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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

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1

Dienstag, 9. Dezember 2003, 18:15

Landesverfassung

Da ich in der Bürgerhalle bisher kein Rederecht habe, möchte ich einfach mal hier einen Landesverfassungsvorschlag einbringen. Bewusst habe ich mich dabei an den Landesverfassungen von Mithland und Alpemand gehalten, da diese beiden schon sehr schön ausformuliert sind und auch auf Landesebene wenigstens eine halbwegs ähnliche Gesetzesgebung gegeben sein soll.

Zitat


Verfassung des Kantons Volkby

Das Volk des Kantons Volkby gibt sich hiermit folgende Verfassung.


Abschnitt I - Grundlagen des Kantons

Art. 1 Der Kanton Volkby bekennt sich zu der Verfassung der Kantonsrepublik Alpinia und den dort fest verankerten Grundrechten. Diese Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht und bindend für alle staatliche Gewalt.
Art. 2 Die Staatsgewalt im Kanton Volkby geht vom Volk aus, welches diese Staatsgewalt direkt oder über Wahlen ausübt.
Art. 3 Der Kanton besteht aus der Stadt Volkby und ihrem Umland.
Art. 4 Hauptstadt des Kantons ist die Stadt Volkby.
Art. 5 Sitz des Volkskammer und der Kantonsregierung ist die Stadt Volkby.
Art. 6a Die Kantonsfarben sind gelb und rot.
Art. 6b Das Kantonswappen entspricht dem Wappen des Barons: ein geschwungenes V für Volkby mit der Krone des Barons obendrauf.


Abschnitt III - Der Baron

Art. 7 Volkby wird durch den Baron repräsentativ vertreten.
Art. 8 Die Thronfolgerbschaft, zu der es infolge des Todes oder der Abdankung kommt, fällt dem direkten und legitimen Nachfolger des amtierenden Baron nach der Erstgeburt in direkter Linie der Verwandten der ersten Stufe zu.
Art. 9 Dem Baron obliegen rein repräsentative Aufgaben. Es ist ihm daher gestattet, andere Staatsämter auszuüben.


Abschnitt IV - Die Volkskammer

Art. 10 Die kantonale Legislative, die Volkskammer, besteht aus allen Bürgern, die seit mindestens zwei Wochen ihren dauerhaften Wohnsitz im Kanton Volkby haben.
Art. 11 Die Volkskammer beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Art. 12 Die Volkskammer tagt öffentlich unter den Bestimmungen seiner selbstgegebenen Geschäftsordnung.


Abschnitt V - Der Kanzler

Art. 13 Die exekutive Gewalt liegt in den Händen des Kanzlers. Er ist der Regierungschef des Kantons und hat das Recht, Verordnungen zu erlassen sowie den Kanton im Bundesparlament zu vertreten. Er kann einen Kantonsbürger mit der Vertretung im Bundesparlament beauftragen.
Art. 14 Der Kanzler wird alle vier Monate von der Volkskammer gewählt. Es ist eine einfache Mehrheit der Stimmen nötig.
Art. 15 Der Baron ernennt den gewählten Kandidaten zum Kanzler.
Art. 16 Der Kanzler hat das Recht eine Kantonsregierung einzurichten. Der Baron ernennt und entlässt die Senatoren auf dessen Vorschlag. Aus den Reihen der Senatoren bestimmt der Kanzler seinen Stellvertreter, den Vize- Kanzler.
Art. 17 Sollte derKanzler vor Ende seiner Amtszeit zurück treten oder auf sonstige Weise sein Amt verlieren, so findet eine Neuwahl innerhalb von 10 Tagen statt. Für die Zwischenzeit gilt dann die Regelung des Alterskanzlers. Der Bürger mit der längsten Bürgerschaft des Kantons übernimmt damit kommissarisch die Amtsgeschäfte.


Abschnitt VI - Die Judikative

Art. 18 Das Bundesgericht der Kantonsrepublik ist das oberste Organ der Rechtspflege des Kantons.


