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Jack Kröger

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21

Samstag, 10. Januar 2004, 21:35

Die Kantonsrebublik Alpinia verpflichtet sich hiermit, auf jegliche Anwendung, Besitz und Entwicklung von Chemischen- Biologischen- und Nuklearwaffen zu verzichten.

Natürlich unter § 4 - Auflagen

Joshua Sendler

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22

Montag, 12. Januar 2004, 14:12

Zitat

Bundesgesetz über die Streitkräfte

§ 1 - Rahmenbedingungen
(1) Die Streitkräfte, bestehend aus Heer und Luftwaffe , haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit der Kantonsrepublik Alpinia zu garantieren und seine territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen. Zudem kommen den Streitkräften vornehmlich humanitäre Aufgaben zu.
(2) Die alpinischen Streitkräfte sind eine Berufsarmee. Jeder alpinische Bundesbürger, der sein 16. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Eignungsprüfung melden und hat dabei die körperlichen wie geistigen Voraussetzungen zu erfüllen, um in den soldatischen Dienst aufgenommen zu werden.
(3) Nach einer 18 Monatigen Grundausbildung ist es dem Soldaten freigestellt, im aktiven Dienst zu verbleiben oder in den Reservedienst versetzt zu werden. Eine Versetzung in den Reservedienst schließt die Rückkehr in den aktiven Dienst bei angemessener gesundheitlicher Verfassung nicht aus.
(4) Regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr findet eine Wehrübung für alle Mitglieder der Streitkräfte mit erfolgter Grundausbildung, welche höchstens 40 Jahre alt und dazu körperlich in der Lage sind, statt. Dies ist unabhängig davon, ob diese Person im Reservedienst ist oder nicht.

§ 2 - Verteidigungsfall
(1) Der Verteidigungsfall ist gegeben wenn ein anderes Land der Kantonsrepublik Alpinia den Krieg erklärt, oder wenn ein Angriff mit militärischen Mitteln von außerhalb der Landesgrenzen erfolgt. In solch einer Situation hat der Staatspräsident den Verteidigungsfall unverzüglich zu erklären. Ohne Ermächtigung durch das Bundesparlament oder die Volksversammlung kann der Staatspräsident jedoch keine Kriegserklärung von alpinischer Seite aussprechen.
(2) Wenn der Verteidigungsfall erklärt wurde, kann jeder alpinische Staatsbürger mit erfolgter Grundausbildung im Alter von 20 bis 40 Jahren vorübergehend bis zum Ende des Verteidigungsfalles zum Dienst in den alpinischen Streitkräften nach Eignung und gesundheitlicher Verfassung verpflichtet werden.
(3) Sobald die Unversehrtheit der territorialen Integrität wieder hergestellt wurde und keine militärischen Übergriffe mehr drohen, ist der Verteidigungsfall vom Staatspräsidenten umgehend für beendet zu erklären.

§ 3 - Struktur der Streitkräfte
(1) Die alpinischen Streitkräfte haben in Friedenszeiten eine Stärke von 22.000 Mann.
(2) Die alpinischen Streitkräfte gliedern sich in 2 Teilbereiche, dem Heer und der Luftwaffe. Der Gewässerschutz wird durch beide Teilbereiche gemeinsam gewährleistet.
(3) Jeder Teilbereich verfügt über einen Befehlshaber, der dem Staatspräsidenten als Oberbefehlshaber unterstellt ist und von diesem ernannt wird. Zusammen bilden sie den Generalstab als höchstes Militärisches Gremium. Für das Heer ist dies der General des Heeres und für die Luftwaffe der General der Luftwaffe.
(4) Ein Mitglied des Bundesrates wird mit der Leitung der für die Verteidigung zuständigen Behörde betraut, welche im Friedensfall die Kommandogewalt über die Streitkräfte führt.
(5) Die untergeordnete Struktur der Streitkräfte wird durch den Staatspräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Bundesrates festgelegt.

§ 4 - Auflagen
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verboten. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung des Bundesrates hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.
(3) Die Kantonsrebublik Alpinia verpflichtet sich hiermit, auf jegliche Anwendung und Entwicklung von Chemischen- Biologischen- und Nuklearwaffen zu verzichten.


Rantaplan, den xx. xx. 2003

[/quote]
so?

Zitat

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Clausi I. von Alpinia

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23

Montag, 12. Januar 2004, 14:41

Ein kurzer Einwurf von Amts wegen, aber ohne die Berufung von Mademoiselle Rigaud als alpemandisische Vertreterin negieren zu wollen: Sowohl von moralischer als auch wirtschaftlicher Sicht halte ich eine Herabstufung des Mindestalters zum Eintritt in die Streitkräfte für falsch.

Ein junger Mensch, der sich noch in seiner Entwicklung und vor allem in der Ausbildung in einem mehrstufigen Schulsystem befindet, kann nicht einfach ein - die Erziegungspflicht der Eltern untergrabendes - Recht bekommen, in judendlichem Leichtsinn eine schwerwiegende Entscheidung für sein späteres Leben zu treffen: Soldat zu werden.

Zudem können mit diesem frühen Einstieg für die Wirtschaft zur Vitalität nötige - spätere - Wissenschaftler, Ökonomen und Facharbeiter abhanden kommen. Man bedenke: Staatliche "Anstellung" bedeutet ein gesichertes Einkommen und zumeist einen gesicherten Arbeitsplatz. Wer will dann noch in die freie Wirtschaft? ;)


So, jetzt habe ich mich genug verausgabt - ab ins Kurkrankenhaus. :D
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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24

Mittwoch, 14. Januar 2004, 15:05

Nun ich denke das man mit 16 schon in der Lage ist, seinen Beruflichen Werdegang zu entscheiden.

Natürlich wäre es in diesem Fall sinnvoll eine gute Beratung schon während der Schulzeit durchzuführen.

Mal abgesehen davon sind die Posten bei den Streitkräften begrenzt, was bedeutet das bei weitem nicht alle die wollen auch genommen werden.

Um auf die Erziehungspflicht zurück zu kommen. Bei meiner Berufsausbildung war es so, das meine Eltern noch mit unterschreiben mußten. Es besteht kein Grund das nicht auch bei den Streitkräften zu machen, was bedeutet, das mit Sicherheit im Vorfled schon eine Menge Diskussionen stattgefunden haben.

Ich sehe also kein problem darin das Alter auf 16 zu senken.

Joshua Sendler

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25

Freitag, 16. Januar 2004, 14:23

mir isses nicht so wichtig ob 16 oder 20
wie wärs mit 18 dann wären vielleicht beide Seiten zufrieden?

Zitat

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Dr. Thasco

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26

Mittwoch, 21. Januar 2004, 17:16

Ich schlage dann vor, wir nehmen 18 Jahre als Alter. Wäre das für alle Beteiligten ok?

Wenn nichts gravierendes mehr kommt, werde ich morgen die Abstimmung eröffnen. Wir sind hier eh über die Zeit.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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27

Mittwoch, 21. Januar 2004, 17:32

18 Jahre sind als Kompromiss annehmbar.
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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28

Mittwoch, 21. Januar 2004, 18:55

Okay mach die Abstimmung auf.

Dr. Thasco

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29

Freitag, 23. Januar 2004, 16:52

Abstimmung ist geöffnet.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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30

Freitag, 23. Januar 2004, 23:20

Das Gesetz wurde angenommen.
Viele Grüße

Dr. Thasco