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Dr. Thasco

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21

Dienstag, 30. Dezember 2003, 09:12

Wie wäre es mit folgendem Kompromiss: Einmal im Monat (zum Monatsersten als Termin?) muss der Bundesrat des Äusseren dem Bundesparlament eine Statusbericht abgeben: Was hat sich geändert? Was wird kommen? Etc.

Wäre das eine Idee?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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22

Dienstag, 30. Dezember 2003, 11:51

Schwierig. Wir alle wissen, wie oft man aus Gewohnheit (oder Faulheit) derartige Pflichten vergessen kann. :(

Zudem sind Fristsetzungen vor allem bei einem Regierungswechsel oder auch an Feiertagen äußerst ungelegen.
Zudem: Verlangt man von einem Bundesrat des Auswärtigen, sich jede Änderung die während seiner Amtszeit geschieht, zu notieren, dann könnte das in vielen Fällen überflüssige Mehrarbeit bedeuten (man bedenke: Staatssekretäre haben wir dzt. nicht) und das Amt an Attraktivität verlieren.

*simoff* Dabei gehe ich auch auf den momentanen BdA ein, der leider nicht das Engagement zeigt, dass er am Anfang des Jahres noch gezeigt hat... *simon*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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23

Dienstag, 30. Dezember 2003, 13:09

Naja, aber der Spagat wird jetzt mehr als schwierig. Das Bundesparlament, dass anders als in anderen Staaten ja ein ständig tagender Zusammenschluss der Kantonsoberhäupter/-vertreter ist, soll die aussenpolitische Kompetenz, die ja schon jeder Kanton zu Gunsten der Gesamtheit an den Bund abgegeben hat, nun in die Hände eines einzelnen legen, ohne diesen wirklich kontrollieren zu können, nur damit das Amt des BdA nicht an Attraktivität verliert?

Also, ich möchte einen aktiven Kontrollmechanismus im Bundesparlament belassen. Das Bundesparlament hat ja das Recht, einzelne Minister auch das Misstrauen auszusprechen (korrigiert mich, wenn ich das jetzt falsch in Erinnerung habe), aber wie soll es den Minister kontrollieren, wenn es sich selbst die Infos holen muss? Ich denke schon, dass der Bundesrat hier eine Bringschuld hat und nicht das Bundesparlament eine Holschuld.

Ich verstehe Ihre Einwände, Kollege von Plausibel, durchaus! Aber wir müssen hier einen Kompromiss finden.

Es geht ja nur darum, dass das Parlament seiner Kontrollfunktion nachkommen kann, wenn es schon einen Einzelnen mit einer Aufgabe der Gesamtheit beauftragt.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Joshua Sendler

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24

Dienstag, 30. Dezember 2003, 14:51

tja können wir schon gerne machen
was passiert wenn er keinen Bericht abliefert?

was passiert wenn der Bericht so ausschaut:
was war:
-nix
was ist:
-nix
was kommt:
-nix

Ich hab wiegesagt nichts gegen die Idee

Zitat

When all else fails, read the directions.

Joshua Sendler

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25

Mittwoch, 31. Dezember 2003, 15:09

*darauf hinweis das die aussprache noch 2-3 tage zeit hat*
oder wir verlängern die frist um das doppelte :/

Zitat

When all else fails, read the directions.

Dr. Thasco

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26

Donnerstag, 1. Januar 2004, 11:52

Ich bitte auch um Fristverlängerung, weil ich ansonsten dem Gesetz meine Zustimmung nicht geben könnte.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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27

Freitag, 2. Januar 2004, 14:26

Ich halte fest, dass - sollte sich nicht noch mind. ein weiterer Abgeordneter für eine Verlängerung der Frist hier aussprechen, das Gesetz morgen zur Abstimmung gebracht wird.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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28

Freitag, 2. Januar 2004, 14:38

Ich spreche mich ebenfalls für eine Fristverlängerung aus - und mache auf meine Abwesenheit ab dem 5. des Monats aufmerksam. ;)

Kollege von Jäger, machen sie doch einen konkreten Önderungsvorschlag, den man in die Vorlage einfügen könnte.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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29

Freitag, 2. Januar 2004, 14:39

Werde mir wegen eines Änderungsvorschlages mal Gedanken machen.

Formal halte ich fest, dass ein Drittel der Abgeordneten eine Fristverlängerung möchte. Daher wird die Frist bis zum 14.01. verlängert. Dann kann Kollege von Plausibel auch noch mal drüber schaun. ;)
Viele Grüße

Dr. Thasco

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30

Freitag, 2. Januar 2004, 15:04

Ok, habs mir nochmal durchgesehen: Die Änderung von Angaben im Diplomatielisting kann dem BP ja egal sein. Wenn man Rechtschreibfehler korrigiert oder Botschafter ändert. Es wäre hier schön, wenn man das BP informiert, aber darauf n Zwang machen soltle nicht sein. Wichtig ist nur, dass das BP nach wie vor auch aussenpolitische Kompetenz warnehmen kann. Nämlich durch die Ratifizierung von Verträgen. Wer da dann Botschafter wird, ist für das BP nicht wirklich interessant. Wichtig ist die allgemeine Haltung zum jeweiligen Land. Ergo habe ich im Dritten Paragraphen noch einen Abschnitt 5 eingefügt, der auch die Auflösung von Verträgen dem Parlament überlässt.