Abschnitt VII - Schlussbestimmungen

Art. 19 Änderungen an dieser Verfassung kann die Volkskammer mit absoluter Mehrheit beschließen.
Art. 20 Diese Verfassung verliert ihre Gültigkeit, sobald eine andere Verfassung in Kraft tritt, die durch die Volkskammer mit absoluter Mehrheit beschlossen wurde.
Freundlichst
Matt Suchard

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2

Dienstag, 9. Dezember 2003, 18:28

Sehr schön, gefällt mir! :)
Viele Grüße

Dr. Thasco

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3

Dienstag, 9. Dezember 2003, 18:33

Thema hierhin verschoben, hier hat jetzt auch jeder Rederecht. Der eigentliche "Parlamentsraum" ist dann jetzt die Volkskammer, wo nur Wahlberechtigte Rede- und Stimmrecht haben. Es fehlt noch eine "Abstimmungskammer", aber das kann man noch nachtragen.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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4

Dienstag, 9. Dezember 2003, 20:45

Vielen Dank für das Verschieben.

Und danke für das Lob. 8)
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter

5

Dienstag, 9. Dezember 2003, 20:49

Volkby hat bereits eine Verfassung. Einen derart großen Änderungsbedarf sehe ich nicht.

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6

Dienstag, 9. Dezember 2003, 21:39

Naja. Die alte Verfassung ist mit der, der Kantonsrepublik nicht vereinbar. Oder sehe ich das falsch?
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter

Clausi I. von Alpinia

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7

Dienstag, 9. Dezember 2003, 21:46

*sich einmisch*

Nur die "undemokratischen" und Bundesangelegenheite betreffenden Teile. So das Veto-Recht des Barons und die Grundrechte (weil durch Bund vorgegeben).
Clausi von Plausibel
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8

Dienstag, 9. Dezember 2003, 22:09

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
*sich einmisch*

Nur die "undemokratischen" und Bundesangelegenheite betreffenden Teile. So das Veto-Recht des Barons und die Grundrechte (weil durch Bund vorgegeben).


Die Stellen meinte ich auch. Und da sich diese durch den ganzen Verfassungstext hinzieht, bin ich gleich für eine neue Verfassung (die ich nebenbei auch schöner und übersichtlicher finde). 8)
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter

9

Mittwoch, 10. Dezember 2003, 00:37

Wieso dürfen die Grundrechte nicht auch in der Kantonalsverfassung stehen? Ausserdem ich dieser Vorschlag kaum mehr als eine reine Kopie der Verfassungen von Mithland und Alpemand. Der Sinn des Kantonsystems ist es aber gerade, unterschiedliche Kantone zu haben und eben keine "ähnliche Gesetzgebung".

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10

Mittwoch, 10. Dezember 2003, 07:21

Wenn Sie den Text aufmerksam durchgehen würden, würden Sie schwerwiegende Unterschiede rausfinden.

Da sind so einige.
Freundlichst
Matt Suchard

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11

Mittwoch, 10. Dezember 2003, 19:53

zB hat der Baron weniger Rechte als in der alten und auch der alpemandischen Verfssung (da ist der Duc ähnlich unserem Fürsten), Dann sind einige LP's und Fristen leicht verändert, beim Ausfall des Kanzlers greift die Regelung des Alterskanzlers, usw.


Was wollen Sie denn für eine exotische Verfassung? Die volkbysche ist nun wirklich nicht viel anders, als diese hier.
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter

12

Mittwoch, 10. Dezember 2003, 19:57

Zitat

Original von Matt Suchard


Was wollen Sie denn für eine exotische Verfassung? Die volkbysche ist nun wirklich nicht viel anders, als diese hier.


Wieso dann ändern?

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13

Mittwoch, 10. Dezember 2003, 20:11

Zitat

Original von Jakob Baron von Volkby
Wieso dann ändern?


Weil Sie nicht konform mit der alpinischen Verfassung ist.

