck einer rationelleren Reproduktion der Natur, sehen wir den Sinn menschlichen Lebens in der vor uns liegenden Gesellschaftsepoche.
Das ist für uns der wichtigste Maßstab für gesellschaftlichen Fortschritt. Jenseits dieses Maßstabes endet die Freiheit des Menschen.
1.2. Die Gemeinschaft freier Persönlichkeiten kann nur von Dauer sein, wenn jeder, unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialem Stand, lebenswichtige Gemeinschaftsaufgaben erfüllt, wenn jeder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Volk, der Heimat und dem Staat gewissenhaft nachgeht.
1.3. Wer seine Rechte nutzt, aber seine Pflichten nicht erfüllt, der stellt sich außerhalb der freiheitlichen Ordnung.
1.4. Zwangsbeglückung und totale Umformung des Menschen
nach vorbestimmten Normen lehnen wir ab. Wir bejahen ein
Volksleben mit einem Nebeneinander verschiedener Anscha-ungen und Lebensgestaltungen. Vielfalt bereichert das Leben, Gleichmacherei läßt es verarmen. Die Anerkennung der Verschiedenartigkeit rechtfertigt jedoch keine unterschiedliche Bewertung der Würde des Einzelnen oder von Teilen des Volkes.
1.5. Wir erachten Mann und Frau als gleichwertig, gleichrangig, gleichberechtigt und dementsprechend gleich in ihrer Verantwortlichkeit. Daher streben wir ein partnerschaftliches Zusammenwirken der beiden Geschlechter in allen Lebensbereichen an. Auf die unterschiedlichen Wesenszüge beider Geschlechter ist Rücksicht zu nehmen. Jede Art von Benachteiligung eines Teiles muß verhindert werden.
1.6. Unser Ziel ist es, noch bestehende Nachteile für die Frau in Politik und Gesellschaft abzubauen und gleiche Möglichkeiten hinsichtlich der Ausbildung, des Berufseintritts und der Aufstiegschancen zu schaffen. Vergleichbare Leistung bedeutet auch gleiche Bewertung und gleiche materielle Anerkennung.
1.7. Wir befürworten ein engeres Zusammenleben der verschiedenen Altersgruppen, damit sich die Erfahrungen und Werte der älteren Generation besser auf die jüngere Generation übertragen. Damit wird außerdem die sittliche Erziehung der jüngeren Generation gefördert. Mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben hört das produktive Leben nicht auf. Es nimmt nur andere Formen an. Wir treten für eine möglichst umfassende gesellschaftliche Integration der Behinderten und Kranken ein.
1.8.Die grundlegende Gemeinschaftsform im Volk ist die Familie. Daher fordern wir eine Familienpolitik, die auf Schutz und Förderung der Familie, auch der nicht vollständigen, ausgerichtet ist und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Voraussetzungen der Familie sichert und erweitert.
1.9. Wir Freiheitlichen bejahen die Ehe und die Familie und geben ihnen den Vorzug vor allen anderen Formen des Zusammenlebens.
1.10. Es ist das Recht der Eltern, die Zahl ihrer Kinder selbst zu bestimmen und dabei die eigene soziale Situation und die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Erfordernisse gebührend zu berücksichtigen.
1.11. Kinder haben ein Recht auf bestmögliche Betreuung, Erziehung und Bildung. Sie haben Anspruch auf Liebe, Geborgenheit und Willkommensein. Gesellschaftliche Einrichtungen wie Kindergärten und Kinderhorte haben familienunterstützende Zielstellungen zu verfolgen. Wir lehnen Bestrebungen ab, die die Rolle und Autorität der Eltern und der Familie untergraben. Im Falle elternloser Kinder ist die Adoption anzustreben, anstelle der Unterbringung in einem Kinderheim. Die Bereitschaft zur Adoption ist staatlich zu fördern.
