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1

Dienstag, 9. Dezember 2003, 20:56

AbgG

Abgeordetengesetz

§1 Die Bürger der freien Stadt Volkby wählen sich in einer Volksabstimmung einen Abgeordneten, der es im Bundesparlament der Kantonsrepublik Alpinia vertritt.

§2 Wahlberechtigt sind alle Bürger, die seit mindestens drei Wochen ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt Volkby haben, sind in der Volkskammer stimmberechtigt.

§3 Der Abgeordnete muss Bürger Volkbys sein.

§4 Die Amtszeit des Abgeordnete beträgt zwei Monate. Wiederwahl ist möglich.

§5 Der Abgeordnete hat die Interessen Volkby zu vertreten. Er ist in seinen Entscheidungen im Bundesparlament frei und an keine Weisungen gebunden.

§6 Eine vorzeitige Abwahl des Abgeordneten ist nicht möglich. Bei Rücktritt, Tod oder Inaktivität des Abgeordneten über 14 Tage ohne Urlaubsmeldung ist eine sofortige Neuwahl abzuhalten.


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2

Dienstag, 9. Dezember 2003, 23:00

Ich stehe dem gesamten Gesetz negativ gegenüber. In meinem Verfassungsvorschlag, wäre all dies schon implementiert.

Außerdem braucht Volkby meiner Meinung nach keinen extra gewählten Abgeordneten für das Bundesparlament. Der Kanzler sollte diese Aufgabe mitübernehmen.

Andererseits fehlen uns 1. mal wieder die Laute und 2. hätte die ganze alpinische Verfassungsrevision in Sachen Verringerung von Posten, nicht's gebracht.
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter

3

Mittwoch, 10. Dezember 2003, 00:30

Es steht nichts dagegen, daß der Kanzler Abgeordneter ist. Nur: der Kanzler wird von mir ernannt.

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4

Mittwoch, 10. Dezember 2003, 07:30

Zitat

Original von Baron Volkby
Nur: der Kanzler wird von mir ernannt.


Warum?
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter

5

Mittwoch, 10. Dezember 2003, 11:31

Weil das in der Verfassung steht: Die VK schlägt den Kanzler vor und ich ernenne ihn. Ihr ganzer Vorschlag erinnert mich einfach zu sehr an unser Nachbarland. Ich hätte aber lieber etwas eigenständiges, einmaliges.

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6

Mittwoch, 10. Dezember 2003, 20:03

Zitat

Original von Jakob Baron von Volkby
Ihr ganzer Vorschlag erinnert mich einfach zu sehr an unser Nachbarland. Ich hätte aber lieber etwas eigenständiges, einmaliges.


Na dann ma ran an die Bouletten. 8)

Oder soll ich die alte Verfassung nach meinen Wünschen modifizieren? :]

EDIT: Auf die alte Verfassung brauchen Sie sich gar nicht mehr zu stützen. Sie ist erstens nicht konform mit alpinischer Gesetzesgebung und gehört meiner Meinung nach abgeschafft.

Sie ist verfassungsfeindlich!
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter