Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
ABSTIMMUNG: Verfassungsänderung Nr.1
1. Gesetz zur Änderung der Verfassung (ÄV1)
§1 Änderung von Artikel 3 der Verfassung
(1) Der Baron von Volkby ist Staatsoberhaupt auf Lebenszeit.
(2) Der Baron nimmt repräsentative, teillegislative und organisatorische Aufgaben wahr.
(3) Der Baron übt das Begnadigungsrecht aus.
(4) Der Baron hat das Recht der Gesetzinitiative.
(5) Ein beschlossenes Gesetz bedarf der Unterschrift des Barons, um Gültigkeit zu erlangen. Sollte er die Unterschrift verweigern, so wird das Gesetz nicht rechtsgültig. Der Baron muss seine Verweigerung begründen.
(6) Der Baron unterzeichnet und ratifiziert Verträge mit dem Ausland, die dadurch ihre Güligkeit errhalten. Er hat hierbei suspensives Veto.
(7) Die Regierung spricht sich bei Themen der inneren und äußeren Sicherheit mit dem Baron ab.
(8) Sollte der Baron nach seinem Ableben, keinen gesetzlichen Nachfolger ernannt haben, so führt das Amt des Staatsoberhauptes der Volkskammerpräsident kommissarisch aus, bis die Bürgerschaft von Volkby einen neuen Baron gewählt hat.
§2 Änderung der Begrifflichkeit Minister
Die Verwalter eines Regierungsressorts tragen in der Freien Stadt Volkby den Titel, Senator.
§3 Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§1 Änderung von Artikel 3 der Verfassung
(1) Der Baron von Volkby ist Staatsoberhaupt auf Lebenszeit.
(2) Der Baron nimmt repräsentative, teillegislative und organisatorische Aufgaben wahr.
(3) Der Baron übt das Begnadigungsrecht aus.
(4) Der Baron hat das Recht der Gesetzinitiative.
(5) Ein beschlossenes Gesetz bedarf der Unterschrift des Barons, um Gültigkeit zu erlangen. Sollte er die Unterschrift verweigern, so wird das Gesetz nicht rechtsgültig. Der Baron muss seine Verweigerung begründen.
(6) Der Baron unterzeichnet und ratifiziert Verträge mit dem Ausland, die dadurch ihre Güligkeit errhalten. Er hat hierbei suspensives Veto.
(7) Die Regierung spricht sich bei Themen der inneren und äußeren Sicherheit mit dem Baron ab.
(8) Sollte der Baron nach seinem Ableben, keinen gesetzlichen Nachfolger ernannt haben, so führt das Amt des Staatsoberhauptes der Volkskammerpräsident kommissarisch aus, bis die Bürgerschaft von Volkby einen neuen Baron gewählt hat.
§2 Änderung der Begrifflichkeit Minister
Die Verwalter eines Regierungsressorts tragen in der Freien Stadt Volkby den Titel, Senator.
§3 Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Tot?!
Hiermit eröffne ich die Abstimmung. Die Abstimmung dauert 7 Tage. :ok:
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Tot?!
[X] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Zitat
When all else fails, read the directions.
[X] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Zitat
When all else fails, read the directions.
[ ] Ja
[X] Nein
[ ] Enthaltung
Wir sollten erst einmal eine generelle Verfassungsnovellierung überdenken, anstatt mit solcher Flickschusterei anzufangen.
Edit: Dann posten Sie doch mal Vorschläge, Sie sagten mir selbst, das ich nun die Abstimmung einleiten soll, Sie hätten ja da noch vorschläge machen können.
Florian von Bernhard
[X] Nein
[ ] Enthaltung
Wir sollten erst einmal eine generelle Verfassungsnovellierung überdenken, anstatt mit solcher Flickschusterei anzufangen.
Edit: Dann posten Sie doch mal Vorschläge, Sie sagten mir selbst, das ich nun die Abstimmung einleiten soll, Sie hätten ja da noch vorschläge machen können.

Florian von Bernhard
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
[ ] Ja
[X] Nein
[ ] Enthaltung
Über Artikel 3 (8) wurde nicht diskutiert. Ich protestiere gegen eine Abstimmung, bei der nach der Diskussion noch eine Änderung nachgeschoben wird!
[X] Nein
[ ] Enthaltung
Über Artikel 3 (8) wurde nicht diskutiert. Ich protestiere gegen eine Abstimmung, bei der nach der Diskussion noch eine Änderung nachgeschoben wird!
Drei Ja-Stimmen, Zwei Nein-Stimmen.
Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit wurde damit verpasst, das Gesetz ist abgelehnt.
Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit wurde damit verpasst, das Gesetz ist abgelehnt.
Freitag, 27. Juni 2025, 02:53
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