Zitat


§ 3 Verträge
(1) Die Kantonsrepublik Alpinia ist bestrebt die diplomatischen Beziehungen durch Verträge zu festigen und damit dauerhaft Sicherheit für alle Völker zu ermöglichen.
(2) Verträge können unter anderem auf kulturellen, gesellschaftlichem und sportlichem Gebiet angestrebt werden um die Völkerverständigung zu erhöhen.
(3) Jedes Vertragsdokument ist durch den Bundesrat des Auswärtigen auszuhandeln und dem Bundesparlament zur Ratifikation vorzulegen. Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, leistet der Staatspräsident seine Unterschrift unter dem Vertragsdokument.
(4) Auf Antrag der Mehrheit des Bundesparlamentes ist eine Prüfung des zu ratifizierenden Vertrages am Bundesgericht einzuleiten, welches den Vertrag auf Unstimmigkeiten mit der alpinischen Verfassung und den alpinischen Gesetzen hin überprüft.
(5) Verträge können auf Antrag des Bundesrates nur mit der Zustimmung des Bundesparlaments aufgelöst werden.


Ich denke, damit können alle leben?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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31

Freitag, 2. Januar 2004, 15:07

Ja, das ist durchaus in Ordnung. :)

Ich würde noch folgendes anpassen, da es sonst nicht allzu praktikabel wäre:

Zitat

§ 3 Verträge
[...]
(3) Jedes Vertragsdokument ist durch den Staatspräsidenten oder ein Mitglied des Bundesrates auszuhandeln und dem Bundesparlament zur Ratifikation vorzulegen. Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, leistet der Staatspräsident seine Unterschrift unter dem Vertragsdokument.
Clausi von Plausibel
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32

Freitag, 2. Januar 2004, 16:33

Einverstanden.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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33

Samstag, 3. Januar 2004, 12:50

Letzter Stand des Gesetzes wäre also wie folgt:

Zitat


Bundesgesetz über die diplomatischen Angelegenheiten

Präambel
Das Volk von Alpinia liebt den Frieden. Ziel unserer Aussenpolitik ist die dauerhafte Sicherung des Friedens auch über die Grenzen Alpinias hinaus. Alle unsere Bestrebungen sind hierauf ausgerichtet und sollen durch dieses Gesetz bekräftigt werden.

Abschnitt I: Grundlagen

§ 1 Diplomatische Anerkennung
(1) Alpinia erkennt grundsätzlich jeden Staat mit dem diplomatische Beziehungen bestehen und der dies wünscht, als souveränen Staat an. Der Bundesrat kann eine begründete Verweigerung der Anerkennung beschließen.
(2) Die diplomatische Anerkennung schließt das politische und gesellschaftliche System des Staates sowie die bestehenden Staatsgrenzen mit ein.

§ 2 Diplomatische Beziehungen
(1) Die Aufnahme der diplomatischen Beziehungen stellen den Grundstein der zwischenstaatlichen Kommunikation dar.
(2) Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen kann durch den Bundesrat mit Begründung verweigert werden.
(3) Staaten, mit denen diplomatische Beziehungen bestehen, werden auf der Staatshomepage in einer Diplomatieliste aufgeführt. Dort werden unter anderem die Flagge des Staates, ein Link zum betreffenden Staat und der Status der Beziehungen aus alpinischer Sicht aufgelistet.
(4) Die Befugnis zur Änderung von Angaben in der Diplomatieliste haben der Staatspräsident und der Bundesrat des Auswärtigen.

§ 3 Verträge
(1) Die Kantonsrepublik Alpinia ist bestrebt die diplomatischen Beziehungen durch Verträge zu festigen und damit dauerhaft Sicherheit für alle Völker zu ermöglichen.
(2) Verträge können unter anderem auf kulturellen, gesellschaftlichem und sportlichem Gebiet angestrebt werden um die Völkerverständigung zu erhöhen.
(3) Jedes Vertragsdokument ist durch den Staatspräsidenten oder ein Mitglied des Bundesrates auszuhandeln und dem Bundesparlament zur Ratifikation vorzulegen. Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, leistet der Staatspräsident seine Unterschrift unter dem Vertragsdokument
(4) Auf Antrag der Mehrheit des Bundesparlamentes ist eine Prüfung des zu ratifizierenden Vertrages am Bundesgericht einzuleiten, welches den Vertrag auf Unstimmigkeiten mit der alpinischen Verfassung und den alpinischen Gesetzen hin überprüft.
(5) Verträge können auf Antrag des Bundesrates nur mit der Zustimmung des Bundesparlaments aufgelöst werden.

