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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

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1

Freitag, 4. Juli 2003, 06:55

Markenschutzgesetz

Ich möchte der Volkskammer diesen Gesetzesentwurf zur Diskussion unterbreiten:
Tot?!

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2

Freitag, 4. Juli 2003, 06:58

Markenschutzgesetz


§ 1 Recht auf Markenschutz

Jeder Bürger und jedes zugelassene Unternehmen der Freien Stadt Volkby hat das Recht, beim Patent- und Markenamt ein Wort oder einen sonstigen Begriff als Markenzeichen registrieren zu lassen. Diese Registrierung ist kostenlos und kann nur verweigert werden, falls der Begriff bereits allgemein gebräuchlich ist.



§ 2 Schutz des arkennamnes

Durch die Registrierung wird der Registrierende zum Alleininhaber an den Rechten zur kommerziellen Verwertung des Markennamens. Jede kommerzielle Verwendung, die nicht ausdrücklich vom Inhaber der Markenrechte genehmigt wurde, ist unzulässig, strafbar und hat Schadenersatzansprüche seitens des Markeninhabers zur Folge.



§ 3 Verfallen der Marke

Falls der Markeninhaber den Markennamen nicht innerhalb von zwei Monaten kommerziell verwendet, verfällt das Recht am Markennnamen, und die Registrierung wird ungültig. Der Registrierende kann nun diese Marke nicht erneut registrieren lassen.


§ 4 Gültigkeit

Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.
Tot?!

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3

Freitag, 4. Juli 2003, 06:59

Hiermit eröffne ich die offene Diskussion! :ok:
Tot?!

James Tiberius Tres

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4

Freitag, 4. Juli 2003, 14:03

Ja, schaut sinnvoll aus.
Vielleicht sollte man noch eine "Inaktivitätsklausel" einbauen.

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5

Freitag, 4. Juli 2003, 18:44

Wie meinen Sie das ganz genau?
Tot?!

James Tiberius Tres

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6

Freitag, 4. Juli 2003, 23:58

Zitat

Original von Florian von Bernhard

§ 3 Verfallen der Marke

Falls der Markeninhaber den Markennamen nicht innerhalb von zwei Monaten kommerziell verwendet oder über einen Zeitraum von vier Monaten nicht kommerzeill verwednet, verfällt das Recht am Markennnamen, und die Registrierung wird ungültig.

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7

Samstag, 5. Juli 2003, 01:48

Zitat

Original von Jim Tres

§ 3 Verfallen der Marke

Falls der Markeninhaber den Markennamen nicht innerhalb von zwei Monaten kommerziell verwendet oder über einen Zeitraum von vier Monaten nicht kommerziell verwednet, verfällt das Recht am Markennnamen, und die Registrierung wird ungültig.


Diese Änderung klingt vernünftig.
Tot?!

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8

Dienstag, 8. Juli 2003, 00:16

Darf ich nun zur Abstimmung überschreiten? Oder hat noch jemand etwas dazu zu äußern, dann solle er das mal schleunigst tun...
Tot?!

Joshua Sendler

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9

Mittwoch, 9. Juli 2003, 20:09

Ja, ich:
Hier sind noch einige Rechtschreibehler drin, die man noch ausbessern sollte:

Zitat


...§ 2 Schutz des Markennamnes ...


Zeitraum von vier Monaten nicht kommerziell verwendet

Dann ist es ok!

Zitat

When all else fails, read the directions.

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10

Donnerstag, 10. Juli 2003, 08:47

Zitat

Original von Thomas Becker
Ja, ich:
Hier sind noch einige Rechtschreibehler drin, die man noch ausbessern sollte:

Zitat


...§ 2 Schutz des Markennamnes ...


Zeitraum von vier Monaten nicht kommerziell verwendet

Dann ist es ok!


Danke für den Hinweis.
Tot?!