Sehr geehrtes Präsidium,
ich beantrage hiermit, auf Grundlage des §14 der momentan abzustimmenden Änderung der Geschäftsordnung eine Abweichung von den Regelungen der Geschäftsordnung zu beschließen.
Der Beschlussantrag lautet wie folgt:
Das Bundesparlament der Kantonsrepublik Alpinia beschließt, die Regelungen zur Besetzung seines Präsidiums wie folgt abzuändern:
Die momentane Präsidentschaft geht auf den Kanton Erlsire über. Die Vertretung übernimmt der Kanton Volkby. Die darauf folgende Präsidentschaft übernimmt der Kanton Mithland mit Vertretung aus dem Kanton Erlshire und dann weiter den Vorgaben der Geschäftsordnung folgend.
Das Bundesparlament geht damit auf die besondere Situation der Gewaltenverquickung durch den Staatspräsidenten als Premier von Alpemand in Personalunion ein.