1.12. Das Volk ist eine geschichtlich gewordene Gemeinschaft mit gemeinsamer Abstammung, gemeinsamer Sprache, gemeinsamer Kultur und gemeinsamem Lebensraum. Die Zugehörigkeit zum Volk ist im Regelfall durch die Geburt voraus-bestimmt und prägt das gesamte Dasein eines Menschen. Wir treten dafür ein, daß allen Volkbyern ohne jegliche Diskriminierung verbürgt ist, sich zu ihrem deutschen Volkstum zu bekennen. Die Achtung vor dem eigenen Volk ist eine verläßliche Gewähr für die Achtung anderer Völker. Wir lehnen jegliche Form der Mißachtung anderer Völker ab.
2. Abschnitt
Der Staat
2.1. Auch in einer freiheitlichen Ordnung ist der Staat eine unabdingbare Voraussetzung des Zusammenlebens eines Volkes. Freiheit liegt nicht jenseits von Recht und Ordnung. Der Staat ist die höchste Institution des Volkswillens zur Durchsetzung des Volkswillens, deshalb lehnen wir die liberalistische Forderung nach Abbau des Staates ab. Die Weiterentwicklung des Staates muß also dem Wesen nach eine Vertiefung seines demokratischen Charakters sein. Wir treten ein für die Wandlung des Parteienstaates zum Volksstaat, bei dem nicht die Repression, sondern die Teilnahme aller am Staatsleben an erster Stelle steht, ein.
2.2. Wir bekennen uns zur Monarchie, zur Rechtstaatlichkeit, und zur Verfassung der Freien Stadt Volkby, sowie zu dem freiherrlichen Hause Volkby.
2.3. Nur wer Staatsbürger ist, hat das Recht und die Pflicht am Wirken des Staates teilzunehmen. Jeder Volkbyer ist von Geburt aus Staatsbürger. Eine doppelte Staatsbürgerschaft, ob für Volkbyer oder für Ausländer, befürworten wir.
2.4. Frieden, Freiheit, Sicherheit, Naturerhaltung, Gesundheit und Lebensglück sind als staatliche Grundaufgaben heute nur dann zu erfüllen, wenn die gesamte staatliche Tätigkeit auf die Verwirklichung des gesellschaftlichen Reformprozesses ausgerichtet ist.
2.5. Im Bereich der inneren Sicherheit besteht die wesentliche Aufgabe des Staates im Schutz des Einzelnen vor Unrecht und Gewalt und in der Gewährleistung der Rechtsordnung. Die Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung ist entschieden zu verbessern. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen dürfen jedoch nicht den Bürger demütigen und zu einem freiheits-feindlichen Überwachungssystem entarten. Eine weitere zentrale Aufgabe des Staates ist die Gewährleistung geordneter Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln und die soziale Sicherheit der Bürger im Sinne einer Grundversorgung.
2.6. Wir bejahen die von der Gemeinschaft getragene Sicherung der Bürger vor den sozialen Risiken bei Unfällen und Krankheiten, bei Behinderung, Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit sowie im Alter. Gleichzeitig wollen wir aber die Spielräume für Eigenverantwortung und Eigenvorsorge erweitern.
2.7. Der Ausgleich der Interessen des Einzelnen mit jenen der Gemeinschaft erfordert ein sorgfältiges Abwägen von staatlichen Eingriffen und Nichteinmischung. Unverzichtbares Wesensmerkmal der freiheitlichen Ordnung bleibt die Una-hängigkeit der Rechtsprechung und der Richter vom Staat und von Interessengruppen.
2.8. Die Zahl der Bundesländer ist zu verringern. Der gesamte Staatsapparat ist auf seine Zweckmäßigkeit, Funktionssicherheit und Rationalität zu überprüfen. Der Mißbrauch staatlicher Ämter ist vom Staatsanwalt strafrechtlich zu verfolgen. Eine Privatisierung von grundsätzlichen staatlichen Aufgaben lehnen wir ab. Der Staat bildet Vermögen und veräußert Vermögen. Die Privatisierung von staatlichem Vermögen darf nicht als Begünstigung bestimmter Personen und Gruppen erfolgen.