Wir sind jetzt in einer 'echten' Demokratie und keiner konstitutionellen Monarchie oder was auch immer das war.
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter

Clausi I. von Alpinia

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14

Mittwoch, 10. Dezember 2003, 21:00

Meine Herren, auf ein Wort: Dieser Grabenkampf bringt sie und die Diskussion nicht voran.

Lieber Herr Suchard, eine Monarchie kann sehr wohl demokratisch sein. Eine parlamentarische Monarchie, in der die Regierung parlamentarisch verantwortlich ist, bedeutet eine der moderneren Ausformungen. Diese besteht in Alpemand, ebenso im Fürstentum Lauenburg.

Sicherlich ist die aktuelle Verfassung Volkby nicht in allen Formulierungen mit dem Bundesrecht vereinbar. Aber ich denke schon, dass im Sinne der eigenständigen Kultur und im Tribut an die lange bestehende Souveränität Volkbys die Beibehaltung gewisser Eigenheiten auch in der Verfassung wünschenswert sind. Sicherlich zähle ich das undemokratische Vetorecht nicht dazu, aber vieles andere. ;)


Setzen sie beide sich mit Frau Kanan an einen Tisch und bewegen sie Volkby gemeinsam und steuern sie nicht auf Konfrontation zu. Ich bitte sie im Geiste der Vernunft (und in Angst um vesteranische Verhältnisse :D) darum.
Clausi von Plausibel
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15

Mittwoch, 10. Dezember 2003, 21:53

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
[...]


Keine Angst, es werden keine vesteranischen Verhältnisse vorherrschen. ;)

Aber zur Verfassung: Lang genug musste das volkbysche Volk unter der Fuchtel der herrschenden Aristokratie leben. Nun, nachdem sich das Volk endlich in freier Abstimmung für einen demokratischen Weg, sprich die Kantonsrepublik, ausgesprochen hat, wollen wir diese Demokratie auch in vollen Zügen geniessen.

Der Abschnitt über den Baron in meinem Verfassungsvorschlag war eher noch ein Zugeständnis ihm gegenüber. Volkby braucht keine verkrusteten, feudalen Herrschaftsstrukturen. Was Volkby braucht ist eine lupenreine, echte Demokratie, ohne irgendwelches besonderes Mitspracherecht von nicht - Gewählten.

Dies soll jetzt von mir auch kein Start eines Grabenkampfes, sondern einfach nur mein Standpunkt sein.

Mit freundlichen Grüssen,
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter

16

Donnerstag, 11. Dezember 2003, 17:20

Sehr geehrter Herr Suchard, Sie sollten sich etwas besser informieren. Volkby war immer demokratisch und wird das auch immer bleiben.
Das volkbysche Volk hat sich in einer demokratischen Abstimmung eine Verfassung gegeben und in einer ebensolchen demokratischen Abstimmung mich zum Staatsoberhaupt mit den in der Verfassung zugestandenen Rechten gewählt.

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17

Donnerstag, 11. Dezember 2003, 17:53

Ich weiss, aber soll doch ein wenig dramatisch klingen so a la *simoff* Französische Revolution*simon* oder so in der Art. ;)

Die Zeit des Wechsels ist gekommen, das volkbysche Volk will nicht länger unter einem despotischen Herrscher hungern und leiden! 8)

;)
Freundlichst
Matt Suchard

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18

Donnerstag, 11. Dezember 2003, 18:11

Zitat

Original von Matt Suchard

Die Zeit des Wechsels ist gekommen, das volkbysche Volk will nicht länger unter einem despotischen Herrscher hungern und leiden!


Wer will das schon. Nur gut, daß es nie einen despotistischen Herrscher in Volkby gegeben hat.

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19

Donnerstag, 11. Dezember 2003, 18:56

Zitat

Original von Jakob Baron von Volkby
Wer will das schon. Nur gut, daß es nie einen despotistischen Herrscher in Volkby gegeben hat.


Doch, Sie. 8)
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter