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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Dr. Thasco

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1

Freitag, 2. Januar 2004, 14:34

Beschlussantrag 01/04 - Novelle Volksabstimmungsgesetz

Hiermit bringe ich den Antrag des Abgeordneten von Plausibel zur Aussprache.

Zitat


Geehrtes Präsidium,

ich lege folgende Novelle des Volksabstimmungsgesetzes vor und bitte um Einbringung ins Plenum:

Zitat

Volksabstimmungsgesetz


§ 1 - Grundsätze
(1) Eine Volksabstimmung kann vom Staatspräsidenten, der absoluten Mehrheit des Bundesparlaments oder von mindestens 25% aller wahlberechtigten Bürger Alpinias begehrt werden.
(2) Teilnahmeberechtigt an einer Volksabstimmung sind alle Bundesbürger mit aktivem Wahlrecht.
(3) Die Volksabstimmung hat zum betreffenden Thema innerhalb von 2 bis 7 Tagen nach dem Begehren stattzufinden.
(4) Zur Durchführung der Volksabstimmung ist der Staatspräsident angehalten, eine Abstimmung über die Forensoftware oder ein gleichwertiges System durchzuführen.
(5) Bei einer Volksabstimmung sind eindeutig alle Änderungen zu kennzeichnen, die eine Annahme des Abstimmungsgegenstandes nach sich ziehen würde.

§ 2 - Voraussetzungen
(1) Eine Volksabstimmung kann einen Gesetzentwurf, eine Verfassungsänderung, einen Vertragsabschluss oder eine Amtsenthebung beinhalten.
(2) Das Begehren einer Volksabstimmung durch wahlberechtigte Bürger setzt voraus, dass innerhalb von 72 Stunden die mindestens benötige Anzahl von Unterstützern ihre Unterstützung öffentlich am selben Orte, an dem das Begehren gestartet wurde, bekunden. Mit Ablauf der Frist ist das Begehren zustande gekommen, wenn mindestens 25% der wahlberechtigten Bürger ihre Zustimmung bekundet haben.
(3) Eine erfolgreiche Volksabstimmung führt zur Beschlussfassung des jeweiligen Abstimmungsgegenstandes, während mit einer nicht erfolgreiche Volksabstimmung der Abstimmungsgegenstand als verworfen zu betrachten ist. Nachdem ein Abstimmungegegenstand verworfen worden ist, darf eine weitere Volksabstimmung darüber erst nach einer Sperrfrist von 30 Tagen durchgeführt werden.

§ 3 - Verkündung; Rechtsstatus
(1) Der Staatspräsident hat eine erfolgreiche Volksabstimmung durch die Beurkundung des jeweiligen Abstimmungsgegenstandes anzuerkennen. In diesem Fall kann er von seinem Veto keinen Gebrauch machen.
(2) Die Ergebnisse einer Volksabstimmung sind rechtlich einem Beschluss des Parlamentes gleichrangig und bindend.
(3) Jedem Staatsbürger steht es frei, eine rechtliche Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Volksabstimmung beim Bundesgericht zu beantragen. Sollte das Bundesgericht eine Verfassungswidrigkeit feststellen, so ist der Abstimmungsgegenstand als verworfen anzusehen.

Rantaplan, den xx. xx. 2003



Die Aussprache wird auf 72 Stunden festgesetzt. Es ist bekannt, dass der Abgeordnete von Plausibel dann wahrscheinlich nicht drüber abstimmen kann, aber leider ist eine Verkürzung nicht möglich (siehe Geschäftsordnung).
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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2

Freitag, 2. Januar 2004, 14:54

Vererte Kollegen,

die erste der von mir heute eingebrachten Gesetzesnovellen beschäftigt sich nun mit den Volksabstimmungen. Die Bundesverfassung sieht dieses Gesetz explizit vor, daher denke ich dass es einiges an Priorität hat.

Die wichtigsten Änderungen in aller Kürze: Abstimmungsrecht wird explizit an das Wahlrecht verknüpft (die alte Verfassung enthielt eine Definition, die nun fehlt), die Frist der Durchführung wurde etwas verkürzt (vorher 3-10 Tage, nun 2-7 Tage) und die Möglichkeit zur Anrufung des Bundesgerichtes wurde eingefügt.

Ich wünsche frohe Lektüre. :)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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3

Freitag, 2. Januar 2004, 17:13

Auf den ersten Blick sehe ich kein Problem.

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4

Freitag, 2. Januar 2004, 21:27

Zitat

Original von Jack Kröger
Auf den ersten Blick sehe ich kein Problem.


Dito.
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter

Dr. Thasco

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5

Samstag, 3. Januar 2004, 12:52

Ich hab drüber nachgedacht, ob man die Volksabstimmungen irgendwie Kantonsbedingt macht. So a la "Jedes Kanton stimmt ab und die dortige Mehrheit wird dann mit einer Stimme gewertet." Wäre ganz interessant gewesen. :D Aber ich denke, wir lassen es so, wie es obig vorgeschlagen ist.

Also: Keine Einwände.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Joshua Sendler

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6

Sonntag, 4. Januar 2004, 16:52

sind die Abstimmungen geheim oder öffentlich?

Zitat

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Clausi I. von Alpinia

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7

Sonntag, 4. Januar 2004, 19:45

So wie Volksabstimmungen bisher immer gemacht wurden und wie es im Gesetz steht: Über das foreneigene Abstimmungssystem...
Clausi von Plausibel
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Joshua Sendler

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8

Sonntag, 4. Januar 2004, 20:06

ja das habe Ich gelesen aber Forensoftware bedeutet meine Ansicht nach nicht das es geheim ist, kann ja auch per Post geschehen

(4) Zur Durchführung der Volksabstimmung ist der Staatspräsident angehalten, eine geheime Abstimmung über die Forensoftware oder ein gleichwertiges System durchzuführen.

fänd Ich zumindest besser kann ja nichts schaden

Zitat

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9

Sonntag, 4. Januar 2004, 20:21

Dein "gleichwertiges System" hat uns die vorletzte Parlamentswahl fast verdorben - fällt mir gerade ein. ;)

Davon abgesehen: Gewohnheitsrecht ist doch eindeutig. Das Häckchen bei "Umfrage starten" lässt sich leicht finden.
Clausi von Plausibel
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Joshua Sendler

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10

Sonntag, 4. Januar 2004, 22:40

tja dafür kann ich nix...

Zitat

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Joshua Sendler

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11

Samstag, 10. Januar 2004, 14:18

so Gesetz ist gültig

Zitat

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