2.9. Parteienherrschaft, in welcher Form und mit welcher Begründung sie auch auftritt, widerspricht dem Geist der freiheitlichen Ordnung. Eine Einmischung von Banken und Industrie in die Tätigkeit des Staates ist zu unterbinden.
2.10. Wir verteidigen das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte. Der Mißbrauch des Asylrechts ist auszuschließen. Asylanten unterliegen der volkbyer Rechtsprechung. Begehen Asylanten Rechtsbrüche, die Haftstrafen zur Folge haben, so verlieren sie das Asylrecht.
3. Abschnitt
Die Lebensweise
3.1. Traditionelle Unterschiede in der Lebensweise sind nach Möglichkeit zu erhalten. Technischer Fortschritt führt zum Verschwinden traditioneller Besonderheiten. Er bietet aber auch Möglichkeiten, Traditionen neu zu beleben bzw. neue zu schaffen.
3.2. Das Recht auf Arbeit, das Recht auf Wohnung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Gesundheit sind grundlegende und daher verfassungsmäßig abzusichernde Voraussetzungen für eine freiheitliche Lebensweise. Unter Bedingungen ständiger persönlicher Not, Angst und Verunsicherung ist freie Individualität undenkbar. Deshalb fordern wir die Sicherung eines persönlichen Grundstandards.
3.3. Wir Freiheitlichen bewerten den Ersatz menschlicher Arbeitskraft durch weitere Technisierung (Roboter, Computer, Informationsverbundsysteme) grundsätzlich positiv, weil damit Zwänge als auch Möglichkeiten für neue Arbeitsfelder entstehen. Daraus ergibt sich ein gewisses Maß an Arbeitslosigkeit. Massenarbeitslosigkeit ist aber ein Zeichen dafür, daß die Erfordernisse des Strukturwandels gesellschaftlich nicht beherrscht werden. Der Staat darf sich nicht auf die Verwaltung und Finanzierung von Arbeitslosigkeit beschränken, und er darf nicht Ersatzlösungen entwickeln.
3.4. Das Leistungsprinzip ist eine treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung. Wir sehen im persönlichen Leistungswillen eines Menschen den Anspruch auf ein aktives und erfülltes Leben. Der Mensch bekundet Leistungswillen in allen Lebensbereichen, körperlich, geistig-kulturell, sozial, technisch und wirtschaftlich. Leistung geht also über eine bloße Daseinsvorsorge hinaus und wird zu einer Ausdrucksform schöpferischer Entfaltung in Freiheit. Die Einengung auf einen rein materiellen Leistungsbegriff lehnen wir ab.
3.5. Leistungsfreude soll nicht durch unnötigen Leistungsdruck erstickt werden. Lebensweisen und Lebensauffassungen, in denen der Leistungsgedanke nur eine untergeordnete Rolle spielt, dürfen nicht diskriminiert werden.
3.6. Der Leistungswille wird vielfach begleitet von der Bereitschaft, Risiken einzugehen, Opfer in Kauf zu nehmen und in Neuland vorzustoßen. Diese Wagnisbereitschaft liegt, im großen wie im kleinen, im Interesse der Entwicklung der Gesellschaft und soll daher ermutigt werden. Leistung ist stets materiell und ideell zu belohnen.
3.7. Wir bejahen den Wettbewerb, insofern er neue Leistungsmaßstäbe setzt, Leistungswillen fördert und sittenwidriges Verhalten sowie den Mißbrauch von Macht ausschließt. Doch auch aus der Solidarität entstehen Leistungsantriebe. Die Verantwortung für das Ganze muß sich schließlich immer in persönlicher Leistung ausdrücken.
Das Volk - eine Gemeinschaft freier Persönlichkeiten
1.1.Wir Freiheitlichen treten für das Recht des Einzelnen auf freie Entwicklung seiner körperlichen und geistigen Anlagen ein. Die Freiheit des Einzelnen gründet sich in der Selbstverantwortung, in der Verantwortung für die Gemeinschaft und in der Verantwortung für die Umwelt.
