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1

Montag, 23. Juni 2003, 23:57

Staatsbürgerschaftgesetz

Grundsätze der Staatsbürgerschaft
§1 Jeder Mensch kann Staatsbürger der Freien Stadt Volkby werden, sofern er sich nicht gegen die in der Verfassung der Freien Stadt Volkby festgelegten Grundsätze in dem Maße geäußert hat, dass der dringende Verdacht besteht, die Person plane eine gewaltsame Revision der oben erwähnten Grundsätze.
§1a Um Staatsbürger zu werden muss der Antrag auf Staatsbürgerschaft gestellt werden. Dies geschiet im Forum des Einwohnermeldeamtes.
§1b Um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, muss ein Name, der Geburtsort und Geburtstag und das Datum der Einbürgerung. Optional können weitere Angaben getätigt werden. Bei Beantragung der Staatsbürgerschaft muss sich der Bürger zur Verfassung und den Gesetzen der Freien Stadt Volkby bekennen.


Rechte und Pflichten der Staatsbürger
§2 Jeder Staatsbürger hat das Recht, sich in das öffentliche Leben der Freien Stadt Volkby einzubringen.
§3 Bei besonderen Entscheidungen des Gerichtshofes nach schweren Verfassungs- und Gesetzesverstößen, kann die Staatsbürgerschaft juristisch entzogen werden. Dieses kann nur durch die Begnadigung des Barons revidiert werden.
§4 Mehrstaatlichkeit wird hingenommen, doch ist es nicht erlaubt diese Mehrstaatlichkeit für politische Ziele einzusetzen oder um der Freien Stadt Volkby zu schaden. Mehrere Identitäten in der Freien Stadt Volkby sind nicht gestattet.
§5 Die Staatsbürgerschaft ist frei und kann ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden. Die Niederlegung ist im Forum bekannt zu machen.
Tot?!

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2

Freitag, 27. Juni 2003, 23:24

Damit gilt das Gesetz als angenommen.
Bei der nächsten Abstimmungen, werde ich nur noch offene Abstimmungen ansetzten.
Tot?!