§ 4 Übertragung von Hoheitsrechten
(1) Die Übertragung von alpinischen Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen bedürfen der Bestätigung durch eine Volksabstimmung.
(2) Die Kantonsrepublik Alpinia kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; sie wird hierbei in die Beschränkungen ihrer Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern werden.

Abschnitt II: Organisation

§ 5 Pflege der diplomatischen Beziehungen
(1) Die diplomatischen Beziehungen werden durch den Bundesrat des Auswärtigen in Zusammenarbeit mit dem Staatspräsidenten überwacht und gepflegt.
(2) Die alpinischen Bundesräte sind aufgefordert, für ihre Ressorts internationale Beziehungen aufzubauen und internationale Zusammenarbeit anzustreben.
(3) Der Bundesrat des Auswärtigen spricht sich mit dem Staatspräsidenten über die Ernennung und Entsendung von diplomatischen Gesandten, Konsulen und Botschaftern ab. Diplomatische Gesandte sind an die Weisungen ihres Dienstherrn gebunden und geben nur die offizielle Meinung der zuständigen alpinischen Behörden wieder.

Abschnitt III: Diplomatenstatus, Botschaften

§ 6 Definition des Diplomaten
(1) Ein Diplomat eines anderen Staates ist ein Staatsbürger dieses anderen Staates, welcher von der jeweiligen ausländischen zuständigen Behörde als Mitglied in dessen diplomatischer Gesandtschaft gegenüber dem Staatspräsidenten als solches ausgewiesen und von diesem akkreditiert ist.
(2) Für Mitglieder der Regierung von anderen Staaten sowie für die jeweiligen Staatsoberhäupter gelten dieselben Vorschriften dieses Gesetzes wie für Diplomaten.
(3) Diplomaten dürfen von alpinischen Hoheitsorganen nicht angehalten oder festgesetzt werden und genießen Immunität und Indemnität für die Dauer ihrer Akkredition.
(4) Jede reale Person kann nur für einen Staat als Diplomat in Alpinia akkreditiert werden.

§7 Exterritorialitat
(1) Alle Gebäude, die Fahrzeuge und aller Besitz einer diplomatischen Gesandschaft in Alpinia gelten als exterritorial und unantastbar und werden entsprechend behandelt.
(2) Gebäude internationaler und völkerrechtlicher Organisationen, welche sich im Staatsgebiet der Kantonsrepublik Alpinia befinden, genießen dieselben Rechte. Diese Rechte müssen vom Staatspräsidenten bestätigt werden, um offiziell anerkannt zu werden.

§8 Ausweisung von Diplomaten
(1) Sollte sich ein Diplomat nach alpinischem Recht in Alpinia strafbar gemacht haben, kann er vom Staatspräsidenten das Vertrauen entzogen bekommen und ausgewiesen werden.
(2) Der Staatspräsident kann einen Diplomaten oder ausländischen Vertreter umgehend ausweisen, sollte sich dieser massgeblich ungebührend in Alpinia verhalten. Dies gilt vor allem bei besagtem Verhalten gegenüber Mitgliedern von Verfassungsorganen.


Mit diesem Gesetz wäre ich einverstanden. Ich bitte um Meinungsäusserung jedes Abgeordneten! Denn dann könnten wir den Beschlussantrag zur Abstimmung bringen.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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Samstag, 3. Januar 2004, 15:46

Also ich habe immer noch das problem mit der Immunität. Ansonsten gefällt es mir.

Dr. Thasco

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35

Samstag, 3. Januar 2004, 22:42

Kollege Kröger, der Rechtsstaat in allen Ehren, aber es ist absoluter Usus, dass Diplomaten Immunität geniessen. Nur so ist ein Austausch von Dipomaten überhaupt möglich.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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36

Samstag, 3. Januar 2004, 22:53

Das sehe ich absolut und völlig anders. Für mich ist dieser Passus ein Freifahrschein für jeden Diplomaten.
Ich bin dagegen und werde auch dagegen bleiben.

Dr. Thasco

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37

Samstag, 3. Januar 2004, 23:53

Ok. Die anderen?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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Sonntag, 4. Januar 2004, 12:26

Ich sehe weiterhin hinter meinem Entwurf samt Ergänzung. ;)
Clausi von Plausibel
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Sonntag, 4. Januar 2004, 14:20

Auch ich habe keine weiteren Einwände.
Freundlichst
Matt Suchard

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Joshua Sendler

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40

Sonntag, 4. Januar 2004, 16:47

keine Einwände

Zitat

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