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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

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Freitag, 29. August 2003, 14:44

Freundschaftsvertrag zwischen der Freien Stadt Volkby und dem Königrei

Freundschaftsvertrag zwischen der Freien Stadt Volkby und dem Königreich Filder

§ 1
Die unterzeichnenden Nationen streben eine freundschaftliche und diplomatische Beziehung gegenüber dem Vertragspartner an.

§ 2
Die unterzeichneten Nationen erkennen sich gegenseitig als unabhängige und Souveräne Staaten an.


Diplomatische Zusammenarbeit

§ 3
Die unterzeichneten Nationen stimmen einem Austausch von Diplomaten zu.

§ 4
Die Diplomaten werden nicht in ihrer Arbeit behindert und genießen besonderen Schutz der gastgebenden Nation.
Unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.

§ 5
Direkte Einmischungen in die Innenpolitik des Gegenüber durch eine unterzeichnende Nation ist untersagt. Empfehlungen und Statements können jedoch abgegeben werden.

§ 6
Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um sich gegenseitig bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen Hilfe zu leisten.

§ 7
Wird eine Nation durch militärische Aggression bedroht, kann Sie beim Vertragspartner Hilfe ersuchen. Es besteht jedoch keine Pflicht zur militärischen Unterstützung.


Rechte der Bürger auf fremden Territorium

§ 8
Bürger aus den unterzeichnenden Nationen können sich ohne Visumspflicht im Territorium des Gegenübers aufhalten.

§ 9
Personalkontrolle an der Grenze sowie auch im Territorium des Gegenübers ist möglich.

§ 10
Bürger der unterzeichnenden Nationen haben das Recht, vor einem Strafverfahren gegen sie, mindestens 2 Tage vorher einen Vertreter der Heimat-Nation (deren Staatsbürgerschaft sie haben) zu kontaktieren, wenn sie sich auf fremden Territorium, des Gegenübers aufhalten.


Wirtschaftliche Zusammenarbeit

§ 11
Die Vertragspartner ziehen eine wirtschaftliche Zusammenarbeit in Betracht.

§ 12
Dem Handel zwischen den unterzeichnenden Nationen wird zugestimmt.

§ 13
Untersagt wird der Handel oder der Transport von Waffen über die Grenzen zwischen den unterzeichnenden Nationen. Ausnahmen können nur durch Sondergenehmigungen aller Territorial beteiligten Staaten erwirkt werden.

Gültigkeit, Änderung und Auflösung

§ 14
Dieser Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft. Er ist unbefristet für die unterzeichnenden Nationen gültig.

§ 15
Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung der unterzeichnenden Nationen durchgeführt werden.

§ 16
Dieser Vertrag kann einseitig aufgelöst werden, dazu ist eine offizielle Mitteilung an den Vertragspartner notwendig. Es besteht eine Kündigungsfrist von einer Woche. Nachdem die Gültigkeit des Vertrages durch die Auflösung erloschen ist, stehen sich die beiden Vertragspartner als neutral gegenüber.

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Freitag, 29. August 2003, 15:19

Für die Freie Stadt Volkby


Baron

Joshua Sendler

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3

Freitag, 29. August 2003, 15:29

entschuldigt bitte meine Verspätung. Mir ist RL-technisch was ungünstiges dazwischen gekommen.

Hiermit leiste ich meine königliche Pflicht für das Königreich Filder und die freundschaftlichen Beziehungen zu Volkby

Zitat

When all else fails, read the directions.