Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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1. offizieller Besuch aus dem Königreich Filder
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
heute bereise ich dieses Land mit einer Frage, die mich seit ein paar Tagen sehr beschäftigt:
Bleibt der zwischen Filder und Volkby geschlossene Freundschaftsvertrag weiterhin bestehen?
Bitte um kurze Erklärung.
heute bereise ich dieses Land mit einer Frage, die mich seit ein paar Tagen sehr beschäftigt:
Bleibt der zwischen Filder und Volkby geschlossene Freundschaftsvertrag weiterhin bestehen?
Bitte um kurze Erklärung.
Christian zu Linfeld | Königreich Filder
Geehrte Majestät,
erstmal herzlich Willkommen hier in der Kantonsrepublik. Und um es in unseren Landessprachen zu sagen:
Grüzi, Hello und Bonjour!
Der Freundhscaftsvertrag mit dem Königreich Filder und der ehemaligen Freien Stadt Volkby ist leider nicht mehr gültig, da mit dem Beitritt Volkbys zur Kantonsrepublik diese auch die aussenpolitischen Rechte an die Republik abgetreten hat.
Das Bundesparlament hat sich allerdings schon dafür ausgesprochen, mit Filder einen neuen Freundschaftsvertrag zu erörtern, damit dem Kanton Volkby damit auch Recht getan wird!
Ich denke, dass sich unser Aussenminister demnächst bei Ihnen melden wird!
erstmal herzlich Willkommen hier in der Kantonsrepublik. Und um es in unseren Landessprachen zu sagen:
Grüzi, Hello und Bonjour!
Der Freundhscaftsvertrag mit dem Königreich Filder und der ehemaligen Freien Stadt Volkby ist leider nicht mehr gültig, da mit dem Beitritt Volkbys zur Kantonsrepublik diese auch die aussenpolitischen Rechte an die Republik abgetreten hat.
Das Bundesparlament hat sich allerdings schon dafür ausgesprochen, mit Filder einen neuen Freundschaftsvertrag zu erörtern, damit dem Kanton Volkby damit auch Recht getan wird!
Ich denke, dass sich unser Aussenminister demnächst bei Ihnen melden wird!
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Leider muss ich Herrn Thasco widersprechen: Der Freundschaftsvertrag zwischen der Freien Stadt Volkby und dem Königreich Filder bleibt bestehen. Alle Teile jedoch, die an die Kantonsrepublik abgetretene Rechte betreffen, sind selbstverständlich nicht mehr in Kraft (z.B. Austauch von Botschaftern). Ein entsprechend überarbeiteter Entwurf des Freundschaftsvertrags liegt der volkbyschen Volkskammer vor und wird bald auch Ihnen vorgelegt (sobald das PC-System der volkbyschen Verwaltung wieder funktioniert).
Desweiteren würde ich es begrüssen, wenn die Kantonsrepublik den vollständigen Freundschaftsvertrag mit dem Filderreich übernehmen würde.
Desweiteren würde ich es begrüssen, wenn die Kantonsrepublik den vollständigen Freundschaftsvertrag mit dem Filderreich übernehmen würde.
Nein, werter Herr Kollege, Sie irren leider. Artikel 20 der verfassung sagt eindeutig:
Nur der Bund kann international gültige Vereinbarungen treffen.
Nichts desto trotz werden wir demnächst im Bundesparlament auf diese Sache eingehn. Ich denke, einem Freundschaftsvertrag steht nichts im Wege.
Zitat
Art. 20. (1) Der Bund führt diplomatische und konsularische Beziehungen mit den Staaten, die ihm nicht angehören. Er kann internationale Vereinbarungen treffen.
(2) Die Kantone geben ihre Souveränitätsrechte an den Bund ab. Er allein kann international gültige Vereinbarungen treffen.
Nur der Bund kann international gültige Vereinbarungen treffen.
Nichts desto trotz werden wir demnächst im Bundesparlament auf diese Sache eingehn. Ich denke, einem Freundschaftsvertrag steht nichts im Wege.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Ich sag mal Herzlich Willkommen und hoffe das sich alles klären wird und vielleicht komme ich am Wochenende mal vorbei.
Zitat
When all else fails, read the directions.
Herzlich Willkommen in Alpinia. Wo haben Sie denn Ihren charmanten Auslandsberater Benno Kampradt gelassen? ;o)
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Zitat
Original von Jakob Baron von Volkby
Ein entsprechend überarbeiteter Entwurf des Freundschaftsvertrags liegt der volkbyschen Volkskammer vor...

Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
*sim.off*
Der Könich hat den selben Avatar wie der verstorbene Fürst von Lauenburg, wie man unter dem Link sehen kann.
*sim.on*
Der Könich hat den selben Avatar wie der verstorbene Fürst von Lauenburg, wie man unter dem Link sehen kann.

*sim.on*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Gab es ähnlich Diskussion nicht irgendwann schon mal in Lauenburg?
EDIT: um genau zu sein hier...
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Vielleicht sollte man die Ahnenforschung mit der Erforschung dieses Phänomens betrauen...

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich kann klarstellen, dass ich weder der Fürst von Lauenburg noch ein Bruder oder ähnliches bin. Lediglich einer meiner Bürger bat mich darum, einen kleinen chirurgischen Eingriff vorzunehmen.
Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen:
Man könnte eigentlich den Vertrag Volkby - Filder übernehmen, lediglich Länderbezeichnungen austauschen und den Vertrag neu unterschreiben.
Gerne hätte ich Ihnen den Vertrag nochmal aufgezeigt, leider war dieser im volkbyischen (< ist das richtig so?) Forum archiviert...
Wenn ich es so überlege, muss man einen neuen Vertrag aufsetzen.

Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen:
Man könnte eigentlich den Vertrag Volkby - Filder übernehmen, lediglich Länderbezeichnungen austauschen und den Vertrag neu unterschreiben.
Gerne hätte ich Ihnen den Vertrag nochmal aufgezeigt, leider war dieser im volkbyischen (< ist das richtig so?) Forum archiviert...
Wenn ich es so überlege, muss man einen neuen Vertrag aufsetzen.
Christian zu Linfeld | Königreich Filder
Zitat
Freundschaftsvertrag der Freien Stadt Volkby und dem Königreich Filder
§ 1
Die unterzeichnenden Nationen streben eine freundschaftliche und diplomatische Beziehung gegenüber dem Vertragspartner an.
§ 2
Die unterzeichneten Nationen erkennen sich gegenseitig als unabhängige und Souveräne Staaten an.
Diplomatische Zusammenarbeit
§ 3
Die unterzeichneten Nationen stimmen einem Austausch von Diplomaten zu.
§ 4
Die Diplomaten werden nicht in ihrer Arbeit behindert und genießen besonderen Schutz der gastgebenden Nation.
Unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
§ 5
Direkte Einmischungen in die Innenpolitik des Gegenüber durch eine unterzeichnende Nation ist untersagt. Empfehlungen und Statements können jedoch abgegeben werden.
§ 6
Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um sich gegenseitig bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen Hilfe zu leisten.
§ 7
Wird eine Nation durch militärische Aggression bedroht, kann Sie beim Vertragspartner Hilfe ersuchen. Es besteht jedoch keine Pflicht zur militärischen Unterstützung.
Rechte der Bürger auf fremden Territorium
§ 8
Bürger aus den unterzeichnenden Nationen können sich ohne Visumspflicht im Territorium des Gegenübers aufhalten.
§ 9
Personalkontrolle an der Grenze sowie auch im Territorium des Gegenübers ist möglich.
§ 10
Bürger der unterzeichnenden Nationen haben das Recht, vor einem Strafverfahren gegen sie, mindestens 2 Tage vorher einen Vertreter der Heimat-Nation (deren Staatsbürgerschaft sie haben) zu kontaktieren, wenn sie sich auf fremden Territorium, des Gegenübers aufhalten.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
§ 11
Die Vertragspartner ziehen eine wirtschaftliche Zusammenarbeit in Betracht.
§ 12
Dem Handel zwischen den unterzeichnenden Nationen wird zugestimmt.
§ 13
Untersagt wird der Handel oder der Transport von Waffen über die Grenzen zwischen den unterzeichnenden Nationen. Ausnahmen können nur durch Sondergenehmigungen aller Territorial beteiligten Staaten erwirkt werden.
Gültigkeit, Änderung und Auflösung
§ 14
Dieser Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft. Er ist unbefristet für die unterzeichnenden Nationen gültig.
§ 15
Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung der unterzeichnenden Nationen durchgeführt werden.
§ 16
Dieser Vertrag kann einseitig aufgelöst werden, dazu ist eine offizielle Mitteilung an den Vertragspartner notwendig. Es besteht eine Kündigungsfrist von einer Woche. Nachdem die Gültigkeit des Vertrages durch die Auflösung erloschen ist, stehen sich die beiden Vertragspartner als neutral gegenüber.
Für die Freie Stadt Volkby
Unterschrift
Für das Königreich Filder
Unterschrift
Unterzeichnet am
der?
Zitat
When all else fails, read the directions.
Montag, 9. Juni 2025, 16:46
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