In der bestmöglichen Entwicklung und Anwendung der schöpferischen Kräfte für das harmonische Zusammenwirken von Mensch und Natur, mit dem Zweck einer rationelleren Reproduktion der Natur, sehen wir den Sinn menschlichen Lebens in der vor uns liegenden Gesellschaftsepoche.
Das ist für uns der wichtigste Maßstab für gesellschaftlichen Fortschritt. Jenseits dieses Maßstabes endet die Freiheit des Menschen.
1.2. Die Gemeinschaft freier Persönlichkeiten kann nur von Dauer sein, wenn jeder, unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialem Stand, lebenswichtige Gemeinschaftsaufgaben erfüllt, wenn jeder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Volk, der Heimat und dem Staat gewissenhaft nachgeht.
1.3. Wer seine Rechte nutzt, aber seine Pflichten nicht erfüllt, der stellt sich außerhalb der freiheitlichen Ordnung.
1.4. Zwangsbeglückung und totale Umformung des Menschen
nach vorbestimmten Normen lehnen wir ab. Wir bejahen ein
Volksleben mit einem Nebeneinander verschiedener Anscha-ungen und Lebensgestaltungen. Vielfalt bereichert das Leben, Gleichmacherei läßt es verarmen. Die Anerkennung der Verschiedenartigkeit rechtfertigt jedoch keine unterschiedliche Bewertung der Würde des Einzelnen oder von Teilen des Volkes.
1.5. Wir erachten Mann und Frau als gleichwertig, gleichrangig, gleichberechtigt und dementsprechend gleich in ihrer Verantwortlichkeit. Daher streben wir ein partnerschaftliches Zusammenwirken der beiden Geschlechter in allen Lebensbereichen an. Auf die unterschiedlichen Wesenszüge beider Geschlechter ist Rücksicht zu nehmen. Jede Art von Benachteiligung eines Teiles muß verhindert werden.
1.6. Unser Ziel ist es, noch bestehende Nachteile für die Frau in Politik und Gesellschaft abzubauen und gleiche Möglichkeiten hinsichtlich der Ausbildung, des Berufseintritts und der Aufstiegschancen zu schaffen. Vergleichbare Leistung bedeutet auch gleiche Bewertung und gleiche materielle Anerkennung.
1.7. Wir befürworten ein engeres Zusammenleben der verschiedenen Altersgruppen, damit sich die Erfahrungen und Werte der älteren Generation besser auf die jüngere Generation übertragen. Damit wird außerdem die sittliche Erziehung der jüngeren Generation gefördert. Mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben hört das produktive Leben nicht auf. Es nimmt nur andere Formen an. Wir treten für eine möglichst umfassende gesellschaftliche Integration der Behinderten und Kranken ein.
1.8.Die grundlegende Gemeinschaftsform im Volk ist die Familie. Daher fordern wir eine Familienpolitik, die auf Schutz und Förderung der Familie, auch der nicht vollständigen, ausgerichtet ist und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Voraussetzungen der Familie sichert und erweitert.
1.9. Wir Freiheitlichen bejahen die Ehe und die Familie und geben ihnen den Vorzug vor allen anderen Formen des Zusammenlebens.
1.10. Es ist das Recht der Eltern, die Zahl ihrer Kinder selbst zu bestimmen und dabei die eigene soziale Situation und die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Erfordernisse gebührend zu berücksichtigen.
1.11. Kinder haben ein Recht auf bestmögliche Betreuung, Erziehung und Bildung. Sie haben Anspruch auf Liebe, Geborgenheit und Willkommensein. Gesellschaftliche Einrichtungen wie Kindergärten und Kinderhorte haben familienunterstützende Zielstellungen zu verfolgen. Wir lehnen Bestrebungen ab, die die Rolle und Autorität der Eltern und der Familie untergraben. Im Falle elternloser Kinder ist die Adoption anzustreben, anstelle der Unterbringung in einem Kinderheim. Die Bereitschaft zur Adoption ist staatlich zu fördern.
1.12. Das Volk ist eine geschichtlich gewordene Gemeinschaft mit gemeinsamer Abstammung, gemeinsamer Sprache, gemeinsamer Kultur und gemeinsamem Lebensraum. Die Zugehörigkeit zum Volk ist im Regelfall durch die Geburt voraus-bestimmt und prägt das gesamte Dasein eines Menschen. Wir treten dafür ein, daß allen Volkbyern ohne jegliche Diskriminierung verbürgt ist, sich zu ihrem deutschen Volkstum zu bekennen. Die Achtung vor dem eigenen Volk ist eine verläßliche Gewähr für die Achtung anderer Völker. Wir lehnen jegliche Form der Mißachtung anderer Völker ab.
2. Abschnitt
Der Staat
2.1. Auch in einer freiheitlichen Ordnung ist der Staat eine unabdingbare Voraussetzung des Zusammenlebens eines Volkes. Freiheit liegt nicht jenseits von Recht und Ordnung. Der Staat ist die höchste Institution des Volkswillens zur Durchsetzung des Volkswillens, deshalb lehnen wir die liberalistische Forderung nach Abbau des Staates ab. Die Weiterentwicklung des Staates muß also dem Wesen nach eine Vertiefung seines demokratischen Charakters sein. Wir treten ein für die Wandlung des Parteienstaates zum Volksstaat, bei dem nicht die Repression, sondern die Teilnahme aller am Staatsleben an erster Stelle steht, ein.
2.2. Wir bekennen uns zur Monarchie, zur Rechtstaatlichkeit, und zur Verfassung der Freien Stadt Volkby, sowie zu dem freiherrlichen Hause Volkby.
2.3. Nur wer Staatsbürger ist, hat das Recht und die Pflicht am Wirken des Staates teilzunehmen. Jeder Volkbyer ist von Geburt aus Staatsbürger. Eine doppelte Staatsbürgerschaft, ob für Volkbyer oder für Ausländer, befürworten wir.
2.4. Frieden, Freiheit, Sicherheit, Naturerhaltung, Gesundheit und Lebensglück sind als staatliche Grundaufgaben heute nur dann zu erfüllen, wenn die gesamte staatliche Tätigkeit auf die Verwirklichung des gesellschaftlichen Reformprozesses ausgerichtet ist.
2.5. Im Bereich der inneren Sicherheit besteht die wesentliche Aufgabe des Staates im Schutz des Einzelnen vor Unrecht und Gewalt und in der Gewährleistung der Rechtsordnung. Die Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung ist entschieden zu verbessern. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen dürfen jedoch nicht den Bürger demütigen und zu einem freiheits-feindlichen Überwachungssystem entarten. Eine weitere zentrale Aufgabe des Staates ist die Gewährleistung geordneter Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln und die soziale Sicherheit der Bürger im Sinne einer Grundversorgung.
2.6. Wir bejahen die von der Gemeinschaft getragene Sicherung der Bürger vor den sozialen Risiken bei Unfällen und Krankheiten, bei Behinderung, Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit sowie im Alter. Gleichzeitig wollen wir aber die Spielräume für Eigenverantwortung und Eigenvorsorge erweitern.
2.7. Der Ausgleich der Interessen des Einzelnen mit jenen der Gemeinschaft erfordert ein sorgfältiges Abwägen von staatlichen Eingriffen und Nichteinmischung. Unverzichtbares Wesensmerkmal der freiheitlichen Ordnung bleibt die Una-hängigkeit der Rechtsprechung und der Richter vom Staat und von Interessengruppen.
2.8. Die Zahl der Bundesländer ist zu verringern. Der gesamte Staatsapparat ist auf seine Zweckmäßigkeit, Funktionssicherheit und Rationalität zu überprüfen. Der Mißbrauch staatlicher Ämter ist vom Staatsanwalt strafrechtlich zu verfolgen. Eine Privatisierung von grundsätzlichen staatlichen Aufgaben lehnen wir ab. Der Staat bildet Vermögen und veräußert Vermögen. Die Privatisierung von staatlichem Vermögen darf nicht als Begünstigung bestimmter Personen und Gruppen erfolgen.
2.9. Parteienherrschaft, in welcher Form und mit welcher Begründung sie auch auftritt, widerspricht dem Geist der freiheitlichen Ordnung. Eine Einmischung von Banken und Industrie in die Tätigkeit des Staates ist zu unterbinden.
2.10. Wir verteidigen das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte. Der Mißbrauch des Asylrechts ist auszuschließen. Asylanten unterliegen der volkbyer Rechtsprechung. Begehen Asylanten Rechtsbrüche, die Haftstrafen zur Folge haben, so verlieren sie das Asylrecht.
3. Abschnitt
Die Lebensweise
3.1. Traditionelle Unterschiede in der Lebensweise sind nach Möglichkeit zu erhalten. Technischer Fortschritt führt zum Verschwinden traditioneller Besonderheiten. Er bietet aber auch Möglichkeiten, Traditionen neu zu beleben bzw. neue zu schaffen.
3.2. Das Recht auf Arbeit, das Recht auf Wohnung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Gesundheit sind grundlegende und daher verfassungsmäßig abzusichernde Voraussetzungen für eine freiheitliche Lebensweise. Unter Bedingungen ständiger persönlicher Not, Angst und Verunsicherung ist freie Individualität undenkbar. Deshalb fordern wir die Sicherung eines persönlichen Grundstandards.
3.3. Wir Freiheitlichen bewerten den Ersatz menschlicher Arbeitskraft durch weitere Technisierung (Roboter, Computer, Informationsverbundsysteme) grundsätzlich positiv, weil damit Zwänge als auch Möglichkeiten für neue Arbeitsfelder entstehen. Daraus ergibt sich ein gewisses Maß an Arbeitslosigkeit. Massenarbeitslosigkeit ist aber ein Zeichen dafür, daß die Erfordernisse des Strukturwandels gesellschaftlich nicht beherrscht werden. Der Staat darf sich nicht auf die Verwaltung und Finanzierung von Arbeitslosigkeit beschränken, und er darf nicht Ersatzlösungen entwickeln.
3.4. Das Leistungsprinzip ist eine treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung. Wir sehen im persönlichen Leistungswillen eines Menschen den Anspruch auf ein aktives und erfülltes Leben. Der Mensch bekundet Leistungswillen in allen Lebensbereichen, körperlich, geistig-kulturell, sozial, technisch und wirtschaftlich. Leistung geht also über eine bloße Daseinsvorsorge hinaus und wird zu einer Ausdrucksform schöpferischer Entfaltung in Freiheit. Die Einengung auf einen rein materiellen Leistungsbegriff lehnen wir ab.
3.5. Leistungsfreude soll nicht durch unnötigen Leistungsdruck erstickt werden. Lebensweisen und Lebensauffassungen, in denen der Leistungsgedanke nur eine untergeordnete Rolle spielt, dürfen nicht diskriminiert werden.
3.6. Der Leistungswille wird vielfach begleitet von der Bereitschaft, Risiken einzugehen, Opfer in Kauf zu nehmen und in Neuland vorzustoßen. Diese Wagnisbereitschaft liegt, im großen wie im kleinen, im Interesse der Entwicklung der Gesellschaft und soll daher ermutigt werden. Leistung ist stets materiell und ideell zu belohnen.
3.7. Wir bejahen den Wettbewerb, insofern er neue Leistungsmaßstäbe setzt, Leistungswillen fördert und sittenwidriges Verhalten sowie den Mißbrauch von Macht ausschließt. Doch auch aus der Solidarität entstehen Leistungsantriebe. Die Verantwortung für das Ganze muß sich schließlich immer in persönlicher Leistung ausdrücken.
Zitat
When all else fails, read the directions.
Holy crap...Ich lesmirdasmal heute abend durch...
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Dienstag, 4. November 2025, 17:38
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