Übergangsverordnung zum Beitritt der Freien Stadt Volkby zur Kantonsrepublik Alpinia
Beim einem Beitritt der Freien Stadt Volkby zur Kantonsrepublik Alpinia tritt diese Verordnung in Kraft.
1. Gesetze
Die Gesetze der Freien Stadt Volkby gelten mit Ausnahme des AuPG unverändert fort.
Alle Gesetze sind binnen zwei Monate an die neuen Verhältnisse in der Kantonsrepublik Alpinia anzupassen.
Über die Geltung der Gesetze der Demkratische Republik Alpinia entscheiden Volkskammer bzw. Bundesparlament binnen zwei Monaten gemäß Übergangsgesetz der DR Alpinia.
2. Staatsbürgerschaft
Alle Bürger der Freien Stadt Volkby haben binnen drei Wochen einen Antrag auf Staatsbürgerschaft bei den zuständigen Stellen der Kantonsrepublik Alpinia zu stellen.
Mehrfachidentitäten stelllen ihren Antrag im Forum der Freien Stadt Volkby.
Jeder Bürger, der sich nicht innerhalb von drei Wochen meldet, wird aus dem Bürgerverzeichnis gestrichen.
3. Regierung, sonstige Ämter
Alle Ämter bleiben unbeschadet des Beitritts mit den bisherigen Amtsträgern besetzt. Für alle Ämter sind baldigst Neuwahlen auszuschreiben.
4. Bundesparlament
Bis zur Wahl eines Abgeordneten durch die Volkskammer vertritt der Baron die Freie Stadt im Bundesparlament.
5. Aussenpolitik
Die Regelungen des Aussenpolitikgesetzes finden keine Anwendung mehr. Die Volkskammer ist aufgerufen, das AuPG abzuschaffen.
Der Friedens- und Diplomatievertrag mit Atraverdo wird gekündigt bzw. lebt im gleichlautenden Vertrag zwischen Alpinia und Atraverdo weiter.
Der Freundschaftsvertrag mit dem Königreich Filder bleibt aufgrund der guten Beziehungen bestehen. Die Regierung der Freien Stadt Volkby trägt dafür Sorge, daß der Vertrag entsprechend den neuen Verhältnissen abgeändert wird.
Die Botschaft im Filderreich bleibt bis auf weiteres als "Vertretung der Freien Stadt Volkby" bestehen. Der Abgeordnete Volkbys im Bundesparlament hat sich dafür einzusetzen, daß ein Vertrag zwischen der Kantonsrepublik und dem Filderreich in die Wege geleitet wird und die Botschaft als alpinische Botschaft weitergeführt wird.
Volkby, den 4.12.1003
Baron Jakob von Volkby